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allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten

Begonnen von Nathan, 22. März 2007, 09:18:09

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Andi

Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 09:20:15
Kommen hier jetzt die verzweifelten Versuche die Wehrpflicht gerecht zu argumentieren ?

Nein, eher amüsierte Hinweise, dass es eine Menge Möglichkeiten gibt trotz Verweigerung aus Gewissensgründen keinen Zivildienst zu leisten. Eventuell solltest du dir erst mal das an sich recht übersichtliche Wehrpflichtgesetz anschauen, bevor du zur Detailsuche übergehst. ;)

Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 09:20:15Ist die Statistik jetzt recht ??

Und noch mal: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Die Anzahl der bewilligten KDV-Anträge pro Jahr hat zunächst einmal gar nichts mit der Anzahl der Zivildienstleistenden eines Jahres zu tun, weil ein KDV-Antrag nichts über den Zeitpunkt des Dienstantrittes aussagt.
Desweiteren (oh Wunder) gibt es auch bei denjenigen, die einen KDV-Antrag stellen und ihn auch durchbekommen jährlich Tausende, die trotzdem ausgemustert werden.
Du hältst dich hier an Zahlen fest, die bezüglich deiner These nun mal keinen Aussagewert haben.

Gruß Andi
the rest is silence...

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MisterS

ZitatUnd noch mal: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Der kann man aber trauen. Sicherlich ist es möglich, dass jemand heute einen KDV-Antrag bewilligt bekommt, abe rerst in zwei jahren Dienst leistet.
Dumm nur, dass die Anzahl an KDV-Anträgen in den vergangenen Jahren stets deutlich über der Zahl der tatsächlich Dienstleistenden lag.
Ungeachtet dessen gibt es für KDVler keine anderen, als die bereits aufgeführten Gründe keinen Zivildienst leisten zu müssen.
Natürlich ist es möglich, dass man einen KDV Antrag stellt, obwohl man noch nicht gemustert ist und dann untauglich wird.
ABER:
1. Ist die Zahl derjenigen, die es betrifft überschaubar. Denn die meisten KDVler werden ihren Antrag wohl erst stellen, wenn sie wirklich tauglich sind. Ich kenn zumindest keinen, der's anders gemacht hat.
Zumal der Antrag nach § 2 abs 4 KDVG frühestens mit 17,5 Jahren möglich ist.
Die Entscheidung wird aber ohnehin erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens getroffen. Und wer untauglich ist, wird sich wohl kaum die Arbeit machen den Antrag zu vervollständigen.
Aber falls dir diese "amüsierte Abschätzung" nicht reicht, dann kommen wir zu Punkt zwei:
2. Nehmen wir mal an ALLE 137000 KDVler haben ihren Antrag bewilligt bekommen, BEVOR sie gemustert wurden.
Es werden jedes Jahr 370000 Männer gemustert (natürlich nicht alle 500000 - wieder mal ein Zahlentrick des BMV. Soviel zu gefälschten Statistiken), von denen ein Drittel, also doppelt soviel wie vor der "Wehrdienstreform".
Nach Gauß'scher Normalverteilung dürften also auch von unsern KDVlern nur 60 % den heutigen Witzkriterien für Tauglichkeit entsprechen, also 82 TSD.
Jetzt ziehen wir mal flugs alle Dienste ab, die die geleistet haben können und kommen immer noch auf 'ne Differenz von 5000, die keinen Dienst leisten.

Weil aber 2. nur seeeeeehr theoretisch ist, kann ich sehr amüsiert behaupten, dass lange nicht jeder anerkannte KDVler, der tauglich ist, auch Dienst leisten muss. Ob es 42,2 oder 40,8 % sind ist mir ziemlich egal - beides ist zuviel.

Timid

Ich wollte es eigentlich nicht mehr tun, aber egal ...

Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 13:21:48Es werden jedes Jahr 370000 Männer gemustert (natürlich nicht alle 500000 - wieder mal ein Zahlentrick des BMV. Soviel zu gefälschten Statistiken)

Wie kommst du auf 500.000? Bzw. darauf, dass das BMVg diese Zahlen genannt hätte? ;)
Zum einen gibt es in keinem Jahrgang eine derartig große Anzahl an Männern, zum anderen muss man von diesen auch noch diejenigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft sowie verschiedenste Wehrdienstausnahmen (angehende Theologen, von vornherein nicht musterbare Männer etc.) abziehen. Damit entsprechen 370.000 gemusterte Männer sicherlich weit mehr als 90% der überhaupt für eine Musterung bereitstehenden Personen.
Soviel zu Statistik ...
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schlammtreiber

Es kommt noch hinzu, daß XYZ Zivildienstleistende noch nicht bedeuten, daß auch XYZ benötigte (!) Stellen besetzt sind!

Beispiel aus dem schönen München: Seniorenheim A hat auf Station Ax zwei Zivistellen. Davon ist eine mit einer (fem!) FSJlerin besetzt, die andere seit Jahren unbesetzt. Seniorenheim B hat auf Station Bx volle drei Zivistellen. Davon ist eine besetzt (FSJler), eine seit Monaten unbesetzt, die dritte wird wohl gestrichen da seit Jahren unbesetzt.

In den letzten 12 Monaten wurden diesen Seniorenheimen grob ein Dutzend Zivis geschickt - die meisten waren binnen weniger Wochen weg, einige hielten 1-2 Monate durch, einer schaffte es in weniger als einer Woche sich zu verpissen. Es handelt sich um "klassische" Zivistellen mit wenig schöner Arbeit.

Gegenüber Seniorenheim B (einmal über die Strasse) ist ein sog. "Familienzentrum", de facto aber ein reiner Jugendtreff. Dort gibt es auch eine Zivistelle. Diese wird 1,x-fach belegt (Übergangszeit in der zwei Zivis da sind, zum "anlernen") und die Bewerber stehen Schlange für diese Stelle. Es handelt sich um eine lockere Zivistelle mit "cooler" Arbeit.

Zwei Stadtteile weiter östlich hocken in einer Malteser-Station so viele Zivis als Fahrer, daß sie mindestens zu zweit, meist zu dritt Fahraufträge erledigen (ohne Notwendigkeit, nicht weil irgendjemand getragen werden müsste oder so) und Mittags bei ihren Pizzabestellungen Mengenrabatt kriegen. Keine Übertreibung, kein Scherz. Viele dieser "Fahrer" haben noch nie selbst gefahren da immer nur Beifahrer oder Pausenraumbesatzung. Es handelt sich um eine lockere Zivistelle praktisch ohne Arbeit.

Ich könnte noch einige weitere Beispiele anführen.

Dies weckt bei mir den üblen Verdacht, daß viele Zivis Dienste leisten, auf die die Gesellschaft locker verzichten könnte, während auf wirklich notwendigen Stellen (z.b. Altenpflege) ohnehin schon die Zivis fehlen. Der Wegfall des Zivildienstes wäre also u.U. gar nicht so schlimm wie man meinen soll...
Semper Communis
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MisterS

ZitatWie kommst du auf 500.000? Bzw. darauf, dass das BMVg diese Zahlen genannt hätte?
Statistisches Bundesamt.
Angehende Theologen hab ich nicht rausgerechnet, weil mit das zu aufwändig wäre, und weil die ja prinzipiell durchaus Zivi machen könnten, oder ?
Von den Wehrdienstausnahmen kommt mir jetzt spontan nicht eine in den Sinn, die wirklich gerecht ist.
ZitatBeispiel aus dem schönen München: Seniorenheim A hat auf Station Ax zwei Zivistellen. Davon ist eine mit einer (fem!) FSJlerin besetzt, die andere seit Jahren unbesetzt. Seniorenheim B hat auf Station Bx volle drei Zivistellen. Davon ist eine besetzt (FSJler), eine seit Monaten unbesetzt, die dritte wird wohl gestrichen da seit Jahren unbesetzt.

In den letzten 12 Monaten wurden diesen Seniorenheimen grob ein Dutzend Zivis geschickt - die meisten waren binnen weniger Wochen weg, einige hielten 1-2 Monate durch, einer schaffte es in weniger als einer Woche sich zu verpissen. Es handelt sich um "klassische" Zivistellen mit wenig schöner Arbeit.

Gegenüber Seniorenheim B (einmal über die Strasse) ist ein sog. "Familienzentrum", de facto aber ein reiner Jugendtreff. Dort gibt es auch eine Zivistelle. Diese wird 1,x-fach belegt (Übergangszeit in der zwei Zivis da sind, zum "anlernen") und die Bewerber stehen Schlange für diese Stelle. Es handelt sich um eine lockere Zivistelle mit "cooler" Arbeit.

Zwei Stadtteile weiter östlich hocken in einer Malteser-Station so viele Zivis als Fahrer, daß sie mindestens zu zweit, meist zu dritt Fahraufträge erledigen (ohne Notwendigkeit, nicht weil irgendjemand getragen werden müsste oder so) und Mittags bei ihren Pizzabestellungen Mengenrabatt kriegen. Keine Übertreibung, kein Scherz. Viele dieser "Fahrer" haben noch nie selbst gefahren da immer nur Beifahrer oder Pausenraumbesatzung. Es handelt sich um eine lockere Zivistelle praktisch ohne Arbeit.
Das sind natürlich Beispiele, wie's nicht sein soll.
Möglicherweise sollten die Altenheime aber auch ihre Personalpolitik überdenken.
Bei meinem Ziviprobetag in einem Altenheim sollte ich jeden Mist machen, auf den die Festangestellten keine Lust hatten.
Das ich das nicht als Zivi gemacht hab, willst du mir sicherlich nicht vorwerfen, zumal es gegen die Ziviregeln verstößt.
Ich kenn die Münchener Altenheime nicht, aber das KANN auch eine Ursache sein.
Dass Zivis sich im Pausenraum länger aufhalten, als an der Arbeit ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders.
Aber das sind (hoffentlich) Ausnahmen.
ZitatIch könnte noch einige weitere Beispiele anführen.
Ich führ mal meine Zivistelle als Gegenbeispiel an:
Ich war an ner Körperbehindertenschule. Das ist auch nicht immer die tollste Tätigkeit (Toillettenbegleitung, etc.), aber dennoch hat die Schule als Zivistelle einen exzellenten Ruf und bekommt viele Anfragen (wenngleich die in letzter Zeit dramatisch runter gingen).
Wenn du mich fragst liegt das vor allem am Arbeitsklima, in dem auch Leher und Profipflegekräfte das mal machen und nicht alles auf die Zivis abgeschoben wird (wie es auch sein soll !)
Ich hab da jedenfalls nicht einen Zivi erlebt, der seinen Job nicht gemacht hätte. "Verpisst" hat sich auch keiner und übermäßig lange Krankzeiten hat man ebnsowenig gesehen. Nach neun Monaten haben die meisten sogar noch als Minijob verlängert.
Solche Beispiele gibt's auch zahlreiche und ohne die Zivis wär der Schulbetrieb ziemlich lahm gelegt oder ziemlich teuer. Außerdem waren wir 'ne willkommene Abwechslung für die Schüler.

Es ist eine Frage, wie man eine soziale Dienstpflicht gestaltet und wie die Aufgabenverteilung geregelt wird. Wenn der Zivi alleridngs als Arbeitssklave gehalten wird, wundert mich nicht, wenn er sich was anderes sucht. damit tut er ja nichts unrechtes.

Timid

Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 14:36:14Statistisches Bundesamt.

Oh, tatsächlich. Der Jahrgang 1988 umfasst wirklich nochmal knapp mehr als 500.000 Männer.
3 Jahre weiter sind es allerdings schon 50.000 weniger ...

ZitatAngehende Theologen hab ich nicht rausgerechnet, weil mit das zu aufwändig wäre, und weil die ja prinzipiell durchaus Zivi machen könnten, oder ?

Sie könnten und können prinzipiell auch Wehrdienst absolvieren. Auf Antrag sind sie allerdings zu befreien.

ZitatVon den Wehrdienstausnahmen kommt mir jetzt spontan nicht eine in den Sinn, die wirklich gerecht ist.

Z.B. die 2-Brüder-Regel? Oder Personen, die auf Grund anderer Dienste aus der Wehrpflicht herausfallen (Polizei z.B.)? Allerdings ist "gerecht", wie auch "Wehrgerechtigkeit", ein absolut subjekiver Begriff ...
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MisterS

ZitatOh, tatsächlich. Der Jahrgang 1988 umfasst wirklich nochmal knapp mehr als 500.000 Männer.
3 Jahre weiter sind es allerdings schon 50.000 weniger ...
Aber auch 450 TSD sind noch deutlich mehr als 370 TSD...........

ZitatZ.B. die 2-Brüder-Regel? Oder Personen, die auf Grund anderer Dienste aus der Wehrpflicht herausfallen (Polizei z.B.)? Allerdings ist "gerecht", wie auch "Wehrgerechtigkeit", ein absolut subjekiver Begriff ...
Die 2 Brüder-Regel wäre ein Beispiel für völligen Unsinn. Sie steht zwar im Gesetz und wer sie in Anspruch nimmt, tut nichts unanständiges, aber sachlich nachvollziebar finde ich sie nicht - ebenso wie die Befreiung wegen Polizeidienst, etc.
Und dass angehende Pfarrer gänzlich befreit werden ist auch nicht im SInne der Gerechtigkeit. Das ein angehender Pfarrer keinen Kriesgdienst leistet, finde ich absolut verständlich, da im sein Gewissen dies verbieten sollte, wenn er den Priesterberuf ernst nimmt. Aber eben dafür gibt's ja KDV.
Und nebenbei wird Geistlichen anderer Glaubensrichtungen als der katholischen und evangelischen Kirche dieses Privileg nicht eingeräumt.
Ich tippe mal darauf, dass es sich hier - wie bei der Kirchensteuer, dem Religionsunterricht, etc. - um Folgen des Konkordats handelt.
Aus welcher Zeit stammt das noch..............Ah ja ! Jetzt weiß ich's wieder.

Naja, alle diese Regeln mögen zwar legal in unserem Rechtssystem sein, aber legitim sind sie damit noch lange nicht.

Timid

Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 16:13:48Aber auch 450 TSD sind noch deutlich mehr als 370 TSD...........

Stimmt auffallend.
Bedenkt man allerdings noch zusätzlich, dass in die Zahl der dieses Jahr 500.000 männlichen Bewohner der Bundesrepublik diejenigen mit einfließen, die ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sehen die Zahlen schon wieder anders aus ...

ZitatNaja, alle diese Regeln mögen zwar legal in unserem Rechtssystem sein, aber legitim sind sie damit noch lange nicht.

Wie gesagt: Absolut subjektive Ansicht ;)
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MisterS

ZitatStimmt auffallend.
Bedenkt man allerdings noch zusätzlich, dass in die Zahl der dieses Jahr 500.000 männlichen Bewohner der Bundesrepublik diejenigen mit einfließen, die ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sehen die Zahlen schon wieder anders aus ...
Naja, wenn die Differenz zwischen 508000 und 370000 Migranten OHNE deutsche Staatsbürgerschaft sind, dann hätten wir in dieser Altergruppe einen Migrantenanteil von 27 %.
Tatsächlich liegt die Ausländerquote in der gesamten bevölkerung bei 8-9 %. Die Zahlen sehen zwar etwas anders aus, aber sie haben das selbe Ergebnis.

Ich bin ja auch nicht der einzige, der behauptet, dass nicht alle Wehrpflichtigen gemustert werden. Man konnte dies u.a. im SPIEGEL oder in der Frankfurter Rundschau nachlesen.

ZitatWie gesagt: Absolut subjektive Ansicht
Nie was anderes behauptet. Die ausnahmeregelungen haben Gesetzesgrundlage und sind damit völlig legal. Ich werfe auch niemandem vor sie zu nutzen.

Ich frage mich nur, warum man keinen Wehr- oder Zivildienst leisten können soll, wenn man
verheiratet ist
Vater ist
Priester oder Pfarrer werden will (Rabbis, Imame und alle anderen Geistlichen schauen in die Röhre)
Polizist werden will
2 Brüder hat, die bereits Dienst geleistet haben

Lediglich die Wehrdienstausnahme, bzw. den Aufschub für Leute mit Ausbildungsplatz seheich mit Blick auf den Ausbildungsmarkt absolut ein, auch wenn es eigentlich einen Bestandsschutz geben müsste.

Aber ich lasse mir gerne erklären, warum die oben angeführten Ausnahmen gerecht sind. Vielleicht ändert sich meine Meinung dann ja auch.....

Richard292

#39
Da schließe ich mich @MisterS an: Auch ich lasse mir gerne erklären, warum die angeführten Ausnahmen gerecht sein sollen (und es ist niemandem vorzuwerfen, dass er sie nutzt, wenn er kann - das spielt auch für die Frage nach der Gerechtigkeit keine Rolle).

Nehmen wir die 2-Brüder-Regelung: Ich habe mich schon immer gefragt, was daran in irgendeiner Form gerecht sein soll. Wenn einer 10 große Schwestern hat (und es gehen nicht zufällig zwei davon zur Bundeswehr  ;) ), kann er sich trotzdem nicht vom Wehrdienst befreien lassen.

Nehmen wir die Theologen-Regelung: Warum soll nicht ein angehender Geistlicher mal ein paar Monate Zivildienst geleistet haben? Kein Wehrdienst bei einem Geistlichen, OK, aber warum auch a priori Befreiung vom Zivildienst? Mir nicht einsichtig.
Und übrigens: Als ein Freund von mir 1979, katholisch, mit der festen Absicht KDV zu machen, nach seiner Erfassung zu seinem Pastor ging und ihn um Unterstützung für die KDV bat, erhielt er nur die lapidare Antwort: "Ein guter Katholik hat keine Probleme mit Wehrdienst". Auf Unterstützung bei seiner KDV aus katholischen Kreisen konnte er damals nicht bauen.

Nehmen wir die Verheirateten-Regelung: Mir war schon immer schleierhaft, warum es gerecht sein soll, dass jemand, der, sagen wir, ein Jahr verheiratet ist, vom Wehrdienst befreit wird, und einer, der, wieder nur als Beispiel, seit vier Jahren mit seiner Freundin zusammenlebt, dies eben nicht wird. Welche Gründe gibt es, Verheiratete nicht einzuziehen?

Das Einzige, was mich halbwegs überzeugt, ist die Regelung, Wehrpflichtige mit Kindern nicht einzuziehen.
Und natürlich muss es immer möglich sein, Härtefälle zu befreien (wie etwa in den 50ern und 60ern einzige Söhne von Kriegswitwen, bei Todesfällen, etc.), das ist ja klar.
vigilia praetium libertatis

Timid

#40
Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 17:13:15Naja, wenn die Differenz zwischen 508000 und 370000 Migranten OHNE deutsche Staatsbürgerschaft sind, dann hätten wir in dieser Altergruppe einen Migrantenanteil von 27 %.

Womit wir wieder bei den anderen Wehrdienstausnahmen wären ;)

Tatsächlich wird es jedenfalls so sein, dass in den kommenden Jahrgängen die Zahl der Kinder sinkt, der Anteil an ausländischen Kindern darunter jedoch recht dramatisch ansteigt - immerhin bis zum Jahrgang 1996 um gute 30.000, während gleichzeitig die Gesamtzahl um fast 200.000 sinkt. Damit geht auch ein zweistelliger Prozentsatz an dem entsprechenden Jahrgang einher.

Zitatverheiratet ist
Vater ist

Bevorzugte Behandlung der Familie gegenüber Singles.

ZitatPriester oder Pfarrer werden will (Rabbis, Imame und alle anderen Geistlichen schauen in die Röhre)

Schau nochmal genau im Wehrpflichtgesetz nach ;) Da werden zwar nur evangelische und römisch-katholische Geistliche bzw. angehende Geistliche explizit beim Namen genannt - "Geistliche anderer Bekenntnisse" werden jedoch ebenfalls aufgeführt!
Übrigens ist nur explizit der "fertig ausgebildete" Geistliche per se vom Wehrdienst ausgenommen. Der angehende Geistliche nur auf Antrag - er kann damit auch Wehr- oder Ersatzdienst leisten.

ZitatPolizist werden will

Es ist ziemlich sinnfrei, einen angehenden Polizisten zum Wehrdienst heranzuziehen. Wehrdienst und Polizeidienst schließen sich nunmal absolut aus - wer Polizist wird, ist damit vom Wehrdienst und beispielsweise auch der Tätigkeit als Reservist ausgenommen.
(Allerdings nur während seiner Dienstzeit als Polizist - endet diese vorzeitig, etwa durch Nicht-Übernahme in den Polizeidienst, ist derjenige automatisch wieder wehrpflichtig und kann einberufen werden.)

Zitat2 Brüder hat, die bereits Dienst geleistet haben

Wer diese hat, muss auch nicht zwangsläufig auf den Dienst verzichten - wenn er will, kann er Wehr-, Zivil-, Ersatz- oder was-auch-immer-für-einen-Dienst absolvieren.

Außerdem wären wir damit wieder bei der bevorzugten Behandlung von Familien.

Ach ja, und es ist nirgendwo von "2 Brüdern" die Rede (auch wenn die Regel so genannt wird) - sondern immer nur von "2 Geschwistern"! Wer also zwei ältere Schwestern hat, die ein freiwilliges soziales Jahr o.ä. absolviert haben, kann ebenfalls befreit werden.
Zeitsoldaten (außer SAZ2) sind hingegen KEIN Befreiungsgrund im Sinne des entsprechenden Paragraphen!


Nebenbei gibt es noch andere Gründe für Wehrdienstausnahmen/(dauerhafte) -zurückstellungen: Tod von Familienangehörigen durch Wehr-/Ersatzdienst beispielsweise. Politisches Engagement in Land- oder Bundestag, Europäischem Parlament. Besondere Härte. Anhängiges Strafverfahren oder entsprechende Strafmaßnahmen.

ZitatAber ich lasse mir gerne erklären, warum die oben angeführten Ausnahmen gerecht sind. Vielleicht ändert sich meine Meinung dann ja auch.....

Weshalb sollten sie ungerecht sein?
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MisterS

ZitatTatsächlich wird es jedenfalls so sein, dass in den kommenden Jahrgängen die Zahl der Kinder sinkt, der Anteil an ausländischen Kindern darunter jedoch recht dramatisch ansteigt - immerhin bis zum Jahrgang 1996 um gute 30.000, während gleichzeitig die Gesamtzahl um fast 200.000 sinkt. Damit geht auch ein zweistelliger Prozentsatz an dem entsprechenden Jahrgang einher.
Das mag sein, betrifft aber die Zukunft.
ZitatBevorzugte Behandlung der Familie gegenüber Singles.
Interessant, denn bis 2003 konnten Väter und Ehemänner wie selbstverständlich gezogen werden - und wurden das auch.
Familienförderung gab's wohl vorher noch nicht - was soll's ?
ZitatSchau nochmal genau im Wehrpflichtgesetz nach  Da werden zwar nur evangelische und römisch-katholische Geistliche bzw. angehende Geistliche explizit beim Namen genannt - "Geistliche anderer Bekenntnisse" werden jedoch ebenfalls aufgeführt!
Übrigens ist nur explizit der "fertig ausgebildete" Geistliche per se vom Wehrdienst ausgenommen. Der angehende Geistliche nur auf Antrag - er kann damit auch Wehr- oder Ersatzdienst leisten.
Ok, entschuldigung. Ich hab nur die explizite Aufführung von evangelischen und katholischen Geistlichen gelesen und rot gesehen. Zu vorschnell.
Das ändert aber nichts daran, dass nichts dagegen sprechen würde sie zum Zivildienst heranzuziehen.
ZitatEs ist ziemlich sinnfrei, einen angehenden Polizisten zum Wehrdienst heranzuziehen. Wehrdienst und Polizeidienst schließen sich nunmal absolut aus - wer Polizist wird, ist damit vom Wehrdienst und beispielsweise auch der Tätigkeit als Reservist ausgenommen.
(Allerdings nur während seiner Dienstzeit als Polizist - endet diese vorzeitig, etwa durch Nicht-Übernahme in den Polizeidienst, ist derjenige automatisch wieder wehrpflichtig und kann einberufen werden.)
Wieso ist das sinnfrei ?
Ich kann doch auch jetzt schon erst Wehrdienst machen und danach zur Polizei gehen.
Mit mir reden lassen würde ich ja über Leute, die mit dem 18. Lebensjahr bereits wirklich im Landespolizeidienst stehen, also nicht "bloß" Anwärter oder in Ausbildung dazu sind.
Schließlich sollen nach historischen Erfahrungen Polizeidienst und Militär, also innere und äußere Sicherheit strikt getrennt sein - auch wenn herr Schäuble das anders lieber hätte.
Insofern müsste jemand, der in den Polizeidienst übernommen wurde auch als Reservist freigestellt werden. Aber gegen vorherige Ableistung der Wehrpflicht spricht doch nicht ernsthaft etwas.
Der Ausbildungsplatz wäre ja auch - wie bei Studienplätzen - nicht weg.
ZitatWer diese hat, muss auch nicht zwangsläufig auf den Dienst verzichten - wenn er will, kann er Wehr-, Zivil-, Ersatz- oder was-auch-immer-für-einen-Dienst absolvieren.

Außerdem wären wir damit wieder bei der bevorzugten Behandlung von Familien.

Ach ja, und es ist nirgendwo von "2 Brüdern" die Rede (auch wenn die Regel so genannt wird) - sondern immer nur von "2 Geschwistern"! Wer also zwei ältere Schwestern hat, die ein freiwilliges soziales Jahr o.ä. absolviert haben, kann ebenfalls befreit werden.
Zeitsoldaten (außer SAZ2) sind hingegen KEIN Befreiungsgrund im Sinne des entsprechenden Paragraphen!
Das auch FsJ und FöJ zählen ist zwar richtig, macht die Sache aber nicht gerechter.
Was wäre denn, wenn ich sage
"Steuern zahlen muss der nicht, der bereits zwei Geschwister hat, die Steuern zahlen"

Will sagen: Meine Pflicht gegenüber dem Staat / der Gesellschaft hat doch nichts mit der meiner Geschwister zu tun, oder ?

ZitatTod von Familienangehörigen durch Wehr-/Ersatzdienst beispielsweise
Okay, das würde ich einsehen. Es dürfte schließlich unzumutbar sein.
Allerdings dürfte es doch heutzutage fast keine Anwendung mehr finden.
ZitatPolitisches Engagement in Land- oder Bundestag, Europäischem Parlament
Ja, geht im Sinne von Gewaltenteilung und Immunität von Abgeordneten vollkommen in Ordnung.
Ist aber nur eine vorübergehende Freistellung. Nach Ablauf der Amtszeit kann bei missglückter Wiederwahl die Einberufung erfolgen (§12 Abs 3 WPflG).
ZitatBesondere Härte
Schwammiger Begriff, aber geht auch in Ordnung mit den Anwendungsbeispielen im Gesetz (schwere Krankheit naher Angehöriger, Existenz des Familienbetriebs).
ZitatAnhängiges Strafverfahren oder entsprechende Strafmaßnahmen.
Okay, dass Serienmörder besser keinen Wehrdienst leisten sollten, um es mal etwas zu überspitzen, sehe ich auch ein.
ZitatWeshalb sollten sie ungerecht sein?
Okay:
Verheiratet:
Es ist ja auch nicht von der Steuer befreit, wer verheiratet ist.
Über Sonderregelungen, wie heimatnahe Einberufung ließe sich ja reden.
Aber ob ein Ehemann nun Berufssoldat oder Pflegekraft ist, oder eben Bundi oder Zivi ist doch gleichermaßen zumutbar.
Väter:
Dito
Sonderurlaub bei Geburt, Freistellung bei schwerer Krankheit des Kindes, etc. kann man ja machen.
Geistliche:
Wie Richard sagte: Aus Gewissensgründen einen KDV-Antrag bewilligt zu kriegen sollte kein Problem darstellen. Aber Zivildienst halte ich für angehende Geistliche durchaus zumutbar.
Wer Polizist werden will
siehe oben.
Bei bereits im Polizeidienst stehenden aus verfassungs Gründen okay, aber das dürfte mit 18 Jahren ja eine überschaubare Zahl sein.
THW Feuerwehr
Nebenbei: Bei Leuten im THW oder bei der Feuerwehr sehe ich auch mit Blick auf die Differenzierung innere / äußere Sicherheit kein Problem.
Und warum nicht auch, wer als Rettungsassi arbeitet, oder bei der DLRG ???
2Brüder-Regel (inkl Schwester ;-)
Der größte Unfug ever.
In meinen Augen handelt es sich bei der Wehrpflicht um eine Pflicht jedes einzelnen gegenüber dem Staat. Und was kann der einzelne dafür, dass er zwei Geschwister hat, oder eben nicht ?
Ansonsten Steuerbeispiel von oben !

Steuerbeispiel ist ein schönes Beispiel, was man auch auf andere Bereich der Wehrpflicht ausdehnen kann:
Was wäre, wenn nur Männer steuerpflichtig sind ?
Was wäre, wenn nur steuerpflichtig ist, wer keine Zahnspange trägt ?
Was wäre, wenn nur ein Viertel aller Erwerbstätigen steuerpflichtig ist ?

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: MisterS am 23. März 2007, 09:20:15
Kommen hier jetzt die verzweifelten Versuche die Wehrpflicht gerecht zu argumentieren ?
Unrechtes Argumentieren wäre wohl sinnlos, da diese Argumentation dann haltlos wäre..

Gruß Aleya

Richard292

Zitat von: Timid am 23. März 2007, 17:40:23
Ach ja, und es ist nirgendwo von "2 Brüdern" die Rede (auch wenn die Regel so genannt wird) - sondern immer nur von "2 Geschwistern"! Wer also zwei ältere Schwestern hat, die ein freiwilliges soziales Jahr o.ä. absolviert haben, kann ebenfalls befreit werden.
Diese (heute m.E. durch und durch obsolete) Regelung wird natürlich so genannt, weil sie aus einer Zeit stammt, in der schlicht und einfach nur Brüder gedient haben konnten (und damals war übrigens auch von "zwei Brüdern" die Rede).
Schon die Ursprünge der Regelung sind nur teilweise nachvollziehbar.
Weshalb sie allerdings heutzutage gerecht sein soll, habe ich - ich muss da wohl aufm Schlauch stehen - immer noch nicht begriffen.
vigilia praetium libertatis

MisterS

ZitatWeshalb sie allerdings heutzutage gerecht sein soll, habe ich - ich muss da wohl aufm Schlauch stehen - immer noch nicht begriffen
So ein dumpfes Gefühl sagt mir, dass es nicht du bist, der auf'm Schlauch steht, sondern dass die Regelung tatsächlich ungerecht ist.

Ich versuch jedenfalls demnächst mal beim FInanzamt mein Glück, denn zwei Geschwister zahlen schon Steuern........