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Was passiert mit meiner Wohnung?

Begonnen von tiga, 24. März 2007, 09:35:57

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tiga

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem, welches sich mit der Suchfunktion nicht lösen lies.

Ich bewerbe mich gerade für die Feldwebellaufbahn bei der Marine. Gehen wir mal davon aus, dass alles klappt und ich zum 1.10. eingestellt werde... ;)

Ich habe seit 2002 eine eigene Wohnung mit einem, typisch Frau, riesigen Hausstand (Waschmaschine...ect. pp.). ;D Da ich ja noch keine 25 Jahre bin müsste ich in der Kaserne leben. Mein WDB hat mir erklärt, dass ich nach ca 6 Monaten einen Antrag stellen kann, dass ich in eine eigene Wohnung ziehen möchte, Heimschläfer also.

Aber ich kann doch nicht meine Wohnung kündigen, meinen zusammengesparten Hausstand verpulvern und nach 6 Monaten wieder von vorne anfangen?!?!? :o

Hab ich da was falsch verstanden, oder gibt es die Möglichkeit, dass die Bundeswehr für diese Zeit meine Miete übernimmt?  ???

Welche Möglichkeiten habe ich sonst bzw. wie habt ihr das geregelt?

DANKE!!!

Liebe Grüße von einer verwirrten Tiga

wolverine

Für die Mietzahlung erhält der Bootsmannanwärter Gehalt wie jeder andere Arbeitnehmer auch! ;)
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Lady Aleya X

He ho!

Da du deine Wohnung schon recht lange hast, gibt es da glaube ich die ein oder andere Möglichkeit. Also du musst bei der Bewerbung sowieso einen Zettel abgeben auf dem gefragt ist ob du eine eigene Wohnung hast oder nicht, das bei diesem klar zu sagen ist du hast eine ist wohl klar. Dann wie wolverine schon sagte wirst du ja normal bezahl, ergo du kannst die Wohnung weiter bezahlen, ist ja nicht so das du in Armut stehen würdest.
Und, wenn dein Standort eine bestimmte Strecke von deiner Wohnung entfernt bist kannst du glaube ich auch noch Trennungsgeld erhalt.

Gruß Aleya

tiga

Ja gedacht habe ich es mir schon. Ist auch nicht wirklich das Problem die Miete zu bezahlen, aber ich stelle mir das gerade so vor..... 6 Monate niemand in der Wohnung, meine Katzen müssten sowieso ein neues Zuhause finden  :'(.....

@Aleya:

Hausstand habe ich angegeben, wohne jetzt in Hamburg, wäre dann irgendwo Wilhelmshaven oder so..... wohl ein bisschen weit weg, oder?  ;)

Trennungsgeld?  ??? Werde ich mal googlen...  :D

Lady Aleya X

He ho!

Naja weit ist subjektiv, ich würde es nicht als weit empfinden, fällt aber glaube ich schon darunter. So so was machst du denn in Wilhemshaven wenn ich fragen darf? ;)

http://www.bund.de/nn_189118/DE/VuI/Handlungsfelder/Dienstreisen/Trennungsgeld/Trennungsgeld-knoten.html__nnn=true

Gruß Aleya

Huey

Aleyas Vermutungen treffen diesmal nicht zu...

Du wirst deine Wohnung weiterhin von deinem Einkommen bezahlen-wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Du scheinst da einiges falsch verstanden zu haben.
Du bist zwar-sofern das auch für Frauen gilt-bis 25 (als unverheiratete) Kasernenpflichtig, das bedeutet aber nur, das du in der Kaserne eine Stube mit Bett und Spind hast.

Nach der AGA kannst du i.d.R. jeden Abend nach Hause fahren.
Liegt deine Wohnung ausserhalb des Einzugsgebietes, wird dir der Umzug an deinen Standort bezahlt.

Ziehst du nicht um, ist das dein Privatvergnügen, und du musst jedes Wochenende pendeln.


erdpichel

also KANN ich bis 25 in der kaserne schlafen, MUSS es aber nicht!?
bei mir ist folgendes der fall:
ich muss zu einem standort, 200 km von meiner heimat entfernt.
meine freundin möchte mit und wird auch da eine ausbildung machen. also kann ich da ohne probleme mit ihr zusammen eine wohnung nehmen, oder ist es besser, wenn sie sich offiziell die wohnung da alleine nimmt und ich da nur "zu besuch" bin !?
bzw macht das überhaupt einen unterschied!?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Beobachter

Zitatalso KANN ich bis 25 in der kaserne schlafen, MUSS es aber nicht!?
Richtig.Wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, kannst du jeden Tag nach Dienst nach Hause fahren. Also kannst du zusammen mit deiner Freundin in eine Wohnung ziehen.

Huey

Während der AGA wirst du in der Kaserne schlafen müssen-ansonsten ist es dir selbst überlassen, wo du nächtigst-solange du gewährleisten kannst, das du morgens pünktlich und ausgeruht zur festgelegten Zeit anwesend bist-denn sonst wird dein Chef dafür sorgen, das du wieder in der Kaserne schlafen musst.

Für gewisse Lehrgänge gibt es noch einmal Ausnahmen davon, im "Routinedienst" kannst du aber in der Regel abends heimfahren.


erdpichel

jaja, das ich während lehrgängen nicht da bin, ist mir auch klar ;)
und AGA muss ich ja nichtmehr machen (wiedereinsteller), aber trotzdem danke für die antworten ;)
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-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

Wenn die Wohnung auf Ihre Freundin läuft, können Sie sichauch keinen eigenen Hausstand anerkennen lassen, was Auswirkungen auf Trennungsentschädigung hat. Ein anderes Problem stellt sich bei einer möglichen Trennung: Ohne Mietvertrag stehen Sie eigentlich vollkommen rechtlos da.
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erdpichel

also im normalfall sollte die wohnung schon auf uns beide angemeldet werden, ich wollte nur wissen, ob sich dadurch nachteile für mich ergeben könnten, wegen der -für mich- schwammigen bezeichnung "bis 25 jahre kasernenpflichtig".....
wie ist das eigentlich mit dem DB-Ticket, das gilt immernur zwischen wohnort und kaseren, oder!?
also momentan wohn ich nur im ruhrpott, muss aber in den raum koblenz, dh ich kann auf der strecke mit dem ticket fahren, wenn ich jetzt aber darunter zieh, dann entfällt das, weil mein hauptwohnsitz im raum koblenz liegt, richtig?
was ist denn, wenn ich im ruhrgebiet einen zweitwohnsitz (elternhaus) habe!?
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-Friedrich Alfred Krupp-

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Beobachter

@erdpichel:

Da du angibst Wiedereinsteller zu sein, hast du ja deinen Wehrdienst bereits hinter dir. Von welchem DB-Ticket sprichst du? Als SaZ kommst du für deine Fahrten selbst auf und erhälst von der Bw keine Bahnberechtigungskarte mehr. Oder meinst du jetzt den Gutschein für deine Dienstantrittsreise?

erdpichel

da haben wir es mal wieder!
wenn man sich auf andere leute verlässt..... >:( >:( >:(
ne, dann ist alles klar, dann hat sich das erledigt!
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