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Bahnfahrt

Begonnen von BoB87, 26. März 2007, 23:38:42

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BoB87

Hey,

Ich hab mir mal heute einen Plan für die Heimfahrt mit der DB ausdrucken lassen und bin jetzt sehr schockiert darüber.
laut routenplaner ist die kaserne wo ich ab nächste woche hinkomme etwa 230 KM (kürzeste Strecke) von meinem Heimatort entfernt. Mit der Bahn brauche ich da 6 Stunden bis nach hause und genau das selbe auch wieder hin.  Der Letze Zug geht von dort nach hause um 16 Uhr. Wann wird man denn Freitags immer laufengelassen? was wenn ich den Zug nicht nehmen kann?

Wie wird das Entfernungsgeld berechnet? nehmen sie die KM der Zugfahrt oder normale Autoroute?

Lady Aleya X

He ho!

Freitags hast du 16 Uhr sicherlich schon Schluß. In der Regel sagt man das 12 Uhr schluß ist, geht aber auch schonmal ein wenig länger. Wenn du den Zug nicht nehmen kannst, bleibst du in der Kaserne würde ich sagen ;)
Das Entfernungsgeld wird eigentlich auf die kürzeste Strecke berechnet.

Gruß Aleya

mailman

Du solltest auch damit rechnen in der AGA das ein oder andere Wochenende in der Kaserne zu verbringen.

BoB87

Ja wird bestimmt schon mal vorkommen sollte eben dann nicht jedes WE nur wegen der Bahn sein :)

Wie sieht es denn mit dem ICE aus, kann ich dann nicht mit dem ICE fahren wegen der langen Reisezeit oder ist für mich da nur die 1.Klasse im RE, IRE drin?

mailman

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_faq&Itemid=6&cat=1#25

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: BoB87 am 27. März 2007, 15:45:37
1.Klasse im RE, IRE drin?
1. Klasse? Hab ich irgendwas verpasst?  :o

Gruß Aleya

mailman

Angeblich wenn die Fahrt länger als 2 Stunden dauert. Aber ich hab da bis jetz noch nichts genaus gefunden.

Lady Aleya X

He ho!

Also mein Cousin hat beispielsweise als GWDler über 2 Stunden fahrt und der darf auch keine erste Klasse nutzen. Ausserdem, ist es wohl schwer das festzumachen.

Gruß Aleya

Beobachter

Steht im Bundesreisekostengesetz:

§4
Zitat(1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten
Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden.(..)
Das gilt aber nur für Dienstreisen. GWDL die länger als 2 Stunden zwischen Heimatort und Dienstort fahren können dies weiterhin nur in der 2.Klasse. Für die Dienstantrittsreise (wenn über 2 Stunden) oder anderen Dienstreisen über 2 Stunden aber in der 1.Klasse.

Lady Aleya X

He ho!

Gut zu wissen, vielen Dank für die Info!

Gruß Aleya

Andi

#10
Zitat von: BoB87 am 26. März 2007, 23:38:42
Der Letze Zug geht von dort nach hause um 16 Uhr. Wann wird man denn Freitags immer laufengelassen? was wenn ich den Zug nicht nehmen kann?

Aus Fürsorgegründen müssen deine Vorgesetzten dich vor einem freien Wochenende so Zeitgrecht gehen lassen, dass du deine Heimreise noch am selben Tag durchführen kannst - also keine Sorge. Und im Zweifelsfall auf den Fahrplan hinweisen.

Gruß Andi
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powle

für 230 km 6 stunden? da haste echt ne schlechte Anbindung erwischt...hört sich ziemlich viel an. ich brauch 2h 45m für 300 km luftlinie

schlammtreiber

Zitat von: Andi am 27. März 2007, 22:24:13
Aus Fürsorgegründen müssen deine Vorgesetzten dich vor einem freien Wochenende so Zeitgrecht gehen lassen, dass du deine Heimreise noch am selben Tag durchführen kannst - also keine Sorge.

Das ist auch der Hauptgrund, warum Freitag Mittag die Kasernen sich leeren: der Dienstherr muss schließlich von Reisen quer durch die Republik ausgehen.

Worst case: ein GWDL aus dem tiefsten Oberbayern muß mit der DB bis zur Küste tingeln und dort am besten noch die Fähre auf seine Insel (Helgoland  :D ) erwischen...
Semper Communis
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