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Kleines Problem!

Begonnen von Dave, 28. März 2007, 19:46:41

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Dave

Moin,


heute war in meiner Einheit Stuben und Revierreinigen. Da mein Spieß der Chef und mein nächstgelegener Vorgesetzter (Stuffz) im urlaub sind, bzw. schon verschwunden waren, übertrug mir heute mein PersUffz den Auftrag für ihn, die Stuben und Reviere auf 3 Blöcken abzunehmen.

Wohlgemerkt ich bin Obergefreiter, aber halt weisungsbefugt in seinem Auftrag.

2 Blöcke hatte ich bereits durch, wo auch alle brav (G, OG, HG, SG) im Gang standen und ich mir die Stuben und Nasszellen angucken konnte.

Nur auf meinem eigenen Block wunderte sich ein SG, warum ich als OG zur Stubenabnahme komme und kein Stuffz, bzw. der Spieß+ Chef.

Daraufhin hab ich ihm erklärt, dass ich das machen soll  und da meinte er schlichtweg leicht ärgerlich schon: "Von nem Obergefreiten lass ich mir als SG nicht die Stube abnehmen"

Da hab ich ih  nochmals darauf hingewiesen, dass der PersUffz mir die Aufgabe übertragen hat und mich damit auch vorgesetzt hat.

Der SG hat mich trotzdem nochmal blöd angemacht wegen der Abnahme.



Was kann man jetzt machen? Soll man sowas auf sich sitzen lassen oder soll ich sowas zurück melden?
Mich hat das wirklich geärgert, weil er ziemlich abwertend wurde, ich ihm aber erklärt habe, dass ich den Auftrag bekommen habe und ihn einfach nur ausführe.


Bitte da mal um Hilfestellung.  :-\

mailman

hmm Du warst also damit "Vorgesetzter aufrgrund besonderer Anordnung2.

Hat der SG das den mitbekommen also der Uffz es zu  dir gesagt hat?.

Es wäre noch interessant zu wissen ob der PersUffz selbst Vorgesetzer aufgrund der Anordnung war, da er normalerweise die Stuben ja nicht abnimmt oder? Ist abe wahrscheinlch unwichtig.

Ich würde die ganze Sache auf sich beruhen laßen. Oder evtl mal mit dem Uffz reden.

Andi

Der PersUffz hat dir den Befehl gegeben in seinem Auftrag die Stuben abzunehmen.
Ob du dadurch Vorgesetzter wirst oder nicht würde ich dabei zunächst außen vor lassen - ich würde es nicht ausschließen, aber es eher verneinen.
Der SG war der Meinung er müsse dich an deiner Pflichterfüllung hindern, also: Meldung an den Vorgesetzten, der die den Auftrag gegeben hat und damit hat sich die Sache für dich.

Melden macht frei und belastet Vorgesetzte. ;)

Gruß Andi
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Dave

Richtig, ich war Vorgesetzter aufgrund besonderer Anweisung. §5 VorgV

Auf meinem Block sind 2 Stabsgefreite, den einen hatte ich im Vorwege schon telefonisch informiert, dass ich statt dem Stuffz die Stuben abnehme. Ob der andere Bescheid wusste , weiß ich nicht. Nach seiner Reaktion zu urteilen, glaub ich`s nicht.

Wie gesagt, der SG den ich informiert hatte hat zwar gelacht, das heute mal `n OG seine Bude abnimmt, aber mehr nicht  ;D

Der PersStuffz ist in meiner TE, der Spieß der TE-Fhr und so kam er als letzter in Frage was sowas angeht. Er meinte selbst, dass er keine Lust hat und sowieso noch Arbeit aufm Tisch hat und hat mich kurzerhand losgeschickt um abzunehmen.

Aber dann werd ich ihn mal auf den Vorfall ansprechen und ihm sagen, dass der SG sich nicht richtig benommen hat mir gegenüber, auch noch als ich ihm auf meine Vorgesetzenfunktion zweimal hingewiesen habe und noch 20mintuen vor regulärem Dienstschluss gekommen bin und die Jungs in Feierabend geschickt hab...

mailman

hmm schwierige Situation.

Der PersUffz hätte ja ein kurzes Antreten machen können oder so damit es alle mitbekommen.

Andi

Zitat von: Dave am 28. März 2007, 19:59:02
Richtig, ich war Vorgesetzter aufgrund besonderer Anweisung. §5 VorgV

Gut, dann haben wir jetzt Verdachtsmomente für §20 WStG Gehorsamsverweigerung und ich würde unter Umständen sogar so weit gehen die Nötigung eines Vorgesetzten nach §24 WStG ins Auge zu fassen (aber das wäre vom tatsächlichen Gesprächsinhalt abhängig) - beides Wehrstraftaten und beides geeignet den Herrn Stabsgefreiten durch geeignete Maßnahmen wieder an seine Pflichten zu erinnern. Also: Melden!

Schon faszinierend, was sich der ein oder andere "Kamerad" so rausnimmt.

Gruß Andi
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Andi

Zitat von: mailman am 28. März 2007, 20:01:45
hmm schwierige Situation.

Der PersUffz hätte ja ein kurzes Antreten machen können oder so damit es alle mitbekommen.

Brauch er nicht. Vorgesetzte nach §5 VorgV können zwar vor aller Augen benannt werden, es reicht aber auch, wenn sie selbst auf das Vorgesetztenverhältnis hinweisen - und das wurde hier getan.

Gruß Andi
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Dave

Bei der Wache ist es ja genauso.

Aber ich will jetzt auch nicht als der kleine OG dastehen, der sich nur mit Hilfe seiner Vorgesetzten Autorität verschaffen kann :(


Also, was tun?

Andi

Zitat von: Dave am 28. März 2007, 20:20:22
Aber ich will jetzt auch nicht als der kleine OG dastehen, der sich nur mit Hilfe seiner Vorgesetzten Autorität verschaffen kann :(

Ich will dir keine Illusionen rauben, aber du bist OG, der sich auf der Vorgesetztenschiene sogar ausschließlich nur mit Hilfe seiner Vorgesetzten Autorität verschaffen kann!

ZitatAlso, was tun?

Soll ich dir das mit der Meldung noch mal Morsen oder Buchstabieren? ;)

Gruß Andi
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Dave

Also dem Stuffz mal bescheid geben , wegen dem Vorfall...  :P ::)

Andi

Zitat von: Dave am 28. März 2007, 20:30:04
Also dem Stuffz mal bescheid geben , wegen dem Vorfall...  :P ::)

Ja, das nennt sich im "Bundeswehrjargon" eine Meldung. ;)

Gruß Andi
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Dave


schlammtreiber

Was willst Du denn (außer ducken und Klappe halten, schlechteste Lösung) groß machen?

a) den SG vor dem kasernentor abfangen und nach allen Regeln der Kunst zusammenfallen lassen?

b) ihm die Freundin ausspannen, sie mal richtig .... und ihm das Video schicken?

c) einfach Meldung machen...

Also ich plädiere für c)  ;)
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Dennis812

Zitat von: schlammtreiber am 29. März 2007, 08:39:43
Was willst Du denn (außer ducken und Klappe halten, schlechteste Lösung) groß machen?

a) den SG vor dem kasernentor abfangen und nach allen Regeln der Kunst zusammenfallen lassen?

b) ihm die Freundin ausspannen, sie mal richtig .... und ihm das Video schicken?

c) einfach Meldung machen...

Also ich plädiere für c)  ;)

Obwohl b) kann auch einiges  ;D ;D ;D
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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wolverine

Wie hätte es mit einer vorläufigen Festnahme zur Durchsetzung des Befehls gem. § 17 Abs. 2 Nr 2 lit a WDO ausgesehen?! Zugegeben, scharfes Schwert, aber Befehle, einmal gegeben, werden durchgesetzt. Da die Zeit jedoch verstrichen ist, sollte zumindest eine Belehrung über die Pflicht zum Gehorsam und eine Unterrichtung über die VVO erfolgen.
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