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DU-Verfahren

Begonnen von GeForce, 03. Dezember 2003, 01:51:46

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GeForce

Wenn das DU-Verfahren schon eingeleitet ist, also schon in Bearbeitung ist , könnte dies (aus ärztlicher Sicht natürlich) noch rückgängig gemacht werden, dass z.B. der betroffene Soldat weiter Wehrdienst leisten muss? Oder ist man da schon gut wie ausgemustert?


GeForce

schlammtreiber

Gottchen, GeForce!
Bleib doch mal ganz locker und warte Dein Ergebnis ab, kann ja nun nicht mehr ewig dauern.

Außer Spekulationen und Vermutungen wirst Du hier eh nicht viel zu hören kriegen.

z.B. meine Vermutung:
Wenn das Verfahren schon eingeleitet wurde wird es seinen Grund haben und auch durchgezogen werden.

Cool bleiben  ;)
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Kobold

Ich glaube, die Bürokratie speziell bei DU-Verfahren ist doch schonmal angesprochen worden - und die DAUERT!

Und da muss man nicht alle drei Tage wieder und wieder dieselben Fragen ins Forum posten.

Wenn das DU-Verfahren eingeleitet wurde, kommt man raus. Die Bundeswehr hat kein Interesse, nachher für irgendwelche Wehrdienstbeschädigungen dick Kohle zahlen zu müssen.

Es gab auch schon DU-Verfahren, die im Endeffekt auf KzH bis DZE hinausliefen (soll heissen, der Betreffende hing zuhaus rum bei vollen Bezügen bis ans Ende seiner Dienstzeit und wurde dann einfach regulär entlassen).
Wie lange es bei Dir noch dauern wird, kann Dir hier keiner sagen.
Also einfach abwarten.
"We may not like death but death likes us."

GeForce

Leute  :) , ich glaube, ich habt meine Frage nicht verstanden!

Ich fragte nicht, wie lange das noch dauern kann - ich fragte, ob dieses Verfahren überhaupt noch irgendwie (von ärztlicher Sicht) rückgängig gemacht werden kann oder nicht mehr!

Kobold

Theoretisch schon (man kann neue Gutachten etc. anfordern, Dich zu anderen Ärzten schicken, die sich Dein Leiden nochmal angucken usw.).

Praktisch nicht.

Einfach abwarten und tot stellen. Und auf einmal sind die 9 Monate rum.  ;)
"We may not like death but death likes us."