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Karrieremöglichkeiten bei der Polizei

Begonnen von Lezius, 22. April 2007, 18:05:00

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Lezius

Hallo zusammen,

welche Karrieremöglichkeiten hat ein OFFIZIER, der 35 ist, bei der Polizei?

Welcher Dienstgrad wäre drin, welche Besoldungsgruppe etc.?

Zur Zeit ledig, keine Kinder.

Hat irgendjemand ein Schimmer, was bei der Polzei möglich ist???

Vielen Dank schonmal

Dennis812

Scheidest du in naher Zukunft aus dem aktiven Dienst aus?! (SaZ?) Oder möchtest du wechseln?
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Lezius

Weder noch, habe mich gerade erst als OA gemeldet.
Ist also noch in ferner Zukunft. Möchte mich nur allgeimein informieren.

Dennis812

Zitat von: Lezius am 22. April 2007, 18:17:39
Weder noch, habe mich gerade erst als OA gemeldet.
Ist also noch in ferner Zukunft. Möchte mich nur allgeimein informieren.

Ach herrje, bist du als OA genommen worden? Dann konzentrier Dich erstmal auf den Dienst und das kommende Studium und mach dir nicht Gedanken üner ungelegte Eier in frühestens 12 Jahren...
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Dennis812

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Andi

Wenn er ein Studium während seiner Ausbildung genossen hat könnte er sich für den höheren Dienst bei der Polizei bewerben, da mir aber kein Bundesland bekannt ist, dass derzeit keinen Einstellungsstopp im höheren dienst hat kann man diese Option allerdings vergessen.

Kommt also nur eine Einstellung in den gehobenen Dienst in Frage. Diese ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Offizier mindestens SaZ12 war, ansonsten gilt nämlich überall das Höchsteinstellungsalter von 32. Jahren.
Wird der Offizier eingestellt muss er ganz normal die dreijährige Ausbildung inklusive Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst absolvieren. Hier erhält er Anwärterbezüge und dazu Ausgleichsbezüge, die die finanzielle Lücke der Anwärterbezüge zu den letzten Dienstbezügen auszugleichen. Nach der Ausbildung bekommt er den äquvalenten Dienstgrad, den er auch bei der Bundeswehr gehabt hat (im Normalfall also Hauptkommissar). Die Besoldungsgruppe ist ebenfalls die selbe, wie die letzte Besoldungsgruppe im aktiven Dienst bei der Bundeswehr.

Gruß Andi
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Lezius

So jetzt habe ich mich direkt an die Polizei gewandt und folgende Antwort erhalten:


"Sehr geehrter Herr Lezius,

bei Soldaten mit dem Status SAZ 12, bei denen die Bewerbung bis spätestens ein halbes Jahr nach der Beendigung ihrer Wehrdienstzeit bei uns eingeht, gibt es keine Höchstaltersgrenze.

Sie würden wie jeder Bewerber an dem 2-tägigen Auswahlverfahren in Münster teilnehmen.
Bei Bestehen des Testverfahrens würden Sie als Polizeikommissaranwärter in den Polizeidienst eingestellt werden und 3 Jahre an die Fachhochschule gehen.
Danach werden Sie als Polizeikommissar(A9) im Streifendienst eingesetzt.
Während des Studiums erhalten Sie monatlich ca. 800 Euro (netto).

Mit freundlichen Grüßen

D. Tschierschke" Zitat Ende


Dennis812

Omg - mit 35 im gleichem Ausbildungsgang wie viele Anfang-Zwanziger...... ???
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Lady Aleya X

Zitat von: Dennis812 am 23. April 2007, 18:15:41
Omg - mit 35 im gleichem Ausbildungsgang wie viele Anfang-Zwanziger...... ???
Da fühlt man sich doch gleich 15 Jahre jünger ;D

Andi

Das mit dem A9 haut aber nicht hin. Was das angeht würde ich mich dann eher mal an die Rechtsabteilung wenden bzw. als Betroffener im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten. ;)

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Dennis812 am 23. April 2007, 18:15:41
Omg - mit 35 im gleichem Ausbildungsgang wie viele Anfang-Zwanziger...... ???

Ach, das geht. Ich hab meine Lehre auch erst nach der Bw gemacht (saß also mit 23+verheiratet+Kind zwischen den 16jährigen) und auch mit der augenblicklichen Weiterbildung etwas spät dran (fast zehn Jahre älter als die durchschnittlichen Kommilitonen)... aber das geht schon, ist ganz nett den jüngeren Mädels ständig auf den Hintern zu starren  ;D
Semper Communis
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Garry

Suum Cuique

DJ

Zitat von: Andi am 23. April 2007, 22:38:51
Das mit dem A9 haut aber nicht hin. Was das angeht würde ich mich dann eher mal an die Rechtsabteilung wenden bzw. als Betroffener im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten. ;)

Gruß Andi

@Andi

Wieso nicht?

Mein Kumpel ist auch Kommissaranwärter, bekommt jetzt etwas über 850€ Netto und wird nach 35 Monaten zum Polizeikommissar ernannt (A9).
Oder sieht es für ehemalige SAZ 12 anders aus?

erdpichel

das thema passt ja!
hatte mich heute morgen noch mit einem kameraden unterhalten, der meinte, dass man als SaZ beim Bund sehr gerne und OHNE (!?) einstellungstest beim BGS genommen wird!?
kann mir das nicht so wirklich vorstellen, oder sollte da doch tatsächlich was dran sein!?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

Zitat von: DJ am 27. April 2007, 15:42:17
Mein Kumpel ist auch Kommissaranwärter, bekommt jetzt etwas über 850€ Netto und wird nach 35 Monaten zum Polizeikommissar ernannt (A9).

Was wohl auch ganz normal ist, wenn jemand ganz normal seine Ausbildung bei der Polizei macht.

ZitatOder sieht es für ehemalige SAZ 12 anders aus?

Ja, denn im Rahmen der Besitzstandswahrung kann man im öffentlichen Dienst ja nicht als Hauptmann (A11/A12) plötzlich auf das Gehalt eines Kommissars (A9) zurückgestuft werden, genauso, wie auch der Dienstgrad "mitgenommen" wird.

Gab hierzu ein Gerichtsurteil - wenn ich mich recht erinnere im Falle eines Hauptfeldwebels, der durchgesetzt hat, dass er nach der Ausbildung als Polizeihauptmeister übernommen wird.

Gruß Andi

Gruß Andi
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