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Begonnen von Raffy, 11. Mai 2007, 17:00:21

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Raffy

Hey leute
kann mir einer von euch helfen? Brauche ein paar Tipps und idee...denn ich habe zwei brüder die schon ihren Zivildienst absolviert haben und habe gehört das ich als dritter im bunde nicht mehr zum Bund gehen muss?? Ist das richtig?? Wenn ja wo steht denn das geschrieben? Ich danke euch vielmals für eure Mails und Ideen!!!
mfg Raffy

erdpichel

#1
googlen!?
"dritte-sohn-regelung" nennt sich das ganze glaube ich.....
aber du willst dich doch wohl nicht drücken....
aber schon zwei zivis in der familie, dass kann ja nicht gut gehen.. :-[ :-\ ::)

EDITH:

hab gerade mal gegooglt ;)

dritter Sohn zu sein reicht allein nicht aus. Zwei Geschwister müssen Dienst geleistet haben, der nach § 11 Wehrpflichtgesetz angerechnet wird. Erst dann wird die Befreiung vom Wehrdienst - und auch die Befreiung von der Musterung - ausgesprochen. Als "Dienste" werden anerkannt:
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
Dienstleistende Geschwister
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Raffy

JO danke man wusste nicht die verordnung heisst! Echt korrekt! Nochmals vielen Dank
Raffy

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