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reservistenabzeichen in tarn????????

Begonnen von tkdschlumpf, 22. Mai 2007, 19:04:56

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tkdschlumpf

hallo, ich habe beim letzten schulschießen einige kameraden gesehen die hatten ein reservistenabzeichen (verbandsabzeichen) in tarndruck auf ihre uniform. ich habe nun schon alles über google probiert. woher kann man diese abzeichen bekommen? ich kenne nur das kreuz auf schwarz,rot, gold. dieses abzeichen war allerdings in scharz auf tarm gestickt. kann mir jeman von euch weiter helfen?

F_K

Frage am Rande:

Und wo in der ZDV 37/10 wäre ein solches Abzeichen erlaubt?

Fitsch

@ Frank

Im zweiten Halbsatz wo das Scharfschützenabzeichen vom Schömer behandelt wird.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

@  Fitsch:

... schon klar.

@ Für alle anderen:

So ein Abzeichen darf auf der Uniform der Bundeswehr nicht getragen werden.

schlammtreiber

#4
Zitat von: F_K am 23. Mai 2007, 12:42:24
auf der Uniform der Bundeswehr

Vielleicht ein verirrter Kamerad des Bundesheeres?

In dubio pro reo oder so ähnlich  ;D

edit: naja wohl eher nicht  :D

Zitatdas kreuz auf schwarz,rot, gold
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Piet

Ich meine, das Abzeichen hätte es damals zum 50jährigen Jubiläum beim VdRBw gegeben - mit dem Hinweis, dass das Tragen an der Uniform nicht gestattet ist.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

diodon-IV

ZitatUnd wo in der ZDV 37/10 wäre ein solches Abzeichen erlaubt?

Wenn es sich um das "R"-Abzeichen handelt (oben links EK, oben rechts die deutschen Faben und darunter das "R" des Verbandes, dann in ZDv 37/10, Nr. 535-536, Fußnote 1).

Sollte es sich um ein anderes Reservistenabzeichen handeln - wie das zum 50-jährigen Jubiläum - gilt diese Fußnote nicht.
 

F_K

@ Diodon:

1.) Das in der Frage beschriebene Abzeichen sieht anders aus.

2.) Bei einem Schulschießen sind die Teilnehmer SOLDATEN (Dvag), und daher ist die VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT (und zwar zu einem MILITÄRISCHEN Verband) eindeutig geregelt. Sollten die Kameraden nicht über eine MobTrT / TrT verfügen, so sind diese dem LKdo zugehörig (bzw. tragen dessen Abzeichen).
Ein "R" Abzeichen darf jedenfalls im Dienst nicht getragen werden. Einzige Tragemöglichkeit ist für nicht beorderte Kameraden mit UTE.

diodon-IV

ZitatDas in der Frage beschriebene Abzeichen sieht anders aus.

Das geht aus der Beschreibung m.E. nicht eindeutig hervor, das von mir beschriebene Abzeichen gibt es mittlerweile auch in einer Tarndruckvariante.

ZitatSollten die Kameraden nicht über eine MobTrT / TrT verfügen, so sind diese dem LKdo zugehörig (bzw. tragen dessen Abzeichen).

Sehe ich anders, da der Reservist den DstAnzug entsprechend seiner letzten Verwendung behält (Waffenfarbe und Verbandsabzeichen), akzeptiere ich eine analoge Anwendung bezügl. des internen Verbandsabzeichens, soll heißen: der Reservist trägt das interne Verbandsabzeichen seines letzten Truppenteils - was meiner Erfahrung nach i.d.R. auch so gehandhabt wird.

ZitatEin "R" Abzeichen darf jedenfalls im Dienst nicht getragen werden. Einzige Tragemöglichkeit ist für nicht beorderte Kameraden mit UTE.

Stimme ich eingeschränkt zu, da die Vorschrift das Abzeichen in der Fußnote "gleichstellt" und keine Aussage zum Ablegen im Wehrdienstverhältnis trifft (siehe "Reservistenlitze"), insbesondere auf dem Hintergrund, das bis zu zwei interne Verbandsabzeichen in hierarchischer Reihenfolge getragen werden dürfen (Nr. 536). Für mich jedenfalls kein Grund den Soldaten zu belehren.

F_K

@ Diodon:

Na, dann belehre ich erstmal Dich:

536 spricht zwar von zwei internen Verbandabzeichen, das wird aber nur in der Luftwaffe durchgeführt, wo Staffel und Geschwaderabzeichen (natürlich passend) getragen werden können.
Im Heer gibt es das nicht.

Dein Punkt 2 ist einfach "stumpf falsch". Richtig ist, das ein ENTLASSENER Soldat natürlich Soldat d. R. "seiner" Truppengattung bleibt, und daher seine "Waffenfarbe" behält.
Durch die Entlassung "erlischt" aber die Zugehörigkeit zu einem TrT, daher DARF das (interne ) Verbandsabzeichen NICHT mehr getragen werden.
(Richtig ist, das dies oft falsch gemacht wird).

Durch EINBERUFUNG "gehört" man zu dem einberufenden TrT, hat dann also das Abzeichen zu tragen. (ähnlich bei einer Beorderung).

Der "Reservistenverband" ist kein militärischer Verband, sondern lediglich ein ZIVILER Verein.
(... ich lasse mich jetzt nicht dazu hinreisen, meine Meinung über viele der "Verbandreservisten auf Schiesveranstaltungen zu schreiben" ... ich sage nur kurz 3S und für sonstiges nicht zu gebrauchen ...)

Solange hier einfach falsche Dinge dargestellt werden, stelle ich diese ggf. richtig.

diodon-IV

Vom Belehren nehmen wir wegen des fehlenden Unterstellungsverhältnisses aufgrund mangelnder Soldateneigenschaft wohl mal eher Abstand... ;D

Auch beim Heer und bei der SKB gibt es mittlerweile Truppenteile, in denen neben einem internen Bataillonsabzeichen ein Kompanieabzeichen getragen wird.

ZitatStumpf falsch
finde ich ein bisschen übertrieben...

Ich schrieb vielleicht etwas missverständlich – da ich die Aussage

ZitatSollten die Kameraden nicht über eine MobTrT / TrT verfügen, so sind diese dem LKdo zugehörig (bzw. tragen dessen Abzeichen).

so - aufgrund meines bisherigen Verständnisses - nicht akzeptieren kann.

Diese Kameraden sind nicht dort beordert und tragen somit auch nicht die Abzeichen eines LKdo. (Wenn ich mich recht erinnere, gerade auch eine Deiner Aussagen im alten SKA-Forum).
Nach der Vorschrift, hier die Nr. 531/4 hätten diese Soldaten damit kein Verbandsabzeichen (weder intern noch Großverband) zu tragen, da dieses an die Zugehörigkeit zu einem Truppenteil gebunden ist (also nach meinem bisherigen Verständnis an eine Beorderung).

ZitatDurch EINBERUFUNG "gehört" man zu dem einberufenen TrT, hat dann also das Abzeichen zu tragen. (ähnlich bei einer Beorderung).

Von meinem Verständnis her unterstehe ich zwar dem Verband, aber ich gehöre ihm nicht an, bin also quasi kommandiert und habe somit meine Abzeichen nicht zu wechseln, siehe auch Nr. 531/4.

Deshalb meine persönliche Akzeptanz der dargestellten ,,Analoglösung" und auch Duldung dieser, die aber nicht unbedingten Anspruch auf absolute Richtigkeit erhebt.

Deine Meinung bezügl. des Reservistenverbandes lasse ich mal fast unkommentiert: aber wir liegen da nicht unbedingt weit auseinander... (Stichwort "3S", obwohl auch hier gibt es solche und einige andere.). ::)


tkdschlumpf

Zitat von: diodon-IV am 23. Mai 2007, 22:04:37
ZitatUnd wo in der ZDV 37/10 wäre ein solches Abzeichen erlaubt?

Wenn es sich um das "R"-Abzeichen handelt (oben links EK, oben rechts die deutschen Faben und darunter das "R" des Verbandes, dann in ZDv 37/10, Nr. 535-536, Fußnote 1).

 


genau diese abzeichen habe ich gesehen und hätte es gerne. egal ob ich es tragen darf oder nicht. wo bekomme ich das zu kaufen?

F_K

@ diodon:

wir haben aber hoffentlich ein einheitliches Verständnis darüber, was ein VERBAND im Gegensatz zu einer Einheit ist.
Die Vorschrift ZDV37/10 spricht von internen VERBANDSabzeichen, nicht von "Einheitsabzeichen".

Im übrigen sind diese Abzeichen zu GENEHMIGEN, und ich glaube kaum, das dort Kompanieabzeichen genehmigt worden wären (die sind nicht genehmigungsfähig).

Thema Kommandierung / Einberufung: Das ist wohl ein Unterschied, wie ich heute schmerzlich lernen mußte.
Bei einer Kommandierung "behält" man seinen StammTrT, wird aber neu (auf  Zeit) unterstellt.
Bei einer Einberufung "erhält" man quasi einen neuen StammTrT, ist eben nicht kommandiert.

Dies hat z. B. Auswirkungen bei der Springerzulage: Wäre ich kommandiert, würde ich Springerzulage erhalten; mit einer Einberufung eben nicht.

diodon-IV

@ Frank

Zitatwir haben aber hoffentlich ein einheitliches Verständnis darüber, was ein VERBAND im Gegensatz zu einer Einheit ist.

Ich denke schon.

ZitatDie Vorschrift ZDV37/10 spricht von internen VERBANDSabzeichen, nicht von "Einheitsabzeichen".

Um sich bereits in Nr. 532 zu relativieren und auch Einheiten (wenn auch eingeschränkt) das Recht zur Selbsdarstellung zuzusprechen.
Mir sind in der SKB mind. 2 Fälle bekannt, wo - zumind. mit Wissen der Kommandeure - die Kompanien eigene Abzeichen tragen. Und soweit ich weiss ist dieses Wappen von der zuständigen Stelle genehmigt worden (schriftliches hierzu habe ich aber nie gesehen, da ich nicht zu dieser Einheit gehöre). Soviel zur Praxis, wobei diese natürlich keinen Einfluss auf die originäre Vorschriftenlage hat.


@ tdkschlumpf:

Probier es mal bei Adler, Kalka oder anderen Stickereien im Netz. Evtl. auch mal einen Blick in die "loyal" werfen, da sind auch teilweise Anzeigen drin für die abenteuerlichsten Abzeichen...

Aber dran denken - unabhängig von der bisherigen Diskussion - das Abzeichen ist auf Flecktarnhintergrund definitiv nicht tragbar. Grundtuchfarbe ist nämlich grün! :o


Fitsch

oder in der nächsten Geschäftsstelle anrufen und dort mal nachfragen.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

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