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Dringend Führerschein bei der BW????

Begonnen von 1582phil, 18. Mai 2007, 16:08:41

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Timid

Zitat von: Dennis812 am 23. Mai 2007, 20:40:15Der Hägglund nicht zu vergessen, obwohl der wohl F benötigt?!

Ich war so frei, Ketten- und Luftfahrzeuge bei der Auflistung komplett zu ignorieren, da weder die einen, noch die anderen mit einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder C gesteuert werden dürfen ... ;)
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sliderbp

Was ist denn der G-Schein?

Uns wurde damals gesagt, wir dürften mit dem normalen C-Schein nach Überprüfungsfahrt mit nem Fahrlehrer und Einweisungsfahrt auch den Fuchs fahren. Zumindest den Standart-Fuchs als Truppentransporter.

OSHTyp

Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden

Timid

Zitat von: sliderbp am 23. Mai 2007, 23:39:47Was ist denn der G-Schein?

G: Gepanzerte Radfahrzeuge. Reiner BW-Führerschein

Daraus ergibt sich eigentlich schon, dass man den TransportPANZER Fuchs, wie auch den Spähpanzer Luchs und vermutlich den Fennek, nicht mit der Fahrerlaubnisklasse C fahren darf. Allerdings erhält man mit Bestehen zumindest des BCE-Lehrgangs auch automatisch den Lappen für die Klasse G (und GE?) ;)


Interessant wird es dann natürlich bei Fahrzeugen wie Dingo, Mungo und Duro - zählen diese auch als gepanzerte Radfahrzeuge, oder bezieht sich die Definition der Klasse G vielleicht auch nur auf "richtige" Radpanzer wie Fuchs oder Luchs?
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sliderbp

Aha...also war meine Info nicht wirklich falsch.
Danke.

bayern bazi

also nur mal zur klarstellung

ich hab  "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren


der zählt als LKW  ;D ;D

also nur eine kleine einweisung von so ca 2 wochen  ::) ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Timid

Zitat von: bayern bazi am 24. Mai 2007, 17:05:32ich hab  "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren

Vielleicht gab es zu dem Zeitpunkt, als du den entsprechenden Lehrgang gemacht hast, noch keine Klasse G, so dass er für alle Leute mit "altem" Lappen auch mit C-Führerschein gefahren werden kann? ;)

Ansonsten bleibt es dabei, dass man mit Bestehen des Lehrgangs zur BCE-Fahrerlaubnis auch die Klasse G (und ich meine auch GE) "on top" bekommt. Sprich: BCE bestanden, und man darf alle Radfahrzeuge (außer Krafträder, Quads?, Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Passagieren und "Spezialfahrzeuge" wie Tanklaster, SLT, Kran) nach Einweisung fahren.
Zumindest war das der Fall, als ich auf BCE-Lehrgang war ...
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Dennis812

Zitat von: Timid am 24. Mai 2007, 17:16:29
Zitat von: bayern bazi am 24. Mai 2007, 17:05:32ich hab  "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren

Vielleicht gab es zu dem Zeitpunkt, als du den entsprechenden Lehrgang gemacht hast, noch keine Klasse G, so dass er für alle Leute mit "altem" Lappen auch mit C-Führerschein gefahren werden kann? ;)

Ansonsten bleibt es dabei, dass man mit Bestehen des Lehrgangs zur BCE-Fahrerlaubnis auch die Klasse G (und ich meine auch GE) "on top" bekommt. Sprich: BCE bestanden, und man darf alle Radfahrzeuge (außer Krafträder, Quads?, Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Passagieren und "Spezialfahrzeuge" wie Tanklaster, SLT, Kran) nach Einweisung fahren.
Zumindest war das der Fall, als ich auf BCE-Lehrgang war ...

Im zivilen dürfen Quads mit B gefahren werden, wüsste nicht dass Quads bei der Bw im Einsatz sind, aber warum sollte es anders sein!?
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Timid

Zitat von: Dennis812 am 24. Mai 2007, 17:57:17Im zivilen dürfen Quads mit B gefahren werden, wüsste nicht dass Quads bei der Bw im Einsatz sind, aber warum sollte es anders sein!?

Ein Wolf wird beispielsweise auch als Lkw geführt, und nicht, wie zivil, als PKW ;)

Quads gibt es, wenn auch nur bei speziellen Einheiten ...
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Fitsch

Zitat von: Timid am 24. Mai 2007, 18:37:31

Quads gibt es, wenn auch nur bei speziellen Einheiten ...

da könnte sicher unser Kamerad PatrickS. einiges dazu sagen  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

peppie

Zitat von: OSHTyp am 24. Mai 2007, 09:19:25
Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden

Wie bitte? Dazu hätte ich ganz gerne eine Quelle. Denn meines Wissens nach ist eine Bw-Fahrerlaubnis die in einer Bw Fahrschule gemacht wird weiterhin ins Zivile übertragbar. Man muss nur zum Einwohnermeldeamt/Straßenverkehrsamt (?) gehen, den Bw-Führerschein vorzeigen sowie eine Kopie des Führerscheins mitgeben und eine Gebühr von 90 (?) Euro bezahlen.

Den Ort des umschreibens und die genauen Kosten weiss ich nicht genau, aber das man bei der Bw erworbene Führerscheine in einen zivilen Führerschein umschreiben kann steht für mich außer Frage.

Korrigiert mich wenn es nun nicht mehr möglich ist, aber bis vor ein paar Wochen ging es noch, da hat ein Kamerad nämlich den Bw-CE in seinen zivilen CE umschreiben lassen.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

Geht auch immer noch: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__27.html
Jetzt erleben Sie am eigenen Leib, wie unangenehm Behauptungen ohne Quellenangabe sind ;).
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