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Schießen,Wache etc für Soldaten mit Status Nichtkombattant nach Genfer Konvention

Begonnen von Dennis812, 28. Mai 2007, 14:59:30

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schlammtreiber

Zitat von: Dennis812 am 29. Mai 2007, 09:06:29
- und der scheinbare Aufhänger ist ja das augenscheinlich befohlene Ablegen der Rot-Kreuz-Binde.

Naja die musste sie ja dafür ablegen, da sie in dieser Tätigkeit keinen Schutz genießt.
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Dennis812

Zitat von: schlammtreiber am 29. Mai 2007, 09:20:21
Zitat von: Dennis812 am 29. Mai 2007, 09:06:29
- und der scheinbare Aufhänger ist ja das augenscheinlich befohlene Ablegen der Rot-Kreuz-Binde.

Naja die musste sie ja dafür ablegen, da sie in dieser Tätigkeit keinen Schutz genießt.

Korrekt! Nur eben das ist doch das Problem! Sie darf es schlicht nicht. ---> Wolve, täusche ich mich?
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F_K

Liebe SAN Soldaten (die offensichtlich zum Teil noch in der Vergangenheit leben),

1.) Der kalte Krieg mit seiner Illusion der Einhaltung der Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts ist VORBEI.

2.) Auch SanitätsSOLDATEN sind in erster Linie SOLDATEN (und eben nicht Sanitäter).

3.) Liegt kein Krieg vor, kommt auch nicht das Kriegsvölkerrecht zum Tragen.

4.) In einigen Post ist das Kriegsvökerrecht falsch interpretiert worden. Ein deutscher Vorgesetzter darf selbstverständlich einem deutschen Sanitätssoldaten das Ablegen der Binde befehlen, ihm ein Gewehr geben und infanteristisch einsetzen. Damit erlöschen dann auch die Sonderrechte, keine Frage. Aber es ist Entscheidung der deutschen Bundeswehr, wieviele Soldaten als Sanitätspersonal eingesetzt werden (auch ich als inf. KpChef (gewesen) habe einen Ausweis und kann als Helfer im Sanitätsdienst eingesetzt werden.

5.) Befehl und Gehorsam (das Ablegen einer Binde ist keine Straftat, Völkerecht hin oder her, denn auch das unrechtmäßige  Verwenden der Schutzzeichen ist "Nur" eine OWi).

6.) Wer glaubt wirklich, der "Gegner" hält sich an solche Regeln? Sprengstoffattentate sind nämlich auch verboten ...

7.) Gott sei Dank kenne ich inzwischen genug Sanitäter / Mediziner, die deutlich machen, das KAMERADSCHAFT wichtig für sie ist und diese im Notfall mein Gewehr aufnehmen würden und weiter VERTEIDIGEN werden.

Dennis812

Also persönlich angreifen braucht man mich nicht, wenn ich nur darlege, was ausgebildet wurde. Auch ich habe Wachdienste gemacht (zwar "nur" während des Weltjugendtages...). Und auch habe nicht bestritten, dass ich Kameradschaft ebenfalls groß schreiben, schließlich findet nicht "zum Spaß" eine Schießausbildung statt - kann nur schildern wie es war.

Außerdem schrieb ich, dass ich das Verhalten des HptFw (w) auch nicht "gut" finde. Und natürlich wird kein Terrorist von einer Rot-Kreuz-Binde abgehalten, auch da gilt "zuerst auf die Beine - Brustbein,Nasenbein etc."

Zum Thema Ausweis:
Darf ich erfahren, welche Ausbildung absolviert wurde? San1/San2 oder "nur" Helfer im SanDst? Wurde ein NEUTRALITÄTSAUSWEIS ausgehändigt?
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F_K

@ Dennis812:

persönlich habe ich niemanden angegriffen, sondern nur die Sansoldaten angesprochen, die diese Punkte noch nicht kennen.

Ich habe die Ausbildung Helfer in SanDienst genossen, und selbstverständlich einen Ausweis für VORRÜBERGEHEND im SanDienst eingesetztem Personal.

WENN ich im SanDienst eingesetzt WÄRE, würde ich genau den gleichen gesetzlichen Schutz genießen, wie die "Großen" mit San1 / San2.

Anmerkung: Das Verhalten der HptFw (w) war nicht nur "nicht gut", sondern eine gerichtlich BESTÄTIGE Dienstpflichtverletzung, die zur Repartrierung und zu einer Geldbuße geführt hat.

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