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Hausstand, Trennungsgeld, Fahrtkosten - blick nicht durch

Begonnen von Cujo, 08. Juni 2007, 20:43:09

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Cujo

Ich werde nicht schlau aus den tausend verschiedenen Regeln - aber ich versuche meine unklaren Punkte mal so genau wie möglich abzufragen:

Also, ich werde zum 1. Januar als Fachunteroffizier auf 8 Jahre eingestellt.

Seit 2 Jahren lebe ich in Holland, hab hier Arbeit. Ich ziehe jetzt natürlich nach Deutschland zurück und mittelfristig will ich selbstredend nah an meinem meinem Standort leben.

Ich bin aber erst mal durch AGA, Unteroffizierslehrgang und Ausbildung über ein Jahr gar nicht an meinem Standort, sondern kreuz und quer durch die Republik. Da ich also sowieso nur am Wochenende eine eigene Wohnung nutzen könnte, spare ich mir das Geld und ziehe mit meiner Freundin zusammen. Der Abstand zwischen Wohnsitz und AGA/Lehrgangsstandorten wären dann jeweils zwischen 300 und 650 km.

Dazu eine erste Frage: wird mir die Zeit in Holland als eigener Hausstand anerkannt (da gilt doch was mit soundsoviel Monaten)? Oder bin ich weil ich ja erst kurz vor Dienstantritt anfange das Mietverhältnis mit meiner Freundin zu teilen, raus aus der Regelung und es gilt KEIN eigener Hausstand, oder wegen Ausland halt? (Bin übrigends über 25 und habe seit ich 17 bin immer eigene Wohnung gehabt...)

Zweite Frage, wenn ich eigenen Hausstand anerkannt bekomme wieviele Heimfahrten von AGA, Unteroffizierslehrgang und Fachlehrgang bekomme ich bezuschußt? Oder wird nur die Unterbringung vor Ort und Verpflegung gewährt und alle Fahrten sind bei SaZ selber zu zahlen? Was umfasst das Trennungsgeld eigentlich genau?

Und Dritte Frage wenn man keinen eigenen Hausstand anerkannt kriegt wegen zu wenig Monaten, kann man dann neu beantragen wenn man die benötigten Monate rum hat? Oder kriegt man NUR einen eigenen Hausstand anerkannt wenn dieser soundsoviel Monate VOR den Dienstantritt bereits vorhanden war? Okay die Frage klingt blöd weil es ja bedeuten würde daß man sonst nie in der ganzen Dienstzeit einen Hausstand anerkannt kriegt... aber ich frag lieber nochmal nach.

Und die letzte, wenn während der späteren Dienstjahre weitere Lehrgänge anfallen gelten dann die gleichen Regeln mit Trennungsgeld und Heimfahrten und so?

Echt sorry daß es so vertrackt ist aber ich blick nicht durch im Dschungel

wolverine

Der eigene Hausstand hat nichts mit "Monaten" zu tun. Das wäre Mietübernahme nach USG und die gibt es als SaZ nicht; ebensowenig wie kostenlose Verpflegung)

Zum Dienstantritt wird entweder Umzugskostenvergütung (UKV) gewährt oder eben Trennungsentschädigung (TG). UKV erklärt sich wohl selbst.
TG beinhaltet einen Tagessatz je nach Familienstand und Familienheimfahrten (unverheiratet eine, verheiratet 2 im Monat).

Soviel zu den Grundsätzen - jetzt zu den Ausnahmen: Ob der Wohnsitz im Ausland anerkennungsfähig ist, muss über das Dienstleistungszentrum Bw geklärt werden. Ebenso der Hausstand bei der Lebensgefährtin (evtl. muss man dort mit imMietvertrag stehen). Also mit diesen Unterlagen (Mietvertrag Niederlande, Mietvertrag Lebensgefährtin, Einstellungsbescheid) zum Dienstleistungszentrum und dort beraten lassen.
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Jörg

#3
Habe heute meinen Einberufungsbescheid zur EÜ bekommen. Darin steht, das mir KEINE UKV zuerkannt wird, da meine Dienstzeit (SaZ 8) zu gering dafür sei...

Bekomme ich jetzt stattdessen das TG oder gar nichts!? Wohne zusammen mit meiner Freundin, stehen auch beide im Mietvertrag.

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...


Jörg

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