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Standort als Hauptwohnsitz melden?

Begonnen von Steve87, 20. Juli 2013, 16:52:27

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Steve87

Ist es legitim das ich von meiner Einheit gesagt bzw. Schriftlich vorgelegt bekomme das ich mich, auch wenn ich in der Kaserne wohne, am Standort mit Hauptwohnsitz melden muss? Es scheint sich da wohl um eine Vereinbarung mit der Stadt zu handeln. Sollte man sich dort nicht melden droht eine Geldstrafe.
Mir kommt das ganze etwas komisch vor. Auf der einen Seite gilt eine Wohnung erst als Wohnung wenn sie abschließbar ist und eigenes Bad sowie eigene Küche hat und auf der anderen Seite soll ich meine Stube/Kammer als Wohnung melden.
Vielleicht können mir die Juristen unter euch weiterhelfen!

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Beamter im mittleren technischen Dienst

KlausP

Das Thema hatten wir hier letztes Jahr schon mal. Dazu gab es auch einen entsprechenden Erlaß, aber ob der noch gültig ist, weiss ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steve87

Hätten sie zufällig den Link dazu parat? Ich weiß nämlich grad nicht wirklich was ich in die SuFu eingeben soll:))

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Beamter im mittleren technischen Dienst

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steve87

Asche auf mein Haupt ::)
Vielen dank!

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Beamter im mittleren technischen Dienst

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