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OffzMilFD 2012

Begonnen von Seppi84, 08. März 2012, 11:55:42

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Rollo83

Guten Morgen.
Ich muss mich hier mal kurz einklinken.
Ich hab gerade erfahren das man 7 Dienstjahre braucht um für die Laufbahn OffzMilFd zugelassen zu werden. Stimmt das ? Wenn ja, wie verkürzt sich diese Zeit wenn man schon als Feldwebel eingestiegen ist ?

Ich hab leider gerade kein Zugriff aus Intranet.

Meine Info war eigentlich, mindestens Feldwebel und Anlassbeurteilung auf dem Dienstposten als Vorrausetzung, von einer Mindestdienstzeit wusste ich nichts.

Ralf

Grundsätzlich können Feldwebel nach Vollendung des 6. Dienstjahrs als Anwärter für die Laufbahn der OffzMilFD zugelassen werden.
Eine Antragstellung ist jedoch bereits nach Erfüllen der sonstigen Teilnahmevoraussetzungen (Dienstgrad, Beurteilung, zeitgerechter Antrag etc) möglich.
Abweichend hiervon gilt:
Bei Bewerbern, die ab dem 01. April 2002 nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 – 2, § 17 Abs. 1 Nr. 1 – 2 oder § 17 Abs. 2 SLV eingestellt bzw. nach § 13 Abs. 3 – 4 oder § 17 Abs. 4 – 6 SLV befördert wurden, verringert sich die geforderte sechsjährige Mindestdienstzeit für die Zulassung je nach Dienstgrad bei Einstellung wie folgt:
Unteroffizier: um ein Jahr
Stabsunteroffizier: um zwei Jahre
Feldwebel: um drei Jahre
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Rollo83

Ok, mal gucken ob ich das richtig versteh.

Ich bin jetzt seid 26 Monaten Feldwebel hab meine Anlassbeurteilung und bin ü25.
Das heißt ich kann den Antrag stellen aber kann noch nicht zugelassen werden da ich 36 Monate brauche (bin als Fw eingestiegen). Die Zulassung zur Laufbahn OffzMilFd wäre ja aber logischerweise erst um nächsten Jahr und ab April 2013 hab ich meine 36 Monate zusammen und sollte die Vorrausetzung 3 Jahre erfüllen.
Ich hab ja eigentlich noch eine Vordienstzeit als GWDLer von 9 Monaten, wird diese auch mit berechnet ? Dann hätte ich zum 1. Juli 2012 die 36 Monate voll.

Ist die ganze Sache für BS und OffzMilFd eigentlich schon gekommen für das Jahr 2013 ?

Ralf

Das ist korrekt: du bist zulassungsberechtigt, da du zum Zeitpunkt der Zulassung die 3 Jahre erfüllst. Nicht verwechseln mit antragsberechtigt. Du kannst auch vorher deinen Antrag stellen, wirst dann ggf. ausgewählt , aber deine Zulassung wird dann möglicherweise ins Folgejahr verschoben.

Zum Thema "Einrechnung der Vordienstzeiten". Das kann man pauschal nicht beantworten, hier findet immer eine "Günstigerprüfung" statt. Also es wird das Datum genommen, das für den Soldaten günstiger ist.
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Rollo83

Ok vielen Dank für die Infos.
Dann "könnte" ich aufjedenfall nächstes Jahr zugelassen werden. Ich wollte es auch unbedingt vermeiden das ganze noch ein Jahr nach hinten zu schieben.

LuftwaffenSLD

Hierbei unbedingt auch die aufgerufenen Jahrgänge beachten. Denn falls du es versäumst dich sobald erstmals möglich zu bewerben und dann im nächsten Jahr dein Jahrgang nicht mehr aufgerufen wäre, gilt auch keine Erstbewerber-Regel mehr!

Greymon

Hallo,

hab die Zulassung für dieses Jahr und auch 90/5 ist schon durch. Kann mir jemand sagen wie der Ablauf jetzt ist?
Da ich bei der Lw bin, werde ich in Faßberg studieren aber das und der Studiengang ist auch das einzige was ich weiß.

Danke im voraus

LuftwaffenSLD

Es ist nicht möglich als OffzMilFD an einer FH oder Uni der Bw zu studieren.

Du wirst eine Fachschule besuchen und z.B. einen staatlich geprüften Techniker ggf. einschließlich des Fachabiturs machen.
Der Standort hängt von der bisherigen AVR ab. In Faßberg sind z.B. die FluggeräteMechaniker und Stabsdiener.
In Feldafingen die IT- und Elektrotechniker.