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Weiterverpflichtungsprämie Mannschaften

Begonnen von Daniel191183, 14. Juli 2012, 07:32:52

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BulleMölders

Wenn etwas ermäßigt besteuert wird, dann sind das Ausnahmetatbestände, die entweder im Einkommensteuergesetz oder in der Einkommensteuer- oder Lohnsteuerdurchführungsverordnung festgelegt sind.
Also Google befragen ob das der Fall ist.
Übrings kann man eine Leistungsprämie nicht mit der Weiterverpflichtungsprämie verglichen, zumindest nicht im Steuerlichen Sinn.
Und wenn du schon eine Steuerberaterin bezahlst, dann soll sie für ihr Geld auch ihre Arbeit vernünftig machen.

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wolverine

Die Leistungsprämie wird ganz normal mit dem Gehalt ausbezahlt und ganz normal in der Progression versteuert.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

So wird es vermutlich auch mit der Verpflichtungsprämie sein.
Ich sehe auch keinen Sinn in einer ermäßigten Besteuerung oder gar Steuerbefreiung.
Und wenn sie normal versteuert wird, dann ist der entsprechende Steuerabzug schon über die Lohnsteuer erfolgt. Und ich gehe mal davon aus, dass die WBV das richtig eingeordnet hat.
Im Monat der Auszahlung ist dein Steuersatz durch die Progression höher als in den anderen Monaten, was aber ja über die Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen wird.
Das du auch von den gezahlten Steuern auf die Verpflichtungsprämie was wieder bekommst, dafür spricht die Tatsache, dass du genauso viel wieder bekommst, wie in den Jahren in denen du keine Verpflichtungsprämie zu versteuern hattest.
Denn dein Einkommen in dem Jahr ist ja um 6000 Euro höher als in den anderen Jahren und somit ist auch dein Steuersatz und die dadurch entstandene Steuer höher als in den vergangenen Jahren.
Wobei deine Abzugsfährgen Kosten durch die Verpflichtungsprämie ja nicht höher geworden sind, da du ja keine extra Aufwendungen hattest um die Verpflichtungsprämie zu bekommen.

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