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Autor Thema: Urlaub als FWDL  (Gelesen 5538 mal)

Sandman1

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Urlaub als FWDL
« am: 09. September 2012, 19:18:13 »

Guten Tag,

als FWDL15 weiß ich bisher, dass ich Anspruch auf 26 Tage Urlaub pro Jahr habe. Da kommen dann noch Sonderurlaub oben drauf von GvD oder Wache.

Mir ist allerdings unklar, wie genau ich den Urlaub nehmen kann.

Kann man einfach zum Spieß gehen und sagen, dass man da und dann gerne Urlaub nehmen will oder muss man Urlaub beantragen?

Verfällt Resturlaub am Jahresende oder kann man ihn mitnehmen ins nächste Jahr? Ist die Dauer des Urlaubs am Stück begrenzt? (z.B. 8 Wochen Urlaubsreise USA, geht das?)

Viele Grüße
Sandman1
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KlausP

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #1 am: 09. September 2012, 19:31:46 »

Zitat
muss man Urlaub beantragen?

Ja. Dafür gibt es einen Vordruck "Urlaubsantrag".

Zitat
Verfällt Resturlaub am Jahresende

Nein, Erholungsurlaub kann bis zum Ende des auf das Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr genommen werden.

Zitat
Ist die Dauer des Urlaubs am Stück begrenzt? (z.B. 8 Wochen Urlaubsreise USA, geht das?)

Das kann Ihnen nur Ihr Disziplinarvorgesetzter, der für die Genehmigung oder Ablehnung des Urlaubs zuständig ist, beantworten und ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.
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Sandman1

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #2 am: 09. September 2012, 19:49:43 »

Danke für die schnelle Antwort.

Wird man in Zwangsurlaub geschickt, wenn man keinen Urlaub nimmt und die Dienstzeit sich dem Ende neigt?
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KlausP

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #3 am: 09. September 2012, 20:18:55 »

Keine Ahnung, so'n Fall ist mir in meiner Dienstzeit nie untergekommen.
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rogal

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #4 am: 09. September 2012, 20:23:48 »

ich glaube nicht. Wir hatten ein paar FWDLer, die es geschaft haben zum DZE noch Urlaub über zu haben. Der ist dann verfallen.
Bei SaZ mit zuviel Resturlaub hab ich erlebt, dass sie vom Chef freundlich drauf hingewiesen worden sind, dass es Zeit wäre mal wieder in den Urlaub zu fahren  ;)
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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #5 am: 10. September 2012, 00:47:21 »

Sollte der Urlaub durch sehr lange Krankheitsdauer im Jahr vor DZE nicht genommen wurden sein, so ist in diesen speziellen Fällen eine finanzielle Abgeltung möglich, jedoch auch hier von der Einzelfallentscheidung abhängig. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Soldat bzw. allgemein ein Beschäftigter mit befristetem Vertrag in eigener Verantwortung den Anspruch an Urlaub, der aus diesem Vertragsverhältnis resultiert, vor dem Ende desselben zu beanspruchen. Üblicherweise sind Lehrgänge, Einsätze (FWDL eher weniger), BFD usw. bekannt, so dass die Urlaubsplanung dahingehend kein Problem sein sollte. Ferner sollte auch bedacht werden, ob und wieviel als Freizeit abzugeltende Anrechnungsfälle zum EU noch dazukommen.
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Urlauber

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #6 am: 10. September 2012, 09:15:34 »

Damals als FWDL 23 hab ich erst nie Urlaub genommen und immer fleissig Dienste geschoben.
Da FWDLer nur lächerliche 11 EUR für einen Dienst bekommen würden, hab ich immer frei vom Dienst genommen.

Mein TE Führer hat nichts gemerkt und immer brav abgezeichnet. Irgendwann hat er dann gemerkt das ich schon zu viel Urlaub hatte...da waren es aber schon 75 Tage.
Daraufhin durfte ich keine 'Frei vom Dienst' mehr bekommen. Ich hab ihn noch bissschen ausgetrickst und in einem stressigen Moment doch noch eine Unterschrift für einen Monat bekommen.
Mit allen EUs und FwDs hatte ich für die letzten 9 Monate noch 87 Urlaubtstage übrig.
Hab dann vor Weihnachten 3 Wochen Zwangsurlaub bekommen.

Im Februar noch eine Woche.

Im April hab ich dann 10 Wochen eingereicht. Ich musste zum Chef, der das nicht gerne gesehen hat. Letztlich meinte er aber, das er mir keinen Strich durch die Rechnung machen wollte, es aber in Zukunft anders laufen würde.

Und mein letzter Urlaub war dann die letzten 5 Wochen vor dem DZE.
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wolverine

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #7 am: 10. September 2012, 13:30:19 »

Na, Sie sind ja ein Schlingel... ::)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

InstUffzSEAKlima

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Antw:Urlaub als FWDL
« Antwort #8 am: 10. September 2012, 15:05:56 »

Sowas kommt hin und wieder bei SaZ vor, wenn der Beginn der BFD-Maßnahme z.B. ein Studium feste Termine vorgibt, während der BFD-Anspruch ja vom DZE abhängt. Nach Abklärung mit dem Chef kann dieser dann das Anhäufen solcher langen Urlaubszeiträume genehmigen, da es auch mit Rücksicht auf mögliche dienstliche Aktivitäten geschehen muss, immerhin ist man ja noch Soldat. Im Allgemeinen sind die Chefs ja auch daran interessiert, dass die aussscheidenden Soldaten bestmöglich im Zivilen Anschluß finden und werden in der Regel solche Vorhaben auch unterstützen. Aber wie gesagt, alles rechtzeitig absprechend und niemanden vor vollendete Tatsachen stellen, was u.U. die Versagung der ein oder anderen Sache riskiert, weil sich der Chef hintergangen füheln könnte.
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