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Steht mir das zu?

Begonnen von OGFabian, 13. September 2012, 21:51:14

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Andi

Zitat von: justin_k am 15. September 2012, 13:00:53
Aber anständige Unternehmen haben Betriebsräte und Mitbestimmung für Arbeitnehmer und auch Beschwerderechte!

Das ist ziemlicher Unfug. Die Masse der deutschen Arbeitsplätze findest du in Deutschland wo? Genau, in mittelständischen Unternehmen, die eine Größe haben bei der es keine Betriebsräte gibt! Ein Soldat hat aber immer eine VP oder einen Betriebsrat.

Mitbestimmung? Mit Verlaub: Mach dein Studium zu Ende, geh ein paar Jahre Arbeiten und dann unterhalten wir uns darüber. Die Freiheiten die es bei der Bundeswehr im Rahmen der Auftragstaktik gibt wirst du fast überall in der Wirtschaft vergeblich suchen.

Beschwerderechte? Wo lebst du denn? Soetwas gibt es nirgendwo in der deutschen Wirtschaft! Schliicht weil es sowas im deutschen Arbeitsrecht nicht gibt. Die einzige Möglichkeit sich mit Rechtssicherheit gegen Maßnahmen des Arbeitgebers zu wehren sind arbeitsrechtliche Schritte.
Als Soldat habe ich diese Rechtssicherheit im Beschwerdeverfahren, im Eingabeverfahren und zusätzlich noch durch das Einschalten von Polizei/Staatsanwaltschaft und den Privatklageweg.
Und das wichtigste: Diese Schritte sind für mich als Soldat sozial unschädlich! In jedem zivilen Unternehmen darfst du getrost davon ausgehen, dass "Querulanten" über kurz oder lang vor die Tür gesetzt werden. Und wenn dem Chef die Nase eines seiner Untergebenen nicht passt, dann kann der sich warm anziehen.

Komm bitte erst mal in der Arbeitswelt an, bevor du hier sowas unsinniges von dir gibst.

Und ganz ehrlich: Sieh zu, dass du lernst über deinen eigenen Schatten zu springen, sonst kommst du mit deiner gekränkten Eitelkeit nicht weit.

Soll für diesen konkreten Fall heißen: Wenn du den Staber das nächste mal siehst sprichst du ihn an, entschuldigst dich für den "Spruch" und sagst ihm z.B., dass dir das rausgerutscht ist, weil du dich über das Dauerklingeln geärgert hast. Und dann kann er ganz steil aus der Kurve kommen - oder sang und klanglos abschmieren... ;)
Und wenn du ausschließen willst, dass er dir dabei den Kopf abbeist machst du das, wenn er zufällig bei deinem Abteilungsfeldwebel drin ist. ;D

Kommunikation ist eine Waffe. Man muss aber wissen, wie man sie einsetzen muss.

Gruß Andi
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RekrKp8

Naja, ab 5 Arbeitnehmern ist ein Betriebsrat zumindest rechtlich möglich.

F_K

Zitatein Betriebsrat zumindest rechtlich möglich.

Genau - MÖGLICH. Es macht sich dann richtig gut, nur weil man mal VERMEINTLICH angeschissen wurde, gleich einen Betriebsrat zu gründen.

mailman

Und viele würden es auch vermeiden sich die Gewerkschaft ins Haus zu holen.

Das System ist zwar schön und gut, aber oft sind die Betriebsräte nur Marionetten. Selbst oft genug gesehen.

justin_k

@Andi:

Ich glaube, du verwechselst mich in deiner Antwort teilweise mit dem ersten Fragesteller. Deshalb kann ich das jetzt nicht so richtig beantworten.

Dass es nicht überall Betriebsräte gibt und dass sie, wenn sie da sind, nicht überall gleich stark sind, weiß ich. Dass es nirgendwo in der Wirtschaft Beschwerderechte gibt, stimmt aber nicht. Schau mal ins Betriebsverfassungsgesetz! So habe ich das zumindest vom Betriebsrat gelernt, als ich noch "draußen" gearbeitet habe.

Anders als du glaubst, habe ich nämlich schon ein paar Erfahrungen gesammelt und schreibe trotzdem "sowas unsinniges".

justice005

Andi hat bzgl. des Beschwerderechts völlig recht. Das liegt daran, dass die Bundeswehr als staatliches Organ gemäß Artikel 20 Abs. 3  Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden ist und sich der Bürger gegen rechtswidriges Verhalten des Staates gemäß Artil 19 Absatz 4 Grundgesetz wehren kann.

Wenn also der Bürger (hier der Soldat) glaubt, vom Staat (hier der Bundeswehr) falsch behandelt worden zu sein, dann kann er den Rechtsweg beschreiten. Bevor man aber zu Gericht geht, gibt man dem Staat zuerst Gelegenheit, sein Verhalten zu überdenken und ggf. zu korrigieren (Beschwerderecht). Klappt, das nicht, entscheidet die Justiz (je nach Zuständigkeit Verwaltungsgericht oder Truppendienstgericht).

Daher ist der Rechtsweg gegen staatliches Handeln etwas fundamental anderes als jedwede Möglichkeiten innerhalb der privaten Wirtschaft. Auch die Arbeitsgerichtsbarkeit ist damit nicht vergleichbar.


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