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Wehrübung nach DZE

Begonnen von TOXICATOR, 22. November 2012, 08:51:27

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Tommie

Zitat von: Tommie am 15. Januar 2013, 13:26:04Er wird ja auch nicht von der Arbeitsagentur kranken- oder rentenversichert, sondern vom Bund!

Korrektur:

Die Krankenversicherung während der Zeit der Übergangsgebührnisse ist prinzipiell sein Problem, aber als Wehrübender hat er ja bekanntlich UTV ;) !

F_K

ZitatSeit der Hartz-IV-Reform am 1. Januar 2005 gilt in Deutschland ein Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne nach § 16 SGB III als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig und arbeitswillig ist, aber dennoch kein Beschäftigungsverhältnis findet.

Ob er Arbeitslosenhilfe / -geld erhält, hat erstmal nichts mit der Frage der Arbeitslosigkeit zu tun.

Jedenfalls hat er derzeit kein Beschäftigungsverhältnis (und nur darauf würde ich abstellen).

Maximal kann ich mir vorstellen, dass die USG Behörde für die Zeit der Übergangsgebührnisse nur die Differenz zwischen Übergangsbebührnissen und damaligem Sold zahlt (also 40% + 60% =100%) - weil dies auch die Situation nach dem Auslaufen der Beihilfe ist und der Intention des Gesetzgebers entspricht.

Ronny 01

Ich danke euch allen für die vielen guten Antworten.
Ich hatte mich heute mit der Dame etwas angelegt und wir haben einige Zeit aneinander vorbei geredet, daraufhin aufgelegt da kein Kompromiss gefunden wurde. Etwas spàter hatte sie zurück gerufen da sie mit einem Kollegen aus Bonn telefoniert hat der sie aufgeklärte und siehe da, sie kann wohl doch etwas machen. Sobald ich etwas genaues weiß, gebe ich bescheid, falls es noch jemand betreffen sollte.
mkg

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