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Über 4 Jahre Dienstzeit ein Dienstvergehen begangen, was für Folgen treten auf?

Begonnen von Devilblaze, 24. Mai 2013, 19:09:25

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christoph1972

@F_K Formfehler sind leider schneller begangen, als die meisten Menschen denken. Ansonsten würde es in div. Gesetzen über Verfahren keine "Heilungsmöglichkeiten" bei verfahrensfehlern geben.

Das die Belehrung beim Schießen notwendig ist oder nicht, habe ich gar nicht in Frage gestellt oder behauptet. wolverine schrieb nur, bei jedem Schießen, wo er teilgenommen hat, wurde die entsprechende Belehrung verlesen.

Je nach Ausbildungsstätte und Situation wird auch die "Macht des Schweigens" "gepredigt". Das stellt zwar an den Vernehmer/Zuhörer vor große Herausforderungen, weil "Schweigen" will auch gelernt sein, aber nach einer gewissen Zeit des "Schweigens" "plappert" das Gegenüber los.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

ZitatF_K Formfehler sind leider schneller begangen, als die meisten Menschen denken

.. wenn ich mir recht erinnere, sind in das Formular der SOLDAT und der Vernehmer einzutragen, der "Formtext" ist vorzulesen, und die Belehrung ist zu unterschreiben - dies sollte die Chance von Formfehler (an dieser Stelle) minimieren.