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Wohnung anerkennen lassen

Begonnen von Lubidu, 29. September 2014, 06:50:59

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Ralf

Das sollten sie, da sie ja auch die Entscheidung über die Zusage/ Nichtzusage rechtskräftig treffen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Lubidu

Ja in meinem schreiben steht drin das die UKV genehmigt ist.
Da sich aber meine Wohnlage geändert hat und ich jetzt ein Mietvertrag besitze, würde ich gerne wissen ob meine Wohnung anerkannt wird und ich dann trennungsgeldempfänger bin.

Und heißt UKV das ich umziehen MUSS oder das mir alles was mit Umzug zu tun hat mir zusteht!!!

KlausP

Meine Güte!V Wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen etwas geändert hat, müssen Sie nicht hier rumheulen sondern das Karrierecenter informieren. Die werden Ihnen dann haarklein verklickern, was Sie tun müssen und was Sie dann beanspruchen können. Nur der Einplaner beim KC kann Ihre Aufforderung zum Dienstantritt bezüglich der UKV-Zusage ändern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lubidu

Ich weiß zwar nicht wo sie rauslesen das ich rumheule, aber ich kann sie beruhigen so schnell geht das bei mir nicht!!!

Danke für ihre Aufmerksamkeit

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