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Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?

Begonnen von Heizung, 27. Januar 2015, 21:34:49

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Heizung

Der Offizierlehrgang 3 wird an der jeweiligen Truppenschule, zB für Infanterie in Hammelburg ausgebildet.
Dort gibt es ähnlich wie in Dresden Prüfungen, die zum Durchfallen des Lehrgangs führen können. Allerdings ist dieser Lehrgang ein Verwendungslehrgang

Heizung

Daher die Frage, ob auch bei Nichtbestehen eines Verwendungslehrgangs die Dienstzeit um ein Jahr verlängert wird von zB 13 auf 14 Jahre

Ralf

#17
Ist man denn schon vorher auf die volle Zeit festgesetzt?
Eine Stufung in der OAC geht ja nimmer.

Nachtrag: Da gehe ich eigentlich von aus, denn sonst wäre es ja eine einfache Maßnahme mit bestandenem Studium früher rauszukommen. Dann wiederrum auch keine Verlängerung um ein Jahr. Wie will man denn dann da eine Unterschrift des Offz unter der neuen V.-Erklärung bekommen? Ihn weiter zu verlängern, ohne dass dieses in seiner alten V.-Erklärung "vereinbart" war, geht ja nicht.
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Heizung


Ralf

Das bezweifel ich.
Die Dienstzeit der studOA wird regelmäßig zunächst auf drei Jahre festgesetzt. Danach wird die Dienstzeit entsprechend der Verpflichtungserklärung auf sechs Jahre neu festgesetzt (4 gehen dann ja schon mal nicht), wenn der oder die studOffz/OA nach einer Studiendauer von 15 Monaten noch an einer der beiden UniBw immatrikuliert ist. Die Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit erfolgt mit dem Erreichen des Bachelorabschlusses. So sagt es der Erlass PSZ aus.
Denn sonst wäre es ja einfach, sich mit einem Bachelor "rauszustehlen".
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ToMA

Zitat von: Ralf am 04. Februar 2015, 20:53:47
Die Dienstzeit der studOA wird regelmäßig zunächst auf drei Jahre festgesetzt.
In der aktuellen Verpflichtungserklärung steht:
"Nach Ablauf von sechs Monaten Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei Bewährung auf vier Jahre festgesetzt."
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

War mir klar, dass das kommt.
Deswegen steht im Erlass ja auch "regelmäßig". Weil man in Einzelfällen davon abweicht (Vordienstzeiten, Ausbildungsgang etc.).
Aber eine Festsetzung auf 4 Jahre, wie von @Heizung kolportiert, kann nunmal nicht sein, wenn man das Studium abgeschlossen hat, dafür reicht die Zeit ja gar nicht.
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ToMA

Er meinte vermutlich die gleichen 4 Jahre wie ich, zu Beginn der OA-Ausbildung. Aber wir entfernen uns von der Frage des TE.
Er fragte ja, ob sich bei einem nicht erfolgreichem OL3, der ja bekanntermaßen nach dem Studium stattfindet, die Verpflichtungszeit von 13 auf 14 Jahre erhöht.
Der OL3 gliedert sich ja in mehrere Lehrgänge. Vielleicht kann man einzelne Prüfungen wiederholen (Führerschein, Schießausbilder etc.), wenn sie unabdingbar sind.  Ich glaube jedoch nicht, dass sich die Verpflichtungszeit in so einem Wiederholungsfall verlängern würde. Den EKL kann man vermutlich ohnehin nicht wiederholen (?).
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Ralf

Dazu hatte ich ja schon was geschrieben. Das geht nicht. Der Offizier ist auf seine volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Seine Verpflichtungserklärung gibt also nicht her, dass er um ein Jahr verlängert werden kann. Ergo müsste er neue unterschreiben. Wie will man denn diese von ihm "abpressen"?

Das mit den 4 Jahren macht ja dann trotzdem keinen Sinn, weil er nach 15 Monaten bereits auf 6 Jahre festgesetzt wird und zum Zeitpunkt des OL3 mind. den Bachelor hat.
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ToMA

Korrekt.
Ablauf:
6 Monate Probezeit, danach
vorläufig für 4 Jahre (greift nur dann, wenn nach 15 Studienmonaten nicht mit einem Studienabschluss gerechnet werden kann), danach
vorläufig für 6 Jahre (greift nur dann, wenn tatsächlich kein Studienabschluss erzielt wurde), danach
endgültige für 13 Jahre (oder 14 Jahre, wenn der Studienabschluss länger als 3 Monate über Studienplanung lag).
Danach ist offensichtlich/grundsätzlich keine Dienstzeitverlängerung vorgesehen.
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