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Disziplinar- und Wehrrecht

Begonnen von andynm, 06. März 2015, 09:46:29

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F_K

Ungehorsam kann schon problemlos eine Disziplinarbuße nach sich ziehen, je nach Fallgestaltung wird das auch gerichtlich geklärt.

Also bitte nicht ungleiche Sachverhalte vermischen.

justice005

ZitatIch möchte gar nicht so ins Detail gehen. Der DV wird seine Gründe haben, warum er sich von seinem TE-Führer trennen will. Im Moment muß man ehrlicherweise zugeben, das der TE-Führer einen Befehl nicht vollständig befolgt hat (Eine Werkzeugkontrolle war abgelaufen, diese wurde gemacht, es wurde leider vergessen, das Label mit neuem Datum zu versehen) und er hat eine Vorschrift nicht eingehalten (monatliche Änderung eines Safecodes). Ich gehe davon aus, das wenn man es disziplinar verfolgt es auch zu einer rechtmässigen Ahndung kommen kann.

Nunja, das ist jeweils ein Ungehorsam. Ob fahrlässig oder vorsätzlich muss geklärt werden. Aber grundsätzlich kann das durchaus mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden.

ZitatInteressant finde ich das Gespräch. Bei diesem Gespräch war die VP/Uffz dabei sowie ein zweiter Offizier.

also potentielle Zeugen.

ZitatAlso ICH würde ja das Angebot der Versetzung annehmen wenn mir vorher schriftlich mitgeteilt wird, das die Angelegenheit nicht weiter disziplinar verfolgt wird. Würde mir der DV es tatsächlich schriftlich geben, würde ich mich anschliessend an den Wehrbeauftragten wenden.

Warum an den Wehrbeauftragten? Was finden nur immer alle an dem Kummeronkel, der soviel rechtliche Macht hat wie das Doktor-Sommer-Team der Bravo? Besser und hundert Mal effektiver ist eine Beschwerde nach der WBO.

ZitatHintergrund: Ein schriftlich eingestelltes Verfahren darf nicht wieder aufgenommen werden, wenn es keine neuen, schwerwiegenderen Erkenntnisse gibt.

Das ist richtig, aber das setzt eine formelle Einstellung des Verfahrens voraus. Das heißt, der Soldat sollte eine offizielle (schriftliche) Verfahrenseinstellung nach § 36 WDO bekommen.

ZitatMeiner Meinung nach ist es Nötigung, was der DV da macht und das auch noch vor Zeugen.

Der Verdacht ist zumindest nicht von der Hand zu weisen.

ZitatIch kann mir aber nicht vorstellen, das ein DV so (ich nenne es mal) naiv ist, sich da reinzureiten.

Ich kann mir das schon vorstellen. Die Rechtskenntnisse von manchen DV sind katastrophal.

ZitatDeswegen frag ich mich, ob er eine Rechtsgrundlage für diese Verhalten hat. Kann ja sein, das sowas erlaubt ist.

Ist es nicht.

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