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Disziplinar- und Wehrrecht

Begonnen von andynm, 06. März 2015, 09:46:29

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andynm

Hallo. Ich würde gerne mal eure Gedanken, Ideen, Sichtweisen zu folgendem Vorgang haben:

Soldat (Portepee und Teileinheitsführer) wird vom Disziplinarvorgesetzem das Vertrauen über Personal und Material entzogen. Liegt nicht daran, das der Kamerad ein schlechter TE-Führer ist sonder ein unangenehmer Untergebener, der seine Meinung sagt. Leider hat der Soldat sich tatsächlich was zu Schulden kommen lassen. Es steht die Nichtbefolgung von Befehlen im Raum.

Der Disziplinatvorgesetzte hat den Soldaten voerst innerhalb des Geschwaders in eine andere Einheit kommandiert mit der Vorstellung, ihn dauerhaft auf diesen Posten zu versetzen. Das zur Vorgeschichte.

Der Disziplinarvorgesetzte holt den Soldaten zum Gespräch: "Eigentlich müsste ich eine disziplinare Untersuchung einleiten. Die zu erwartene Disziplinarmaßnahme wird sich im Bereich der Disziplinarbuße bewegen. Wenn Sie sich aber auf den Posten in der anderen Einheit bewerben, werde ich davon Abstand nehmen."

Ja, das ist die Situation. Was haltet ihr davon, wie würdet ihr euch verhalten.

Vielen Dank fürs Lesen und Gedanken machen :-)
StFw / aktiv seit 1986 / Lw

F_K

Die "Drohung" ist ja vermutlich nicht sicher zu belegen.

Bleibt die Tatsache das der DV sich von dem Soldaten "trennen" möchte und kein Vertrauen mehr hat.
Da muss sich der Soldat fragen was er falsch gemacht hat und ob ein Verbleib sinnvoĺl ist.

Normalerweise werden Untergebene von ihren TE Führern erzogen - nicht andersrum.

wolverine

Ein Einverständnis zur Versetzung ist eine Ermessenserwägung die auf die disziplinare Würdigung keinen Einfluss haben darf. Ermittelt er nicht oder nicht richtig, obwohl er das musste, begeht er ein Dienstvergehen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Mich würde interessieren, wie der DV seinen Antrag an das BAPersBw auf Versetzung des Soldaten begründen will - und das im Kontext zu der/den letzten Beurteilung/en. Immerhin handelt es sich um einen TEFhr und das ist er ja auch nicht durch einfaches Handauflegen geworden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. ist Luftwaffe.

Es bleiben viele Fragen:
Wurde der Entzug der Verantwortung schriftlich festgehalten?
Mit welcher Begründung und welcher Stellungnahme des Soldaten?
Wer hat mit welcher Begründung kommandiert?

Ohne Details kann man nicht weiter stellungnehmen ... jedenfalls ist da einiges schief gelaufen ..?

andynm

Ich möchte gar nicht so ins Detail gehen. Der DV wird seine Gründe haben, warum er sich von seinem TE-Führer trennen will. Im Moment muß man ehrlicherweise zugeben, das der TE-Führer einen Befehl nicht vollständig befolgt hat (Eine Werkzeugkontrolle war abgelaufen, diese wurde gemacht, es wurde leider vergessen, das Label mit neuem Datum zu versehen) und er hat eine Vorschrift nicht eingehalten (monatliche Änderung eines Safecodes). Ich gehe davon aus, das wenn man es disziplinar verfolgt es auch zu einer rechtmässigen Ahndung kommen kann.

Zur Zeit gibt es meines Wissens keinerlei Schriftverkehr, evtl. Aktennotizen und die VP ist auch beteiligt.

Interessant finde ich das Gespräch. Bei diesem Gespräch war die VP/Uffz dabei sowie ein zweiter Offizier.

Also ICH würde ja das Angebot der Versetzung annehmen wenn mir vorher schriftlich mitgeteilt wird, das die Angelegenheit nicht weiter disziplinar verfolgt wird. Würde mir der DV es tatsächlich schriftlich geben, würde ich mich anschliessend an den Wehrbeauftragten wenden. Hintergrund: Ein schriftlich eingestelltes Verfahren darf nicht wieder aufgenommen werden, wenn es keine neuen, schwerwiegenderen Erkenntnisse gibt.

Meiner Meinung nach ist es Nötigung, was der DV da macht und das auch noch vor Zeugen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das ein DV so (ich nenne es mal) naiv ist, sich da reinzureiten. Deswegen frag ich mich, ob er eine Rechtsgrundlage für diese Verhalten hat. Kann ja sein, das sowas erlaubt ist.
StFw / aktiv seit 1986 / Lw

F_K

Naja, üblicherweise führen solche Kleinigkeiten maximal zu einer EM, das reicht nicht zu einer EEM.

Da steckt also einiges mehr dahinter ....

andynm

Ja, was ist schon normal. Gleicher Chef gibt einem Soldaten einen Termin um ein Gespräch mit ihm zu führen. Soldat erschien nicht. Neuer Termin, Soldat erschien wieder nicht. Ergebnis => 1000 € Disziplinarbuße.
StFw / aktiv seit 1986 / Lw

Tommie

... die das Gericht wahrscheinlich wieder kassieren wird ... ;) ! Sag mal, ruft der Chef gelegentlich auch mal seinen Rechtsberater an oder hat er den mit seiner latenten Rechtsunkenntnis schon in den Herzinfarkt getrieben?

andynm

Zitat von: KlausP am 06. März 2015, 11:37:43
Mich würde interessieren, wie der DV seinen Antrag an das BAPersBw auf Versetzung des Soldaten begründen will - und das im Kontext zu der/den letzten Beurteilung/en. Immerhin handelt es sich um einen TEFhr und das ist er ja auch nicht durch einfaches Handauflegen geworden.

Könnte ja der Grund sein, das der DV deshalb das "Angebot" macht: Versetzungsantrag vs. Wegfall disziplinarer Ermittlungen  ::)

Weil er es schwer begründen kann  ::)
StFw / aktiv seit 1986 / Lw

Tommie

Das würde im Klartext heißen, dass er den Soldaten erpresst, einen Versetzungsantrag zu stellen, weil er nicht ermitteln möchte! Den würde ich vom WDA an der höchsten Rahe aufknüpfen lassen :D ! Geht gar nicht ...

Tommie

Ein durchaus beachtenswerter Ansatz wäre auch eine nettes Email mit etwas folgendem Inhalt:

"Lieber Onkel Helmuth,


unter Tränen schreibe ich Dir diesen Brief ..."


;D ;D ;D

Und dann hinsetzen und warten, bis der Chef anfängt zu rotieren ;) !

Jens79

 

andynm

Zitat von: Jens79 am 06. März 2015, 18:50:38
Wenn es denn wirklich alles so war.....  ::)

Einfach davon ausgehen, das es so war/ist. Aber alleine diese Aussage bestätigt mir, das da scheinbar etwas läuft, was ich nur aus den Berichten des Wehrbeauftragten kenne  :o
StFw / aktiv seit 1986 / Lw

Jens79

Dann freue ich mich ja direkt, diesen Fall hier nächstes Jahr nachlesen zu können....
 

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