Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dienstfahrzeug beim rückwärts fahren beschädigt

Begonnen von siera85, 03. April 2015, 19:33:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mailman

ZitatEs ist mir selbst mal passiert. Als Student habe ich bei der Post gejobbt und Pakete ausgefahren. Mit so einem klassischen gelben Paketauto habe ich beim rückwärts fahren ein Schild umgefahren. Da wurde ich auch nicht in Regress genommen, mein Chef hat da kein Theater gemacht. Und die Polizei hats auch nicht gejuckt, gab weder knöllchen noch sonst was. Die haben den Unfall aufgenommen, danach nie wieder was davon gehört.

Bei uns hat letztes Jahr ein Getränkelkw zurückgesetzt in der Stadt, eine Frau meinte noch knapp hinter ihm vorbeilaufen zu müssen, ausgerutscht, mit dem Kopf auf den Reifen geknallt und der Reifen drüber über den Kopf.
Der Mann hat nix mehr zu lachen, Job verloren, Strafrechtlich auf den Deckel, Zivilrechtlich auf den Deckel und noch Bedrohungen von den Angehörigen.

Das bittere war, das er die Möglichkeit eines Einweiers gehabt hätte

MMG-2.0

Zitat von: justice005 am 05. April 2015, 12:12:51
[...], ob wirklich große Fahrlässigkeit oder nur einfache Fahrlässigkeit anzunehmen ist. Was "grob" und "einfach" ist, entscheidet man ja nicht nach Gutdünken, sondern entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen. [...]
In diesem Fall, grobe Fahrlässigkeit, weil angegeben wurde "[...]dachte alles wäre frei[...]", was daraus schließen lässt, dass der rückwärtige Raum nicht vorher in Augenschein genommen wurde.
Darüber hinaus wurde ohne Einweiser rangiert. Die bei einem Bus besonders benötigte Sorgfaltspflicht wurde nicht somit beachtet.

F_K

Naja, ohne weitere Einlassung des TEs kommen wir im Einzelfall nicht weiter ...

Grundsätzlich ist die Einlassung des TEs aber als Beispiel für eine Dienstpflichtverletzung geeignet, und wurde so auf meinem KpChef Lehrgang ausgebildet.

(Weil der Fahrer nur fahren darf, wenn er die Straße als befahrbar positiv erkennt - er muss Hindernisse sehen oder sich einweisen lassen.
... Das Gegenbeispiel ist: "Ich habe das Auto gesehen, nahm aber an, es würde passen, hat es aber nicht - das wäre eher nur leicht fahrlässig ..."
Ja, nur vereinfachte Beispiele, jeder Einzelfall ist anders und ggf. gerichtlich zu prüfen.)

MMG-2.0

Zitat[...] Das Gegenbeispiel ist: "Ich habe das Auto gesehen, nahm aber an, es würde passen, hat es aber nicht - das wäre eher nur leicht fahrlässig ..."[...]

Nachdem ich etliche Kfz-Unfallmeldungen bearbeiten durfte, ist dies die gängige Auslegung.
Darum ist die Aussage "[...]dachte alles wäre frei[...]" des TE ehrlich, aber "suboptimal".

InstUffzSEAKlima

Der Betroffene hat hier aber bewußt auf eine geeignete Inaugenscheinnahme (selbst oder unter Zuhilfenahme eines Einweisers/SiPo) des benötigten Verkehrsraumes verzichtet und missbilligend das Risiko eines möglichen Unfalls/Schadens in Kauf genommen. Daher ist die Fahrlässigkeit als grob anzusetzen. Wenn es beim Einsatz der Beobachter und angemessener Sorgfalt dennoch zu einem Schaden gekommen wäre, wäre es nicht "grob" und damit würde auch der MKF keine Haftung/Regress übernehmen müssen.