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Dienstfahrzeug beim rückwärts fahren beschädigt

Begonnen von siera85, 03. April 2015, 19:33:58

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siera85

Ich habe in der Kaserne mit einem KOM ein Privates Auto beim Rückwärts fahren leicht angefahren. Da dieser KOM alleine gefahren werden darf und kein Beifahrer benötigt wird war ich alleine und habe beim Rückwärts fahren beide Auto beschädigt da ich es nicht habe. Ich habe mich umgedreht und nichts gesehen dachte alles wäre frei und habe dies auch bei meiner Aussage bestätigt. Jetzt bekam ich ein Schreiben das ich laut § 24 vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe und eine Strafe für beide beschädigten Fahrzeuge zahlen soll. Da ich das nicht mit Absicht gemacht habe bin ich der Meinung das diese Strafe nicht richtig ist. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg Siera85

dunstig

#1
Und was kann ein Soldat machen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

#2
1. Was meinen Sie mit "Strafe"? Oder sollen Sie Schadensersatz zahlen?
2. Warum haben Sie beider Vernehmung nicht die Aussage verweigert? Niemand musssich selbst belasten.
3. Was sagt Ihre Diensthaftpflichtversicherung dazu?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

#3
Strafverfahren oder Disziplinarbuße?

.. die Einlassung ist übrigens sehr ungünstig und schreit nach dieser Massnahme ...

Flexscan

#4
wieder geöffnet
MkG Flex
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siera85

ja ich soll schadensersatz zahlen.
was hätte es gebracht meine aussage zu verweigern?
ich habe keine diensthaftpflichtversicherung.
mfg siera85

Andi

Und ich verstehe nicht mal die Hälfte von dem, was du schreibst...
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justice005

Ich finde das Geschreibsel auch ganz schlimm und nur wenig verständlich.

Vor allem weiß man nicht, was man dem Fragesteller eigentlich vorwirft. Er müsste ja nicht nur versehentlich, sondern grob fahrlässig den Unfall verursacht haben, sonst könnte der Bund keinen Schadensersatz fordern.

Deshalb sollte man bei seinen Aussagen auch lieber aufpassen bzw. gar nichts sagen...


Jens79

An wen wurde der Unfall gemeldet und wer hat ihn aufgenommen?

Welches "Schreiben" ist es denn genau und es gibt geschätzt 100.000 mal irgendeinen Paragraphen 24....

Ansonsten lesen Sie sich mal Ihren ersten Post durch. Fällt Ihnen da was auf?

Also alles in allem mal ein bisschen genauer werden bitte.
 

ulli76

Ist doch ganz einfach: Man benötigt immer einen Einweiser, wenn man den rückwärtigen Raum nicht ordentlich einsehen kann.
Und da du 2 zwei ausgewachsene PKW angefahren hast, konntest du den rückwärtigen Raum offenbar nicht richtig einsehen.

Also warum solltest du NICHT für den Schaden aufkommen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

War sicher ne Frau am Steuer  ;D

Spass beiseite.
Du hast den SChaden verursacht also musst Du auch für den Schaden aufkommen.
So ist das auch im zivilen.
Soll der gschädigte auf seinen Kosten sitzen bleiben die Du verursacht hast?
MkG Flex
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Andi

Zitat von: ulli76 am 04. April 2015, 05:06:18
Also warum solltest du NICHT für den Schaden aufkommen?

Genau das schreibt er ja gerade nicht. Er schreibt er solle jetzt "eine Strafe für beide beschädigten Fahrzeuge zahlen"... ;)
Von daher ist das alles total nebulös und es lässt sich gar nichts weiter dazu sagen.
Abgesehen davon müsste er auch als Soldat natürlich niemals für einen Fremdschaden aufkommen, da die Haftpflichtanteile eines Schadens immer durch den Dienstherrn zu decken sind, der höchstens in klaren Grenzen in Regress nehmen könnte. Nur der Kaskoschaden wäre evtl. sein Ding.

Gruß Andi
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bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

§24 SoldG ist der Haftungsanspruch des Dienstherrn bei Pflichtverletzungen. Da hilft wohl nur noch das Beschwerdeverfahren wenn man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist.
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InstUffzSEAKlima

Wenn ich schon den ersten Beitrag lese und wieder die Rede davon ist, dass kein Sicherungsposten/Einweiser benötigt wird, wenn für einen best. Fahrzeugtyp kein Beifahrer vorgeschrieben ist, fragt man sich, wo der Kamerad beschult und auf seine Pflichten als MKF hingewiesen wurde?!
Die Schadenregulierung als formeller Vorgang sollte hier eigentlich nichts zur Diskussion stehen, sondern der Kamerad hat eine klare Missachtung seiner Pflicht begangen und den nicht einsehbaren Verkehrsraum befahren und dabei einen Unfallschaden verursacht, sowohl am Eigentum des Dienstherren, als auch an privateigenen Kfz. Auch an dieser Stelle braucht nicht öffentlich darüber diskutiert werden, da hier entsprechende Ermittlungen stattfinden, deren Details hier werder bekannt sind, noch in die Öffentlichkeit gehören.

Man fragt sich, warum solche Dinge in die Öffentlichkeit gebracht werden, statt mit den örtlichen Ansprechpartnern/Ermittlern/Vorgesetzten darüber zu sprechen?!

Ein Vorfall wie dieser, der zum Glück keine Personenschäden zu Folge hatte, kann nur an die Pflichten der MKF appelieren, künftig solche Vorfälle zu vermeiden. Ein MKF D sollte sich der hohen Verantwortung für Fahrzeug und Fahrgäste bewußt sein und dementsprechend wird auch ein anderer Maßstab bei der Anhndung dieser Vergehen Anwendung finden.