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Anrechnung der Vordienstzeit?

Begonnen von SGHeMa, 30. Juli 2015, 10:34:20

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wolverine

Und mehr als Z25 sollten es eh nicht sein...
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MaikG

@Ralf ich habe noch keine und soweit ich weiß bekomme ich die auch erst nach der Eignungsübung

Ralf

Bekommt man also keine zum Dienstantritt? Hätte ich nun gedacht.
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ulli76

Wieso Eignungsübung wenn du Wiedereinsteller Mannschafter bist?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MaikG

Zitat von: ulli76 am 30. Juli 2015, 16:03:35
Wieso Eignungsübung wenn du Wiedereinsteller Mannschafter bist?
Da verwechselst Du mich mit dem TE. Ich war SaZ8 U.o.P und werde nun als SaZ20 mit Einstellungsdienstgrad HF wiedereingestellt.

Ralf

Das macht dann eine neue Dienstzeit von 12 Jahren bei dir (Regelverpflichtungszeit + Vordienstzeit).
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wolverine

Etwas anderes wäre doch schon gar nicht möglich weil er sonst die maximal möglichen 25 Jahre Zeitverpflichtung reist
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MaikG

Davon bin ich ja auch ausgegangen, aber dann ist es nicht schlüssig, das so wie Tommie es beschrieben hat jemand mit 5 Jahren Vordiemstzeit und 8 Jahren neuer Dienstzeit den Status SaZ08 hat. Wenn das für den Status nicht zählt könnte so jemand sich ja theoretisch nach den 8 Jahren wieder für 8 Jahre Wiedereinstellen lassen.

Ralf

Zitat von: Ralf am 30. Juli 2015, 10:53:46
Die ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass der MilOrgBer geben Mindest- und Regelverpflichtungszeiten vor. In diesem Rahmen kann die Einstellungsorganisation bei Vordienstzeiten (insbesondere wenn Ausbildungszeiten eingespart werden würden) in begründeten Einzelfällen abweichen.
Und dann gibst noch Einzelvereinbarungen, Wegfall des Dienstpostens/des Waffensystems in x Jahren, Bürofehler, Verständnisfehler des Bewerbers etc etc etc
Und nun willst du also eine pauschale Aussage?
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MaikG

Ich habe den Eindruck, das der Thread garnicht ganz gelesen wurde. Ich habe nicht nach einer pauschalen Aussage gefragt, es wurde die pauschale Aussage getätigt, dass das "seit neustem" so ist. Das habe ich hinterfragt!

MaikG

Es wurde hier gesagt, "Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.".

Da ich mich neuerdings für 20Jahre verpflichtet habe, frage ich mich dann halt ob ich auch 20Jahre diene, ohne dass auf diese Verpflichtungszeit meine vorherige Verpflichtung angerechnet wird.
Wenn Du diese Fragestellung als nicht legitim erachtest nehm ich das mal so hin.

Ralf

Dass das doch nicht geht ist doch nun wirklich klar, weil du auf 28 Jahre kommen würdest. Aber das hatten wir doch schon weiter vorne.
Zitat von: wolverine am 30. Juli 2015, 16:36:13
Etwas anderes wäre doch schon gar nicht möglich weil er sonst die maximal möglichen 25 Jahre Zeitverpflichtung reist
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MaikG

Achso und ich habe etwas anderes behauptet, als ich von der Aussage des Einplaners berichtet habe?

Aber ist schon recht, Frage beantwortet..

Ralf

Zitat von: MaikG am 30. Juli 2015, 15:17:05
Wie gesagt, das ist die Aussage meines Einplaners. Ich hätte da ja auch gerne noch vor Ende der EÜ, wo es zu spät ist um es sich gegebenfalls noch anders zu überlegen, Klarheit ob mein DZE 2027 oder 2035 ist. Macht schon nen kleinen Unterschied.
Naja die Frage hier impliziert das schon. Wenn du dir so sicher warst, verstehe ich dieses nicht, aber soll mir auch egal sein. In deinem Fall ist das ja klar.
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Newman

Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 15:03:00
Tja, wir haben hier zum 01.07.2015 einen "neuen" Soldaten bekommen, SaZ 8 mit Vordienstzeit als SaZ 5 Jahre und 6 Monate! DZE bei ihm ist 30.06.2023! Und jetzt ;) ?

@Ralf.  Ich glaube MaikG bezieht seine Frage auf diese Aussage.