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Sicherheitsüberprüfung ü2

Begonnen von Gast157, 06. November 2015, 16:38:50

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KlausP

Nicht verrückt machen. Lesen Sie nochmal nach, was dazu genau im Bewerbungsbogen und im Erläuterungsblatt steht. Wenn anzugeben war, reichen Sie es nach, wenn es nicht anzugeben war sind Sie bezüglich der Einstellung auf der sicheren Seite.

Und noch mal: Wenn die SÜ ansteht, genau lesen und auf die Formulierung achten. Bei der SÜ kann man, wenn man sich nicht sicher ist, auch nachfragen oder um ein persönliches Gespräch bitten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

ZitatDas war damals nicht so schlimm, würde zumindest versuchen es zu erklären.

Die Erklärung wird niemand interessieren. Aber wir haben ja schon vor x Beiträgen gesagt, das man erst mal lesen soll ob man es angeben soll.

Gast157

Also, ich wurde damals nicht verurteilt, sondern "nur" verwarnt und das nach JGG.
Die ganze Geschichte taucht also nicht im BZRG sondern im Erziehungsregister (ja, ich weiß das Erziehungsregister ist ein Teil vom BZRG) auf.

Im Bewerbungsbogen steht klar und deutlich, unter Abschnitt D Punkt 3, dass Eintragungen aus dem Erziehungsregister nicht offenbart werden müssen.

Also habe ich mich ja erstmal nicht falsch verhalten, bleibt nur abzuwarten was bei der Sicherheitsprüfung rauskommt. Der MAD hat bei der SÜ2 meines Wissens nach einsehen in das Erziehungsregister, wie sowas beurteilt wird weiß ich natürlich nicht.






GAST048798

#18
(...)
Ich empfehle Dir mit offenen Karten zu spielen. In der Sicherheitserklärung hast du bei Punkt 14 die Möglichkeit anzukreuzen, dass du ein Gespräch mit dem zuständigen SiBe oder dem MAD wünscht. Dazu ist zu raten.
Der MAD findet sowieso alles raus. Wenn diese sicherheitserhebliche Erkenntnis ohne dein Zutun ermittelt wird (und was du gemacht hast ist kein Kavaliersdelikt), so wird an der Zuverlässigkeit deiner Person gezweifelt und wirst keinen sicherheitsempfindlichen Dienstposten besetzen dürfen.
Du musst aber auch damit rechnen, dass auch wenn Du eingestellt wirst nicht sicherheitsempfindlich eingesetzt werden darfst.


Edit:
Für sicherheitsrelevante Angaben ist ein öffentliches Forum nicht der rechte Platz.

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