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Namensschild

Begonnen von Fragensteller :-), 04. Juli 2008, 21:39:23

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Getulio

Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:08:02
Es wird auch keine "Abnutzung geltend gemacht" bei wem denn und wie?
Das Problem ist vielmehr, dass es gemäß der letzten Verlautbarung des Generalinspekteurs gemäß der geltenden Verwaltungsbestimmungen derzeit nicht erlaubt ist - und ab 1.10.16 nicht mehr möglich sein dürfte über das LHD Konto das Namensschild für den Dienstanzug zu kaufen.

Gruß Andi

Demnach gibt es dann auch keine dienstliche Verpflichtung, ein solches Schild zu erwerben/besitzen. Befohlen werden kann die Anschaffung nicht.

LwPersFw

Unser Herr sagt zu diesen Plastikschildern  ;) ;D

"Namensschilder dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden.

Anschaffung und Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldaten nicht befohlen werden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

benba

Quelle?

Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?

KlausP

Das Gleiche. Quelle ist die 37/10 bzw. deren Nachfolger. Das steht bei den Abwandlungen zum Dienstanzug.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?

Genauso. gehören nicht zum Ausstattungssoll, Anschaffung kann nicht befohlen werden.

LwPersFw

Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Quelle?

Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?


Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Getulio

...und jetzt bitte niemand noch nach dem Gesellschaftsanzug fragen!  :P

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