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Höchstalter FWD und Feldwebel im allgm. Fachdienst

Begonnen von Shurtugal, 28. September 2011, 01:31:45

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Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 19:36:54
Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein ...

Wer soll denn in entsprechenden Einheiten und Verbänden dann Führungsposten (Truppführer, Gruppenführer, Zugführer) übernehmen, wenn nicht die Fachdiener selbst? Oder soll die Bundeswehr einen Soldaten für teures Geld zum Panzergrenadierfeldwebel ausbilden um diesem dann als Gruppenführer in der Instandsetzung einzusetzen?

A. Tornado

Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 18:23:56
ZitatAber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?

Auch in diesem Fall darf er zum Dienstantritt das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ja das Problem. Die Altersgrenze gilt im Fachdienst nur dann nicht, wenn man schon den entsprechenden Berufsabschluss mitbringt -und zwar nicht irgendeinen sondern genau den, der für die Verwendung gefordertz ist.

Geht so wenn man entsprechende Fachhochschulreife (Fachabi) mitbringt (aber ohne entsprechenden Berufsabschluss)? Ich meinte ab 30. Lebensjahr. Danke für Antwort.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Das entscheidende Kriterium ist der für die Verwendung erforderliche benötigte zivile Berufsabschluss. Das Fachabitur ist kein Berufsabschluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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