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Frage zum Arbeitsplatzschutzgesetz und Probezeit

Begonnen von sophie1004, 28. Mai 2017, 16:38:48

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sophie1004

Hallo  :)

Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsplatzschutzgesetz.

Ab 4.10.17, werde ich meine GA beginnen.

Nun wurde mir im Dezember , nach den Tests mitgeteilt, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht kündigen solle bezüglich eventueller Rückkehr ins Zivilleben.

Nun musste ich jedoch im April meine Arbeitsstelle wechseln und hätte lt Avertrag bis 14.10.2017 Probezeit.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wann ich meinem Arbeitgeber a) mitteile, dass ich zur BW gehen werde und b) nun doch kündigen sollte?

Denn durch die Probezeit steht doch dem Arbeitgeber eh frei mich zu kündigen oder? 


Danke für die Anworten

Liebe Grüße 

Ralf

Steht ja alles im Arbeitsplatzschutzgesetz, also wann du deinen AG informieren musst und auch, wie sich das in der Probezeit verhält. D.h. ja aber nicht, dass du kündigen brauchst.
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sophie1004

Zitat von: Ralf am 28. Mai 2017, 16:45:00
Steht ja alles im Arbeitsplatzschutzgesetz, also wann du deinen AG informieren musst und auch, wie sich das in der Probezeit verhält. D.h. ja aber nicht, dass du kündigen brauchst.


So wirklich finde ich nichts, was direkt die Probezeit betrifft.

Ralf

ZitatEin befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.
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sophie1004

Zitat von: Ralf am 28. Mai 2017, 16:56:51
ZitatEin befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Könnte mir das aber nicht das Bein brechen?

Würde ich meinem Arbeitgeber jetzt meinen Dienstantritt vorlegen, dann könnte er mich ja jetzt kündigen .

Bin da etwas verwirrt, da es einem Bekannten genauso erging

KlausP

Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis ganz normal endet. Ihr AG darf Ihnen aber ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Bescheid vorlegen bis zum Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages nicht kündigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sophie1004

Zitat von: KlausP am 28. Mai 2017, 17:04:11
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis ganz normal endet. Ihr AG darf Ihnen aber ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Bescheid vorlegen bis zum Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages nicht kündigen.


Soweit hab ich das verstanden.

Aber in der Probezeit kann Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer mit einer 2 Wochenfrist kündigen.

Er wird ja nicht so dämlich sein und erwähnen, dass er mich wegen der Bundeswehr kündigt. Er könnte diverse andere Gründe an den Tag legen, zumal man in der PZ ohne Grund kündigen kann.

Somit würde ich mir da gewaltig selber ins Fleisch schneiden

wolverine

Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 17:11:39
Er wird ja nicht so dämlich sein und erwähnen, dass er mich wegen der Bundeswehr kündigt. Er könnte diverse andere Gründe an den Tag legen, zumal man in der PZ ohne Grund kündigen kann.
Das wird erst einmal gem. § 2 Abs. 2 S. 3 zu seinen Ungunsten vermutet. Er muss also andere Gründe schon überzeugend darlegen. Kündigt er ohne Grund, gilt die Vermutung.

Und was soll denn die Alternative sein? Was ich bei den ständigen Fragen zum ArbPlSchG nicht verstehe ist, wofür eine eigene Kündigung nützlich sein soll? Außer, dass man sich selbst des Schutzes begibt.

Kündigt der Arbeitgeber widerrechtlich, erhebt man Kündigungsschutzklage und bekommt entweder sein Gehalt weiter- oder nachbezahlt oder meldet sich bei der Arbeitsagentur. Unter Ygeltung des ArbPlSchG hat der AG gute Chancen, bei der Klage zu verlieren.
Oder er hält sich einfach an das Gesetz und alles läuft, wie es laufen soll.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Angemon84

vor kurzem war zu dieser Problematik ein Thread in diesem Forum.
Ja, der Arbeitgeber kann dich in der gesamten Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
[/quote]

Könnte mir das aber nicht das Bein brechen?

Würde ich meinem Arbeitgeber jetzt meinen Dienstantritt vorlegen, dann könnte er mich ja jetzt kündigen .

Bin da etwas verwirrt, da es einem Bekannten genauso erging
[/quote]
Du solltest jetzt abwägen, ob die diesen Arbeitgeber vor den Kopf stößt, indem du diesen erst Mitte September von der Eignungsübung in Kenntnis setzt. Oder du spielst mit offnenen Karten und bist fair gegenüber deinem aktuellen Arbeitgeber, welcher dir momentan deine Brötchen bezahlt (und wohl auch die deines Kindes ).
Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 16:38:48
Ab 4.10.17, werde ich meine GA beginnen.

Nun wurde mir im Dezember , nach den Tests mitgeteilt, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht kündigen solle bezüglich eventueller Rückkehr ins Zivilleben.

Nun musste ich jedoch im April meine Arbeitsstelle wechseln und hätte lt Avertrag bis 14.10.2017 Probezeit.
Warum hast du nicht direkt bei der Einstellung gesagt, dass du ab Oktober woanderst anfängst?  :-\

Papierberg

Ergänzend ein Auszug aus dem Urteil des LAG Hessenvom 17. Januar 2014, 3 Sa 232/13 betreffend eines Arbeitnehmers in der Probezeit (Einzelfall, verdeutlicht aber die Schutzwirkung des Gesetzes):

"Wenn der Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung verstoße gegen die Kündigungsverbote gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 ArbPlSchG und der Arbeitgeber bestreitet dies, wird die Beweislast für die Kündigungsgründe nach § 2 Abs. 2 Satz 3 ArbPlSchG umgekehrt und der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Einberufung zum Wehrdienst seinen Entschluss zur Kündigung des Wehrpflichtigen nicht bestimmt hat. Dabei kann sich der Arbeitgeber nicht auf ein Bestreiten beschränken, sondern muss das Gericht durch substantiierten Sachvortrag davon überzeugen, dass andere Gesichtspunkte seinen Entschluss zur Kündigung bestimmt haben. Bezüglich der Anforderungen an die Beweisführung muss mindestens verlangt werden, dass der Arbeitgeber Gründe dartut, die unabhängig von der Einberufung bei einem verständig denkenden Arbeitgeber ein Motiv für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellen können."


Angemon84

Zitat von: wolverine am 28. Mai 2017, 17:31:38
Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 17:11:39
Er wird ja nicht so dämlich sein und erwähnen, dass er mich wegen der Bundeswehr kündigt. Er könnte diverse andere Gründe an den Tag legen, zumal man in der PZ ohne Grund kündigen kann.
Das wird erst einmal gem. § 2 Abs. 2 S. 3 zu seinen Ungunsten vermutet. Er muss also andere Gründe schon überzeugend darlegen. Kündigt er ohne Grund, gilt die Vermutung.

Und was soll denn die Alternative sein? Was ich bei den ständigen Fragen zum ArbPlSchG nicht verstehe ist, wofür eine eigene Kündigung nützlich sein soll? Außer, dass man sich selbst des Schutzes begibt.

Kündigt der Arbeitgeber widerrechtlich, erhebt man Kündigungsschutzklage und bekommt entweder sein Gehalt weiter- oder nachbezahlt oder meldet sich bei der Arbeitsagentur. Unter Ygeltung des ArbPlSchG hat der AG gute Chancen, bei der Klage zu verlieren.
Oder er hält sich einfach an das Gesetz und alles läuft, wie es laufen soll.

Hier hat sich da aber etwas anderst angehört.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60095.msg622475#msg622475

sophie1004

#11

Zitat
Warum hast du nicht direkt bei der Einstellung gesagt, dass du ab Oktober woanderst anfängst?  :-\

Weil ich bei Einstellung noch gar nix von Oktober wusste 

edit: versucht, das Quote-Chaos zu beheben

sophie1004

#12
Zitat von: Angemon84 am 28. Mai 2017, 17:41:52
vor kurzem war zu dieser Problematik ein Thread in
Du solltest jetzt abwägen, ob die diesen Arbeitgeber vor den Kopf stößt, indem du diesen erst Mitte September von der Eignungsübung in Kenntnis setzt. Oder du spielst mit offnenen Karten und bist fair gegenüber deinem aktuellen Arbeitgeber, welcher dir momentan deine Brötchen bezahlt (und wohl auch die deines Kindes ).
Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 16:38:48
Meine Brötchen und die meines Kindes bezahlt er nicht aus Freundschaft, sondern ich leiste dafür ja meine Arbeit.

Wenn er mich nun doch kündigt und ich dafür vors Gericht müsste,  würde ich trotzdem erstmal ohne Lohn da stehen. Und das kann ich mir mit Kind überhaupt nicht leisten.

edit: auch hier ein Quote Chaos, ein bisschen mehr sorgfalt würde uns allen helfen

Deepflight

Hallo Sophie,

die Situation ist durchaus heikel und macht sicherlich keinen Spass. Meine Eignungsübung beginnt im Juli und seit mein AG davon
weiß ist die Arbeit alles andere als spassig geworden.
Der Punkt ist hier, dass du im Recht bist. Denn der Gesetzgeber hat hierzu im Arbeitsplatzschutzgesetz und im Eignungübungsgesetz
ganz klare Richtlinien erlassen, an denen es erst mal nichts zu deuten gibt.

Das mit der Probezeit ist bitter, aber eine Probezeit ist KEIN gefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des Gesetzes.
Zwar kann der Arbeitgeber dich in der Probezeit mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen, aber hier würde
das Benachteiligungsverbot schon greifen. D.h. wenn du damit vor Gericht gehst und behauptest das es an der Einberufung lag, muss er
beweisen das es nicht so war.

Zwar erhälst du zunächst erstmal kein Gehalt, der Sozialstaat springt aber an der Stelle erstmal ein.
Wenn du dann vor Gericht Recht bekommst, läuft es auf eine Wiedereinstellung, Gehaltsnachzahlung etc. raus.


So oder so, ich denke mit offenen Karten zu spielen wird das Beste sein. Erzähl Ihm ehrlich davon, wie es gelaufen ist, dass du bei Unterschrift noch nichts von der Eigungsübung etc. wusstets aber motiviert bist, bis zum Einberufungstermin gute Arbeit zu leisten.
Wenn du einen guten AG erwischt hast, wird er dir die Chance lassen....

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück, lass dich nicht unterkriegen!

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