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Hypothetische Frage zum Verlust der Approbation und Dienstgrad

Begonnen von miT, 27. Oktober 2018, 15:24:13

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miguhamburg1

Ich finde es immer wieder interessant, wenn hier einzelne Nutzer selbst den Aussagen eines Personalführers insofern keinen Glauben schenken, indem sie sich zu allenthalben faktengelösten Behauptungen oder Mutmaßungen versteigen.

Die einzige Hürde, für die eine Approbation erforderlich ist, ist die Beförderung zum Stabsarzt (oder gleich gestellten Übernahmen mit Ärztedienstgraden). Danach sagt die SLV genausowenig etwas über den Approbationsverlust und damit entsprechende Laufbahnmaßnahmen, Entlassungen oder sonst etwas aus, wie das SG.

d771072

@miguhamburg:

In der Juristerei gibt es ein "Ist so" recht selten. Oft sind mehrere Ansichten vertretbar. Sonst bräuchten wir keine Gerichte. Und deswegen sollte es auch möglich sein, die Aussagen eines Personalführers in Frage zu stellen. Nicht umsonst gibt es auch gegen deren Entscheidungen einen Rechtsweg und werden deren Entscheidungen vor Gericht auch durchaus geändert.
Schließlich heißt es ja auch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".


Ralf

Stimmt, aber dann sollte eine Argumentation auch gut durchdacht sein und auf Fakten aufbauen (so wäre das ja vor Gericht auch). Eine Behauptung in den Raum zu werfen ist halt noch kein stichhaltiges Argument.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass bei Personalsachen jeder Profi ist. Ist wie bei Fußball, jeder ist der bessere Trainer.
Bei bspw. Fernmelde- oder Panzertechnik ist das ganz anders.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ d:

"Vor Gericht" gibt es nur "Diskussionen", wenn die Sach- und Rechtslage dafür Raum lässt - und dies ist hier nicht im Ansatz zu erkennen.

(Ist eh, wie dargestellt, ein sehr konstruierter Fall - und keine Regelungslücke).

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