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Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?

Begonnen von Meck1990, 10. Februar 2019, 21:49:19

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F_K

Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

blubbbla

Zitat von: F_K am 17. März 2019, 10:12:35
Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Interessanter Tonfall bei erschreckender Pauschalbeurteilung. Potenzielle Eigenbedarfskündigungen können sehr wohl im Rahmen der Sozialklausel nach § 574 BGB durch einen Einsatz beeinflusst werden. Liegt durch den Einsatz etwa keine Möglichkeit vor, zeitnah Ersatz zu beschaffen, kann der Kündigung widersprochen werden. Wie eine solche Sache ausgeht, ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig. Deswegen sind pauschale Behauptungen eher unangebracht.

F_K

Einverstanden - das war allerdings nicht die Frage.

(Und rechtliche Möglichkeiten kann man erst bei Kenntnis wahrnehmen- daher für das Lesen der Post sorgen)

Rekrut84

Zitat von: F_K am 17. März 2019, 10:12:35
Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Und wieder dieser herablassende und äußerst arrogante Tonfall von dir.

Wenn du mal gesamten Thread gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich die Frage schon zu Beginn beantwortet habe.


Eisensoldat

Bei der einsatzvorbereitenden Ausbildung wird explizit darauf hingewiesen dass alle Verpflichtungen weiterlaufen und der Soldat daher Vorsorge treffen muss dass in wichtige Nachrichten erreichen (z.B. eine Postvollmacht geben)

Schnellantwort

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