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[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit

Begonnen von Fhr Martin, 19. August 2020, 12:20:42

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Tommie

Ja, die Bundeswehrverwaltung ist keine Ländersache, sondern Bundessache und da ist das eben nicht so! Bei uns im BwDLZ sitzt ein ROAR, der letztes Jahr noch als RAR auf seinen Dienstposten gekommen ist! Daher ist es eher so, dass Deine Aussage auf die erwähnten Bundeswehr-Beamten genau nicht zutrifft!

Ok, und "irgendwann" ist eben nicht die aktuelle Sachlage und schon gar nicht die zurückliegende Sachlage bei der Bundeswehrverwaltung!

Andi8111

Ich hab doch auch garnicht behauptet, dass es JETZT so ist. Meine Güte...

Tommie

Echt nicht ;) ?

Zitat von: Andi8111 am 19. August 2020, 19:53:48Der heißt aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.

justice005

ZitatWir haben in unserem (nicht wirklich kleinen!) BwDLZ einige Rechnungsführer, aber kein einziger davon ist im gehobenen Dienst! Das sind nur die Teamleiter, die in der Regel Regierungsamtmänner - und frauen sind, aber auch einen RAR haben wir da!

Ok, damit kenne ich mich nicht so gut aus. Sollte ja auch nur ein Beispiel sein.

ZitatUnd selbst im PRT Kunduz war der Rechtsberater ein Regierungsdirektor, der dann als OTL A15 in den Einsatz ging. Ok, der Dienstgrad passt ja noch, weil man die Besoldungsstufe da nicht erkennt, aber der leitende Rechtsberater im Einsatz ist in der Regel ein Leitender Regierungsdirektor, der als Oberst in den Einsatz geht!

Damit hingegen kenne ich mich aus. Die nationalen RBStOffz-Dienstposten im deutschen Kontingent sind alle von A13-A16 geschlüsselt, damit im Grunde jeder, der sich freiwillig meldet, auch gehen kann. A13 (Major) kommt aber in der Praxis nicht oder kaum vor, weil man erstmal Lebenszeitbeamter sein muss, um in den Einsatz zu gehen, und man dann auch schon zum Oberregierungsrat (A14) befördert wurde.

Um in der Rechtspflege überhaupt A15 werden zu können, muss man im Einsatz gewesen sein. Der Einsatz ist eine Voraussetzung für die A15. Also muss man den Einsatz logischerweise vorher als A14 gemacht haben. Das ist auch in allen (!) Einsätzen möglich. Den A15er, den Du im Einsatz getroffen hast, war also nicht zum ersten Mal im Einsatz, sondern vermutlich bereits öfters. Auch dieser war nur deswegen A15, weil er als junger A14er schonmal im Einsatz war.

"Leitende Rechtsberater" gibt es als Dienstposten rein national im Einsatz überhaupt nicht. Auch wenn ein A16er meint, unbedingt nochmal in den Einsatz zu müssen, ist er trotzdem nur auf dem normalen RBStOffz-Dienstposten, der - wie gesagt - von A13 bis A16 geschlüsselt ist.

Von diesem Prinzip ist mir eigentlich nur eine Ausnahme bekannt, und zwar: Wenn der multinationale Rechtsberater-Dienstposten durch Deutschland besetzt wird. Das gab es zum Beispiel bei KFOR, wenn Deutschland den Chief Legal Advisor gestellt hat oder aber zum Beispiel bei ATALANTA, wenn Deutschland den Force Commander gestellt hat. Dann musste ein A16er aus der Rechtspflege ran, der dann auch den entsprechenden Dienstgrad trug.






Tommie

Jepp, war bei KFOR! Der "Legal Adviser to COM KFOR", im "richtigen Leben" Ltd. RegDir und ziviler Rechtsberater, war im HQ KFOR eingesetzt bei einem deutschen COM KFOR, ein weiterer Rechtsberater war im Field Camp Prizren eingesetzt beim DEUEinsKtgt KFOR! Der Kamerad Oberst im HQ galt dabei gleichzeitig als "Leitender Rechtsberater im Einsatz" (Formulierung aus verschiedenen Emails und Anschreiben aus dem EinsFüKdoBw!) und fachlicher Vorgesetzter des RB in Prizren! Und ich weiß genau, was ich gelesen habe, denn ich saß im Vorzimmer der DDO im HQ KFOR ;) ! Ich habe aber meine Theorie dazu, denn der (relativ junge!) Rechtsberater in Prizren war wohl das erste Mal im Einsatz, weswegen man sich entschlossen hat, ihm hier den älteren und erfahrenen LEGAD to COM KFOR quasi als "väterlichen Ratgeber" anzudienen ;) ! KFOR war zu dieser Zeit für einen Rechtsberater ein durchaus stressiger Job, weil das DEUEinsKtgt quasi keinen richtigen Auftrag mehr hatte und sehr damit beschäftigt war, sich selbst zu verwalten. Und was dabei heraus kam, war dann des Öfteren ein Fall, bei dem der Beistand des RB gesucht wurde :D ! If the cat is away, the mice will play ... ;D !

Tommie

Eines weiß ich noch: Die Formulierung "Leitender Rechtsberater im Einsatz" wird vom EinsFüKdoBw dann verwendet, wenn es in einem Einsatz mehrere Rechtsberater gibt! Beispiel "damals" aus dem ISAF-Einsatz: Ein RB in Kunduz, ein RB in Fayzabad, ein Rechtsberater im HQ RC North in Mazar-e Sharif! Der RB im HQ in MeS war in der Regel ein Oberst und wurde dann als "Ltd. RB iE" bezeichnet!

Tommie

Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42Kennt sich da jemand aus bzw kann mir mehr sagen?

Tja, für mich sieht es gerade so aus, dass der "Führer" (Abkürzung: Fhr!) Martin nicht das gehört hat, was er hat hören wollen und sich deswegen nicht wieder meldet! Er hatte wohl den Traum, dass er ziemlich zügig Major wird und muss den nun begraben ;) !

Was lernen wir daraus ;) : Zuerst sollte man lernen, seinen Dienstgrad richtig zu schreiben bzw. richtig abzukürzen! Fähnrich wird nicht "Fhr" (Führer!) abgekürzt, sondern "Fähnr" und in Listen "FR"!

SolSim

Nicht so streng. Er ist doch kein Soldat.

90% der ,,Heeresfeldwebel (HFw)" sind immerhin auch zu dumm, ihren Dienstgrad richtig abzukürzen 😏

Tommie

Zitat von: SolSim am 23. August 2020, 18:05:08Nicht so streng. Er ist doch kein Soldat.

Isser nicht ;) ?

Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42... Ich habe die Laufbahn des Reserveoffizieranwärters als SaZ 2 erfolgreich abgeschlossen, bin derzeit Fähnrich d.R. ...

Isser doch, zumindest a weng ;) !

SolSim

Sorry, meinte kein aktiver Soldat. Bei Reservisten kann man bei Abkürzungen noch ein Auge zudrücken.

Fhr Rietzschel

Zitat von: Eisensoldat am 19. August 2020, 13:16:11
Vielleicht verwechselt der TE ja das auch mit dem Fall eines Beamten der Bundeswehr, der z.B. für den Einsatz einen militärischen Dienstgrad kriegt, der seiner Beamtenbesoldungsstufe entspricht (also der Beamte A13 der Bundeswehr wird dann Major d.R.)

Hier liegt der Fehler, danke schön! Der krude Mix aus Wissen und Versprechungen des BAPersBw VI haben mich da also irgendwo durcheinander bringen lassen. Thema geklärt



Aber eines würde ich noch gern anmerken:

Zitat von: Tommie am 23. August 2020, 14:56:13


Tja, für mich sieht es gerade so aus, dass der "Führer" (Abkürzung: Fhr!) Martin nicht das gehört hat, was er hat hören wollen und sich deswegen nicht wieder meldet! Er hatte wohl den Traum, dass er ziemlich zügig Major wird und muss den nun begraben ;) !

Dickes fettes Sorry, dass manche Leute eines geregelten Arbeitslebens nachgehen und nicht dauerhaft in Internetforen rumhängen können um sich, vom Thema abschweifend, selbst beweihräuchern zu können.

Zitat von: Tommie am 23. August 2020, 14:56:13
Was lernen wir daraus ;) : Zuerst sollte man lernen, seinen Dienstgrad richtig zu schreiben bzw. richtig abzukürzen! Fähnrich wird nicht "Fhr" (Führer!) abgekürzt, sondern "Fähnr" und in Listen "FR"!

Den Rechtschreibnazi haben wir in unserer gottgleichen Überheblichkeit also auch gleich nochmal ausgepackt. Nun ja Fhr für Fähnrich wird in manchen Situationen eben dennoch benutzt, z.B. hab ich noch einige Abrechnungen vom BwDLZ, wo das sehr wohl gebräuchlich zu sein scheint...oder die führen mich dann wohl als "Führer" in ihren Akten.
Aber wie sagt man so schön: "Wer nix kann, kann Anzug"  ;)

Tommie

Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Den Rechtschreibnazi haben wir in unserer gottgleichen Überheblichkeit also auch gleich nochmal ausgepackt.

Na ja, eindrucksvoller hätten Sie sich nicht disqualifizieren können! Anstatt zuzugeben, dass Sie davon schlicht und ergreifen keine Ahnung haben, labern Sie schon wieder BULLSHIT daher! ...


Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Nun ja Fhr für Fähnrich wird in manchen Situationen eben dennoch benutzt, z.B. hab ich noch einige Abrechnungen vom BwDLZ, wo das sehr wohl gebräuchlich zu sein scheint...oder die führen mich dann wohl als "Führer" in ihren Akten.

Natürlich wird "Fhr" (immer noch die Abkürzung für Führer!) benutz, "HFw" (gemäß Vorschrift: "Heeresfeldwebel"!)  wird es ja auch ;D ! Aber überwiegend von ahnungslosen Schwachmaten, die dann auch noch glauben, im Recht zu sein ;) !

Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Aber wie sagt man so schön: "Wer nix kann, kann Anzug"  ;)

Aha, na dann kommen Sie doch mal her in Uniform und ich unterziehe Sie einer Anzugskontrolle!

Fakt ist, dass ich mich von einem, der seinen Dienstgrad nicht mal richtig abkürzen kann, nicht anpinkeln lassen muss! Und vom Dienstgrad her wären Sie dazu ohnehin nicht in der Lage ;D ! Da käme dann sofort das ganz böse Wort von meiner Seite ;) !

BulleMölders

Test