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Ermittlungsverfahren was passiert wenn dieses Eingestellt wird?

Begonnen von Dink125, 10. Juli 2012, 15:05:13

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justice005

ZitatWenn ich jemanden Anzeige, weil ich denke er hat mir was geklaut, wird das ja erstmal aufgenommen. Dann bearbeitet. Nun zieh ich das zurück und sag: "Ups, hab ich vergessen, hatte es verliehen...bla bla", dann wird das doch eingestellt. Ich habe meine Anzeige zurückgezogen und auf welcher Grundlage sollte die Staatanwaltschaft weiter ermitteln, außer höchstens gegen mich?

Also das ist nun völliger Unsinn und geht an der Diskussion hier völlig vorbei. Wenn Sie versehentlich jemanden falsch verdächtigen und das dann korrigieren, dann wird das Verfahren natürlich eingestellt und auch nicht gegen Sie ermittelt. Der Grund der Einstellung ist dann, dass eben keine Straftat begangen wurde. Die Frage lautete aber hier, ob das Opfer einer tatsächlich begangenen Straftat es durch ein "zurückziehen" der Anzeige beeinflussen kann, ob eine begangene Straftat verfolgt wird oder nicht. Und das ist definitiv nicht der Fall (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen).


justice005

Außerdem sollte man bedenken, dass das Opfer einer Straftat rechtlich nichts anderes ist, als ein Zeuge. Und ein Zeuge muss spätestens vor Gericht die Wahrheit sagen, ob er will oder nicht. Tut er es nicht, wandert er für mindestens 3 Monate in den Knast. Wird er zuvor noch vereidigt, wandert er für mindestestens 1 Jahr in den Knast. Letzteres bedeutet für einen Soldaten, dass er Kraft Gesetzes seinen Status als Soldat verliert mit allen Ansprüchen. Ersteres bedeutet, dass er wegen eines schweren Dienstvergehens zusätzlich vor dem Truppendienstgericht landet, wo eine Dienstgradherabsetzung auf ihn wartet.

Das sollte man vielleicht bedenken, bevor man gegenüber der Justiz Mist verzapft, nur weil man sich mit dem Straftäter wieder vertragen hat und ihn schonen will.


Paramedic

Nun ja
Zitatwurde von meinen ehmaligen arbeitgeber aus. Dieser hat mich angezeigt, aber diese dann nach einen nach verhandeln vor der IHK wieder zurück genommen.

Also wurde es außergerichtlich geregelt richtig?

Wie verhält sich das dann damit? Hier wurde nicht explizit von einer Straftat gesprochen, lediglich, dass der Arbeitgeber eine Anzeige erstattet hat und diese dann zurückgezogen hat.

Deshalb hab ich gefragt, habe natürlich sonst verstanden was du meinst :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

justice005

Bei einer Anzeige geht es IMMER um eine Straftat, was denn sonst? Eine Anzeige ist die Mitteilung an die Polizei, dass eine Straftat begangen wurde. mehr nicht.

Das was Sie meinen, ist eine zivilrechtliche Einigung, zum Beispiel in Bezug auf Schadensersatz oder eine arbeitsrechtliche Absprache. Das hat nicht das geringste mit dem Strafrecht zu tun.

Paramedic

Achso.

Und eine arbeitsrechtliche Absprache ist ausgeschlossen hier, weil auch die Staatsanwaltschaft reagiert hat?

So lernt man dazu :) Danke.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

justice005

Das ist nicht ausgeschlossen, aber es läuft völlig unabhängig voneinander.

beispiel: Ich beklaue meinen Chef in einem Betrieb.

1. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Diebstahl und klagt mich vor Gericht an. Ich werde wegen einer Straftat zu einer Strafe verurteilt.

2. Der Chef schmeißt mich raus und ich wehre mich dagegen. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig. ICH muss eine Kündigungsschutzklage einreichen.

3. Der Chef will sein Geld zurück und ich zahle nicht. Dann muss der Chef mich vor dem Zivilgericht auf Zahlung verklagen. Der Chef muss klagen und sich darum kümmern.

Das alles sind völlig getrennte Dinge. Wenn ein Bürger ein Problem mit einem anderen Bürger hat, dann neigt man dazu, einfach zu meinen, die Polizei würde sich um alles kümmern. Das ist aber falsch. Die interessieren sich nicht für private Streitereien von Bürgern. Die sind nur für Straftaten zuständig, und nicht dafür, dem Opfer irgendwie zu seinem zivilrechtlichen Recht zu verhelfen. darum muss man sich schon selber kümmern.




wolverine

Gerne kann man hierzu auch schlecht bezahlte Rechtsanwälte alimentieren, die fast mönchisch und selbstlos die Jurisprudenz als Wissenschaft zelebriert haben.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 10. Juli 2012, 23:03:45
Gerne kann man hierzu auch schlecht bezahlte Rechtsanwälte alimentieren, die fast mönchisch und selbstlos die Jurisprudenz als Wissenschaft zelebriert haben.

Nein, Du kriegst den Job nicht  ;D
Semper Communis
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Dink125

also bei mir ist war es einmal ein arbeitsrechtsstreit und nun ein geht es um eine straftat, die ich nicht beganngen habe, aber das unternehmen dieses dennoch zur anzeige gebracht hat. diese absprache dass die die anzeige zurück nehmen, sollen die staatsanwalt zeigen, dass an der sache wohl doch nichts dran ist und sie sich geirrt haben. " um es mal nett auszudrücken" dann muss der staatsanwalt selber entscheiden, ob er weiter ermittelt oder nicht und genau da stehe ich nun.


aber um die frage zu beantworten.... wer hatte ein ähnliches erlebnis oder kann mir berichten, wie es nun weiter geht? " bezüglich mit der Bundeswehr!!!!!!!!

Paramedic

du wirst das melden nachdem du darüber informiert wurdest und dann wird deine stelle  evtl. wieder freigegeben.

du kannst ja versuchen das verfahren schnell auf ein ende zu führen, aber im Moment ist das schwierig.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Ralf

Ich dachte, ich hätte das geschrieben. Das wird einem Rechtsberater zugeleitet, der dann darüber entscheidet. Die Einstellungszusage wird zurück genommen solange ein laufendes Verfahren anhängig ist.
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Dink125

jip hattest du geschrieben... schade:( stelle mich nun auf Januar ein und hoffe dann schnellst möglich ne neue stelle zu bekommen:(

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