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Ermittlungsverfahren was passiert wenn dieses Eingestellt wird?

Begonnen von Dink125, 10. Juli 2012, 15:05:13

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Dink125

moin lieber user,

ich finde zu meinen punkt keine genaue antwort daher bitte dies zu entschuldigen.

ich sollte ab Oktober meinen Dienst anfangen, habe aber nun erfahren, dass ein ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde von meinen ehmaligen arbeitgeber aus. Dieser hat mich angezeigt, aber diese dann nach einen nach verhandeln vor der IHK wieder zurück genommen.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft noch weiter, aber der erfolg dass dieses eingestellt wird ist nur eine frage der Zeit. dennoch muss und werde ich dies nun dem Zentrum melden. meine frage ist, wie läuft das nun ab?
wird meine stelle geblockt für eine bestimmte Zeit oder muss ich wenn das alles durch ist, beim Einplaner wieder anrufen und mir ne neue Stelle mit Datum geben lassen?

diese ganze Sache nervt mich tierisch ab, denn es ist einfach gemein, wenn ein Arbeitgeber dich los werden will, dich anzeigt und diese dann auch wieder zurück nimmt, weil einfach nichts daran war ist, kann es dein weiteres leben bei der Bundeswehr ganz schön nach hinten werfen...,

was für erfahrungen habt ihr?

Lg

Ralf

Das alles wird zum Rechtsberater abgegeben und die Stellen werden wieder freigegeben, weil man weiß ja nicht, wie lange das dauert.
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justice005

Da ist ja nun einiges unklar.

Zitatich sollte ab Oktober meinen Dienst anfangen, habe aber nun erfahren, dass ein ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde von meinen ehmaligen arbeitgeber aus. Dieser hat mich angezeigt, aber diese dann nach einen nach verhandeln vor der IHK wieder zurück genommen.

Man kann eine Anzeige nicht "zurückziehen". Das ist ein verbreiteter Rechtsirrtum. Wer bestraft wird oder nicht, bestimmt schließlich nicht der Anzeigeerstatter, sondern alleine der Staat, also die Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines sachverhalts an die Justiz. Dieses Wissen kann man nicht mehr löschen. Wie auch?

ZitatNun ermittelt die Staatsanwaltschaft noch weiter, aber der Erfolg dass dieses eingestellt wird ist nur eine Frage der Zeit.

Das sei mal dahingestellt, jenachdem, wie schwer die Straftat war. vielleicht sollten Sie etwas mehr erzählen. Dann kann man das auch einschätzen.

Zitatdennoch muss und werde ich dies nun dem Zentrum melden.

Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwo auf Ihren Unterlagen steht. Diesbezüglich würde mich der genaue Wortlaut mal interessieren.

Falls es wirklich (!) nur eine Kleinigkeit war und eine Einstellung tatsächlich (!) in Betracht kommt, dann wüde ich empfehlen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, dass Sie ein Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr laufen haben und insofern um eine zügige Bearbeitung bitten. Das macht aber aber nur Sinn, wenn Sie tatsächlich mit einer Einstellung rechnen können. Ggf. kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen, damit Sie wissen, was überhaupt los ist.

Wenn das Verfahren dem Zentrum gemeldet wird, dann wird der Rechtsberater um Akteneinsicht ersuchen und sodann bewerten, ob das Verfahren ein Einstellungshindernis ist oder nicht. Solange Sie nichts erzählen, warum es geht, ist eine weitere Einschätzung unmöglich.


Dink125

also ich werde nicht genau ins detail gehen worum es hier geht, denn das wordlwideweb ist nicht gerade die sicherste plattform.

all ihre genannten punkte sind mir bekannt, die frage welche ich habe ist nur, ob meine stelle wieder aufen markt geht oder die blocken" heißt natürlich, dass das Zentrum entscheiden muss wie und ob es eine relevante sache ist?? dies ist meine frage, denn Oktober ist ja nicht mehr all zuweit weg und mir ist die Bundeswehr bekannt, als ein sagen wir trägerarbeitsapparat:D" war fwdl 23 vor 3 Jahren;)

und mit der aussage, dass man keine anzeige zurück ziehen kann ist faktisch richtig, wenn dem Staat eine eventuelle Straftat bekannt wird muss dieser, wenn der Staatsanwalt dies als wichtig erachtet, eine ermittlung einleiten. dies ist bei mir nun der fall. dies wurde aber vor den nachfolgenden punkten ohne mein wissen eingeleitet, habe all dies nur per zufall raus gefunden und ohne mein dazu tun, wüsste ich bis heute nicht, dass etwas vor sich geht.

bei mir geht es um Diebstahl und Betrug, obwohl mein Arbeitgeber vorm Schlichtungsaussusch der IHK aus schon die fristlose Kündigung nicht gelten machen konnte und sie dann die Anzeige zurück ziehen mussten. " es wurde ein schreiben aufgesetzt in dem dann auf weitere verfolgung abgesehen wird und kein weiteres interesse mehr besteht" dieses schreiben werde ich dem schreiben beilegen, welches ich morgen dem Zentrum zukommen lassen.

die fakten die mein alter AG zur Anzeige brachte sind einfach nur lächerlich und haltlos, mein Anwalt hat dem Staatsanwalt mitgeteilt, dass es bei mir um Zeit geht und meine berufliche Zukunft davon betroffen ist.

danke justice005 dennoch für ihre ausführliche antwort,

Dink125

PS: ich habe kein bewerbungsverfahren laufen sondern ich habe mein einstellungsdatum und dienstelle schon. Vertrag wurde schon lange unterschrieben. ich wurde genommen um es kurz zu machen, es geht wie gehabt um die oben genannte frage.

Ralf

Du wirst während des laufenden Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und somit wird die Stelle auch wieder freigegeben. Wenn es eine Vermutung gewesen wäre, hätte ich geschrieben "Ich meine" oder "ich schätze".
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justice005

Zitates wurde ein schreiben aufgesetzt in dem dann auf weitere verfolgung abgesehen wird und kein weiteres interesse mehr besteht" dieses schreiben werde ich dem schreiben beilegen, welches ich morgen dem Zentrum zukommen lassen.

Die Bundeswehr interessiert sich nicht dafür, ob das Opfer einer Straftat Interesse an der Strafverfolgung hat oder nicht. Entscheidend ist, ob Sie eine Straftat begangen haben oder nicht. Bevor Sie die geschichte melden, sollten Sie vielleicht Ihre gesamten Unterlagen bzgl. der Einstellung Ihrem Anwalt vorlegen, damit dieser prüft, ob diese meldeverpflichtung tatsächlich besteht.

Das wird zwar immer wieder felsenfest behauptet und ich will es ja auch gar nicht bestreiten, aber bisher hat mir noch niemand (!) tatsächlich nachweisen können, wo das steht. Daher ist das ein Thema, das mich immer wieder interessiert und bei dem ich solange zumindest mal skeptisch bleibe, bis ich etwas juristisch überzeugendes schwar auf weiß sehe.

Unstreitig muss der Bewerber wahrheitsgemäße Angaben auf dem Bewerbungsbogen machen, das ist klar, ansonsten ist es ein Einstellungsbetrug. Weiterhin ist unstreitig, dass NACH einem Dienstantritt eine Verpflichtung zum Melden von Ermittlungsverfahren nicht mehr besteht.

Für die Zeit dazwischen kenne ich die Rechtslage selber nicht, daher interessiert sie mich brennend.

Wenn er jetzt nicht meldet, dann ist es rechtlich kein Betrug, denn das setzt eine Täuschungshandlung voraus, die nicht im "Nichtstun" liegen kann. Die soldatischen Pflichten und Dienstvorschriften helfen auch nicht weiter, denn diese gelten für ihn als Nicht-Soldaten noch nicht. Daher ist mir völlig unklar, woher man diese Pflicht ableitet.

Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne aufklären....



Ralf

Jegliche (nachträgliche) Änderung zu den Angaben auf dem Bewerbungsbogen sind anzuzeigen.
Siehe Bewerbungsbogen Nr. 53.
"Ich verpflichte mich etc etc pp".
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Dink125

ich zitiere nun mal aus den Schutzbereich 2 schreiben, welches sozusagen der Vertrag ist.

"Termin: Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass derzeit gegen mich keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen, strafgerichtliche oder sonstige strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt werden und ich nicht durch ein deutsches Strafgericht rechtskräftig verurteilt oder mit einem Strafbefehl belegt worden bin. Sollte mir ein derartiges strafrechtliches Verfahren vom Datum der Unterzeichnung dieser Erklärung bis zu meiner Einstellung ( Zulassung, Übernahme ) in die Bundeswehr bekannt werden, werde ich das zuständige Zentrum für Nachwuchsgewinnung hierüber unverzüglich unterrichten."


Anwalt sagt zu mir: Melden!!!

justice005

Gut, das ist doch zumindest mal ein Anfang. Daher schließe ich mich an, dass Sie die Sache melden sollten. Das ist auf jeden Fall der ehrlichste Weg und daher nicht unbedingt der schlechteste.

Jetzt bleibt nur noch die theoretische Diskussion, was passiert, wenn jemand gegen diese Verpflichtung verstößt. Wenn er eingestellt ist, bräuchte man eine Rechtsgrundlage, um ihn wieder rauszuschmeißen. Dienstvergehen scheidet aus, strafrechtlicher Einstellungsbetrug sehe ich äußerst skeptisch. Aber wie auch immer, da müsste sich mal ein Theoretiker finden, um einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift dazu schreiben...  ;D  Oder man müsste die sache im Falle eines Erwischtwerdens und einer etwaigen Entlassung bis vor das Bundesverwaltungsgericht tragen, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Bis dahin: Melden!


KlausP

ZitatSollte mir ein derartiges strafrechtliches Verfahren vom Datum der Unterzeichnung dieser Erklärung bis zu meiner Einstellung ( Zulassung, Übernahme ) in die Bundeswehr bekannt werden, werde ich das zuständige Zentrum für Nachwuchsgewinnung hierüber unverzüglich unterrichten."
Der Satz ist doch eindeutig. Da hätte man keinen Anwalt für gebraucht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatDer Satz ist doch eindeutig. Da hätte man keinen Anwalt für gebraucht.

Und wenn auf einem amtlichen Formular der Satz steht, man soll jeden Morgen einen Kopfstand machen, dann ist das auch eindeutig. Entscheidend ist, ob es für diese Forderung auf dem Papier auch eine rechtliche Grundlage gibt. Das ist gut möglich, aber ich kenne sie leider nicht und kann sie mir auch nicht herleiten. Daher bleibt die Frage offen.

Trotzdem sage ich ja auch: Vorsichtshalber melden, wenn man keine Lust und nicht das Geld hat, einen neuen Präzedenzfall durchzuexerzieren!


Paramedic

ZitatMan kann eine Anzeige nicht "zurückziehen". Das ist ein verbreiteter Rechtsirrtum. Wer bestraft wird oder nicht, bestimmt schließlich nicht der Anzeigeerstatter, sondern alleine der Staat, also die Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines sachverhalts an die Justiz. Dieses Wissen kann man nicht mehr löschen. Wie auch?

Erscheint mir nicht allgemeingültig.

Wenn ich jemanden Anzeige, weil ich denke er hat mir was geklaut, wird das ja erstmal aufgenommen. Dann bearbeitet. Nun zieh ich das zurück und sag: "Ups, hab ich vergessen, hatte es verliehen...bla bla", dann wird das doch eingestellt. Ich habe meine Anzeige zurückgezogen und auf welcher Grundlage sollte die Staatanwaltschaft weiter ermitteln, außer höchstens gegen mich?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Dink125

ja genau das ist ja dieses hin und her.... daher wird der staatsanwalt auch in meiner sache denke ich schnellst möglich einstellen. nur diese menschen sind meist überfordert mit fällen, so das sowas zeit dauert. deswegen bin ich ja so pissig" sorry". weil der staats solangsam arbeitet und mein alter ag mich raus haben wollte und mir ein rein würgen wollte" da ich als gewerkschaftsmitglied zuviel unruhe gemacht habe" muss ich nun drunter leiden. dass ist sowas von unfair.

ich schicke morgen mit dem wissen die post los, dass ich dafür bestraft werde, dass mein alter arbeitgeber mir das leben immer noch schwer macht und ich erst frühstens im Januar, wenn ne passende stelle frei ist, mein dienst antreten kann. oder?

da wird der alte Fallschirmjäger in mir ahhh... danke kameraden, vllt hat hier ja schon einer das gleiche durch gemacht und kann mal berichten, wie es bei ihm ablief....

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