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Krankenversicherung nach dze mit 90% übergangsgebührnisse?

Begonnen von Maika, 28. September 2015, 19:59:36

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LwPersFw

Zuerst muss ich F_K zustimmen: Übergangsgebührnisse sind kein Arbeitsentgelt, zählen aber zum Einkommen.

Das Problem hier ist - wie immer beim Thema KV nach DZE - das der Zeitsoldat einen Anspruch auf Beihilfe hat.

Dadurch ergeben sich immer wieder Konstellationen, die ganz am Einzelfall ausgerichtet sind...wo es keine pauschalen Antworten gibt.


Im Maika's Fall könnte man also zuerst so wie die KV argumentieren:

- Maika hatte eine Anwartschaftsversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen
- Somit kann er direkt nach dem Ausscheiden aus der aktiven Dienstzeit bei der GKV versichert werden
- Der Beitrag bemisst sich dabei am beitragspflichtigen Einkommen
- Beitragspflichtig sind alle Einnahmen die Maika zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung stehen
- Hierzu gehören auch die Übergangsgebührnisse
- Sie zählen zwar nicht als "Arbeitsentgelt", aber als Einnahme zum Lebensunterhalt und sind aus diesem Grund in vollem Umfang beitragspflichtig


Eine weitere Argumentationskette könnte aber auch sein - Jay-C folgend:

- Maika gibt ja an eine berufliche Ausbildung absolvieren zu wollen
- Wenn dies den Besuch einer Berufsfachschule beinhaltet...

...kann so weiter argumentiert werden

SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

Absatz 4

"Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 in Verbindung mit § 245 Abs. 1 entsprechend."

Dann also Anwendung § 236 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten

"(1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gilt als beitragspflichtige Einnahmen ein Dreißigstel des Betrages,
der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Studenten festgesetzt ist, die
nicht bei ihren Eltern wohnen. Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen."

Und in Verbindung mit § 245 SGB V Beitragssatz für Studenten und Praktikanten

Absatz 1

"(1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes."



Oder es greift eben die Lösungskette von Jay-C....



Also ... es zählt der ganz konkrete Einzelfall...da es einfach manchmal auf die Erfüllung einzelner Worte im SGB V ankommt...
Hier hilft Maika nur seinen Fall selbst nochmals zu bewerten (Welche Gesetzesformulierungen im SGB V treffen auf mich zu?)...
Ggf. sich juristischen Rat einzuholen...
und dann nochmal das Gespräch mit der KV suchen...


Maika...es wäre schön wenn Sie am Ende hier das Ergebnis posten würden...denn daraus kann man ja lernen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jay-C

Also, erstmal ist Maika ein Frauenname ;)
Zweitens ist Maika meine Partnerin ;)
Drittens befand ich mich in ähnlicher Situation. SaZ 08 mit DZE heute, allerdings über den BFD studierend.

Um es kurz zu fassen: Wir sind nun beide zum selben Tarif (Studierendentarif) gesetzlich krankenversichert.
Die Krankenkasse beschreibt auf Ihrer Homepage und in einem Merkblatt genau das selbe, was uns auch der Sozialberater gesagt hat und was ich bisher aus dem SGB V herausgefunden habe:
- Beitragssatz für Studierende = 70% des allgemeinen gesetzlichen Beitragssatzes
- Bemessungsgrundlage für Studierende = BAföG-Satz
- Die Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt
Genau so sah das auch der Kassenvertreter.

Was mich persönlich noch leicht grübeln lässt ist die Sache mit dem Dreißigstel. Das wurde weder vom Sozialdienst erläutert, noch wird es bei einer Krankenkasse berücksichtigt.

Im großen und ganzen haben wir nun aber beide das, was wir uns vorgestellt haben und was uns meiner Meinung nach zusteht. Dementsprechend ist die Sache für uns also vorerst geklärt.

Ich hoffe mal, dass mit diesen Informationen auch zukünftig geholfen werden kann.
Auch nochmal herzlichen Dank an alle Beteiligten.

Schöne Grüße aus dem Saarland,
Maika und Jan

F_K

ZitatWas mich persönlich noch leicht grübeln lässt ist die Sache mit dem Dreißigstel. Das wurde weder vom Sozialdienst erläutert, noch wird es bei einer Krankenkasse berücksichtigt.

.. vermutlich ist 1/30 pro Tag des Monats gemeint - also schon der Bafög Satz selber bei ganzen Monaten.

Die Solidargemeinschaft ist schon bezüglich der niedrigen Annahme des "Gehaltes" und des Satzes (nur 70%) reichlich solidarisch.

LwPersFw

Jay-C

zuerst ... schön das alles in Ihrem Sinne geklappt hat!

Es wäre aber schön gewesen uns nicht im Dunkeln zu
lassen, dass Maika Ihre Partnerin ist und das Sie im
Prinzip ja selbst schon die Lösung gefunden hatten
und sich so sicher waren, dass es die Richtige ist ;)
Das Sie als Student z.B. in die KVdS gehen...ist vollkommen klar.
Wir sind hier alle keine KV-Spezi... lol

Aber vergessen Sie beide nicht...wenn Studium und
Berufsausbildung vorbei sind...fallen Sie i.d.R. aus der
KVdS und Ihre Partnerin aus der Praktikantenregel.

Wenn Sie beide dann noch keine sozialversicherungspflichtige Arbeit
gefunden haben, wo sie auch wieder in der GKV versicherungspflichtig
sind und Sie beziehen noch Übergangsgebührnisse...
...dann werden diese als Einkommen gerechnet
und Sie werden entsprechend höhere Beiträge zahlen.

Also Viel Glück auf dem weiteren Lebensweg!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jay-C

@F_K: Danke, klingt erst mal logisch, hätte man auch selbst drauf kommen können ;)

@LWPersFw: Das lag ganz einfach daran, dass ich mir zwar sicher war, Maika aber durch die verschiedenen Aussagen der Kassen verunsichert war und ihr die Zeit davon lief.
Das sich die Bedingungen auch wie von Ihnen beschrieben ändern können ist mir durchaus bewusst, dürfte bei uns beiden aber nicht der Fall sein. Trotzdem nochmal danke für den Hinweis und die Glückwünsche :)

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