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Begonnen von burner20, 01. März 2010, 19:40:12

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F_K

Ich gehe dann mal von einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme als "Strafe" aus - es wird dich einiges kosten (ich tippe mal auf ein paar Tausend Euro ....) - eine "Entfernung" halte ich für unwahrscheinlich.

(Der Sachverhalt dürfte ausreichend belegt sein - der Rechtsberater hat die Abgabe angeraten und der DV wollte es "nicht kleinhalten")

miguhamburg1

@ bullet:

Muss man Ihnen alles aus der Nase ziehen? Auch der MdW hat einen Vorgesetzten, den er hinzugezogen hatte, nämlich entweder den wachhabenden Bootsmann oder Offizier. Und so betrunken können Sie ja nicht gewesen sein, dass Sie diese Person(en) nicht mehr erkannt haben.

Ihr Disziplinrvorgesetzter ist auf einem Boot Ihr Kommandant und auf einem Schiff Ihr 1. Offizier. Zum Sachverhat sind Sie unter Garantie vernommen worden, denn ohne eine solche Vernehmung könte ein Vorgang gar nicht an eine andere Dienststelle abgegeben werden. Bei dieser Vernehmung hätte Ihnen auch gesagt werden müssen, welcher Vorwurf Ihnen zur Last gelegt wird, ob Sie dazu aussagen wollen etc. Daran müssten Sie sich ja auf alle Fälle erinnern. Hierzu haben Sie allerdings nichts geschrieben.

Insofern kann Ihnen ohne nähere Angaben keiner sagen, inwiefern überhaupt etwas passieren könnte.

wolverine

Zitat von: bullett am 28. Januar 2013, 10:43:52
Ende vom Lied ich kam da weg und wurde versetzt.(obwohl das eigentlich nicht geht) mit einem verfahren. Hab es aber schriftlich
Diese beiden kryptischen Sätze wären evtl. auch noch zu (er-)klären ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann

bullett

Es wahren alle wachvorgesetzen vor ort außer der komo und ein paar show lustige die da nix zu suchen hatten ich aber leider beleidigt habe und der vorwurf ist befehlsverweigerung und ich hatte auch meine aussage gemacht.


Ich wurde jetzt komandiert und zum 1.7 versetzt in eine andere einheit trotz verfahren

justice005

Zunächst sollte man mal das Strafrecht und das Disziplinarrecht nicht durcheinander werfen.

Strafrecht: So wie Sie das schildern, haben Sie eine Gehorsamsverweigerung gemäß § 20 WStG begangen. Diesbezüglich wird die Staatsanwaltschaft ermitteln und sodann entscheiden, was passiert. Zwischen einer Geldstrafe, die sich nach Tagessätzen bemisst und einer Bewährungsstrafe ist alles offen.

Disziplinarrecht: Sie haben dienstrechtlich natürlich gegen die soldatischen Pflichten verstoßen, insbesondere gegen § 17 II 1 SG (Wohlverhaltenspflicht), § 11 SG (Gehorsamspflicht) und gegen § 7 SG (Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber der Rechtsordnung durch Begehung einer Wehrstraftat).

Das Dienstvergehen ist zu schwer, als dass es noch mit den disziplinaren Möglichkeiten des Chefs gewürdigt werden könnte. Außerdem verbietet bereits § 16 I WDO in aller Regel eine einfache Disziplinarmaßnahme. Daher wird es vermutlich dienstrechtlich zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren kommen, wo entweder ein Beförderungsverbot oder - bei einem strengen Richter - eine Dienstgradherabsetzung herauskommt.

Für eine Entfernung aus dem Dienst reicht es in der Tat nicht. Insofern haben Sie Glück, dass die ersten 4 Dienstjahre rum sind. Für eine fristlose Entlassung innerhalb der ersten 4 Dienstjahre hätte das durchaus gereicht.


justice005

Ergänzung zum Strafrecht: "Entscheiden" wird natürlich ein Gericht. Die Staatsanwaltschaft wird nur entscheiden, ob sie Anklage erhebt, oder einen Strafbefehl beantragt.


bullett


justice005

Bei einem Strafbefehl beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht, den Täter zu einer (milden) Geldstrafe zu verurteilen. Wenn das Amtsgericht dies tut, kriegt der Täter ein schriftliches Urteil, also ohne, dass eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Das kann der Täter akzeptieren, dann ist die Sache gegessen, oder aber er kann Einspruch einlegen und auf eine Gerichtsverhandlung bestehen.

Bei einer Anklage gibt es auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung und am Ende ein Urteil.

bullett

Also heißt es erstmal abwarten und hoffen das dass relativ gut ausgeht danke an euch und ich meld mich wenn ich das ergebnis habe.


justice005

Zitatund ich meld mich wenn ich das ergebnis habe.

Danke! Wir freuen uns immer über Rückmeldungen. ;)

Allerdings kann das durchaus eine Weile dauern, denn sowohl Strafverfahren als auch gerichtliche Disziplinarverfahren dauern seine Zeit. Das kann durchaus einige Monate dauern.




BulleMölders

Zitat von: bullett am 28. Januar 2013, 10:43:52
Ende vom Lied ich kam da weg und wurde versetzt.(obwohl das eigentlich nicht geht)
Das es unter den geschilderten Umständen nun doch zu einer Versetzung gekommen ist ist nur Verständlich.

Mehrfache Gehorsamsverweigerung, mehrfache Beleidigung gegenüber Kameraden auf einem Schiff/Boot mit seinem beengtem Lebensraum, da geht gar nichts anderes.
Eine Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unter solchen Umständen ja wohl kaum mehr Möglich. Von dem Zusammen Leben mal ganz zu schweigen.

Ich habe ja selber die eine oder andere Stunde als MdW an der Wach verbracht aber so etwas ist mir in der ganzen Dienstzeit nicht unter gekommen. Das der eine oder andere im Besoffenen Zustand dem Befehl des MdW nicht folgen wollte, das kam mal vor. Da reichte aber aus das der WaD an der Wache erschien und dann war ruhe im Schiff.

itschie

warum mun im Spint aufbewahren (so was doofes kann man doch gar nicht machen), ich weiß nicht aber ich glaube in der AGA wird jeden schon erzählt, keine Mun / Munteile an man behalten und wenn es doch mal passiert, arschbacken zusammen kneifen melden, anschieß kassieren und Thema ende oder variante zwei bei eine leeren Hülse, gehen sie heute bei dunkelheit mal am Kasernenzaun spazieren und entledigenen sie sich dieser last nach außerhalb ohne einen anderen zu belasten...

justice005

@ itschie:

Achtung, der Thread ist uralt. Das Thema mit der Mun ist schon lange durch. Ich habe mir daher verkniffen, etwas dazu zu schreiben. Es geht hier nur noch um den Typ auf dem Schiff, der den Beitrag heute angehängt hat....


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