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Versicherungen vor Dienstantritt

Begonnen von saznrw, 27. März 2013, 13:38:00

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christoph1972

Zitat von: saznrw am 28. März 2013, 13:32:48
Hallo, hätte da noch ne kurze Frage zu:

also die Pflegepflichversicherung habe ich nun abgeschlossen.

Nun habe ich gehört man sollte eine Anwartschaft (meine das hiess so) bei einer Versicherung abschliessen, falls wenn ich irgendwie beim Bund krank werden sollte. Weil dann die Krankenkasse (da meine Krankenversicherung dort momentan eingefroren ist) sagen könnte, dass sie mich nach meiner Bundeswehrzeit nicht mehr annehmen müsste wenn ich während der Zeit Krank werde...

Der Herr von der Krankenkasse meinte aber das ich das nicht brauche...

Der eine sagt das wäre Pflicht, der andere sagt ich benötige das nicht...

Was ist denn nun Fakt?

LG

Wenn Du nach der Bundeswehr wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt wirst, dann bist Du Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine sog. "Anwartschaftsversicherung" ist dann empfehlenswert, aber keineswegs Pflicht, wenn Du privat krankenversichert bist. Dann erhält Dir je nach Gestaltung der Anwartschaftsversicherung, diese, dein Eintrittsalter und damit später einen niedrigeren Beitrag oder einfach die Möglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung Kunde der privaten Krankenversicherung zu werden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Daniel M.

#31
ZitatDie Anwartschaftsversicherung war noch nie eine Pflichtversicherung und ist es auch jetzt nicht.

also ich bin mir fast sicher das ich damals vor der Ernennung zum SAZ , auch die Anwartschaft vorweisen musste, kann mich aber auch irren   ??? .
Davon abgesehen war das ja auch sinnvoll um nachher nicht wieder einen kompletten Gesundheitscheck machen zu müssen.

Aber naja habe jetzt mal keine und da wirds bestimmt in den ersten Agawochen gesprächsstoff geben  ;D


Edit:
Zitat kenntlich gemacht



Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Daniel M.

Zitat von: Ralf am 28. März 2013, 14:07:37
Nein, nur die Pflegeversicherung muss nachgewiesen werden.


Ja wie gesagt war mir nicht sicher  :)

Dann war es wohl nur eine Empfelung von meinem Spieß. ;)


KlausP

#35
Zitatalso ich bin mir fast sicher das ich damals vor der Ernennung zum SAZ , auch die Anwartschaft vorweisen musste, kann mich aber auch irren   ??? .

Und ich bin mir sicher, dass man damals, als ich schon (oder noch, woe man es nimmt) Spieß in mehreren AGA's war, keine Pflicht war. Da hat dann jenamd gründlich etwas falsch rübergebracht, wenn das bei euch so angekommen ist.

ZitatDavon abgesehen war das ja auch sinnvoll um nachher nicht wieder einen kompletten Gesundheitscheck machen zu müssen.

Das ist aber dann das Problem jedes Einzelnen, ob er das für sich als sinnvoll ansieht oder nicht. Ein SaZ 4 Mannschafter ohne Verlängerungsambitionen braucht eher keine Anwartschaft, ein FA oder OA mit der Möglichkeit BS zu werden dann aber schon bedeutend eher. Der muss nämlich nach seiner Pensionierung 30% seiner Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sich, privat bezahlen.


Edit:
Zitate und Antworten getrennt
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel M.

#36
Zitat von: KlausP am 28. März 2013, 14:12:03
Das ist aber dann das Problem jedes Einzelnen, ob er das für sich als sinnvoll ansieht oder nicht. Ein SaZ 4 Mannschafter ohne Verlängerungsambitionen braucht eher keine Anwartschaft, ein FA oder OA mit der Möglichkeit BS zu werden dann aber schon bedeutend eher. Der muss nämlich nach seiner Pensionierung 30% seiner Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sich, privat bezahlen.

Darum gibt es ja eine große und eine kleine Anwartschaft  :)

Verlängerungsanbitionen war auch gegeben (darum für mich sinnvoll).
Aber durch einen KFOR-Einsatz nach dessen Wiederkommen ich im letzten Dienstjahr war und genau in dieser Zeit ein Pilotprojekt kam in dem es hieß das ein SAZ im letzten Dienstjahr nicht mehr verlängern kann , bin ich den Zivil ausbildungsweg gegangen und jetzt zurück  ;) aber anderes Thema  :D


Edit:
Vollzitat entfernt

silent477

Habe eben mit meiner Krankenkasse gesprochen.

Schließt du deine Pflegeversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse ab, entfällt die Anwartschaft , besser gesagt wird nicht mehr benötigt, da die Gestzliche Krankenkasse dich nach deinem Dienst direkt wieder aufnimmt.

Schließ du dein PV bei einem Privaten Versicherungsunternehmen ab , solltest du eine Anwartschaft mit abschliesen, weil du sonst nach Dienst eine Nachzahlung oder ggf. hohen Beitrag für die Private Krankenversicherung zahlen musst.

Desweiteren ist zu beachten dass , wen du die PV bei einem Privaten Versicherer abschließt, dich ein Gesetzliche KV nicht mehr aufnimmt.
Sollte irgendwas hier dran falsch sein, so koregiert mich bitte

Tomeks


ulli76

Bei deinem letzten Absatz @silent, bin ich mich ziemlich sicher, dass der so nicht stimmen kann.
Wenn man ne Krankenversicherung bei ner PKV hat, ist es fast unmöglich, da wieder raus zu kommen, ich hab aber noch nicht davon gehört, dass man als bisher PKV-Pflegeversicherter nicht mehr in die GKV kommt.
Gibt ja einige Schüler, die bisher über die Eltern PKV versichert waren- oft lassen die die Pflegeversicherung bei der gleichen Versicherung weiterlaufen. Wäre schon ziemlich unfair, wenn die nach ihrer Bundeswehrzeit dort bleiben müssten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Zitat von: Tomeks am 28. März 2013, 14:57:18
Und schließt auf keinen Fall etwas beim Rahmenvertrag ab.

Immer diese undifferenzierten Einzelmeinungen.
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

christoph1972

Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 15:03:29
Bei deinem letzten Absatz @silent, bin ich mich ziemlich sicher, dass der so nicht stimmen kann.
Wenn man ne Krankenversicherung bei ner PKV hat, ist es fast unmöglich, da wieder raus zu kommen, ich hab aber noch nicht davon gehört, dass man als bisher PKV-Pflegeversicherter nicht mehr in die GKV kommt.
Gibt ja einige Schüler, die bisher über die Eltern PKV versichert waren- oft lassen die die Pflegeversicherung bei der gleichen Versicherung weiterlaufen. Wäre schon ziemlich unfair, wenn die nach ihrer Bundeswehrzeit dort bleiben müssten.

Also .... tief Luft holen, ausatmen, einatmen und weiteratmen grundsätzlich gilt: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit eigenem Pflichtversicherungsanspruch (also mehr als 450,-- €/Monat) nach Ausscheiden aus der Bundeswehr als SaZ ist man automatisch Pflichtmitglied der gewählten gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt nicht (unbedingt) bei Überschreiten der Altersgrenze von 55 Jahren, da greifen dann irgendwelche Regelungen, deren Erklärung den Thread sprengen würden.

Gleiches gilt, wenn man über der sog. Pflichtversicherungsgrenze nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenzeverdienen würde. Die jeweilige Grenze wird jährlich neu in der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung bekannt gemacht. Wenn man über die Pflichtversicherungsgrenze hinaus verdient, und weitere Voraussetzungen erfüllt, welche ich jetzt nicht ausführen will und auch erst wieder nachschlagen müßte, dann kann man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.

Dies bietet sich immer dann an, wenn man mehrere Kinder hat (kostenfreie Mitversicherung in der GKV vs. jeweils eigener Vertrag in der PKV) sowie bei einer bestehenden Vorerkrankung und/oder bei Entlassung aus der Bundeswehr behandlungsbedürftigen Erkrankung/Verletzung, da dann die PKV gleich Leistungsausschlüsse geltend macht und/oder nur zum sog. Basistarif versichert. Je nach Art einer abgeschlossenen Anwartschaftversicherung in der PKV kündigt man diese, wenn man die Möglichkeit hat, in die GKV zu kommen oder man läßt die Anwartschaft aufleben und genießt dann den Versicherungsschutz der PKV. Die Beiträge richten sich dann nach %-Satz der Kostenversicherung, den Bedingungen der Anwartschaft und den versicherten Leistungen.

Die Mitgliedschaft in der GKV inkludiert zwangsläufig auch die Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung der gleichnamigen Pflegeversicherung.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

Nein- das Problem ist ein anderes:

Es ging drum, ob es Probleme gibt, nach der Bundeswehrzeit in die GKV zu kommen, wenn man während der Bundeswehrzeit bei einer PKV pflegeversichert war.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Zitat von: ulli76 am 28. März 2013, 15:27:06
Nein- das Problem ist ein anderes:

Es ging drum, ob es Probleme gibt, nach der Bundeswehrzeit in die GKV zu kommen, wenn man während der Bundeswehrzeit bei einer PKV pflegeversichert war.

@ulli76 Das hatte ich schon verstanden. Da gilt schon wie geschrieben der Grundsatz, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 450,-- € monatliches Einkommen aufnehme, dann nicht. Weil ich dann in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert bin, also ohne das ich widersprechen kann. Arbeite ich freiberuflich oder selbstständig kommt es sehr auf den Einzelfall an. Da verhalten sich die einzelnen Kassen der GKV auch sehr unterschiedlich. Manche nehmen einen fast blindlings (meist BKKen), die großen Tanker (DAK/TK/AOK/Knappschaft) prüfen die Aufnahmevoraussetzungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung meist genauer.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Tomeks

@ Andi

schreib mir doch Privat,ich gebe dir gerne Informationen zum Rahmenvertrag,dass er nicht genügend absichert.


Schön mit Textmarker gekennzeichnet .


Mit freundlichen Grüßen.

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