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Rechtsberater

Begonnen von Stabsuffz93, 08. Mai 2013, 11:15:33

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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

JaPhRi


Stabsuffz93

Ja habe meine Musterung hinter mir. Musste Fachärztliche Bescheinigungen nachreichen das alles i.O ist. Und hab dann mein T2 bekommen

KlausP

Welche Musterung meinen Sie? Die vor Ihrer Einstellung? Oder wurden Sie nach Ihrer Entlassung noch mal gemustert?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

Als ich Entlassen wurde musste ich nochmal gemustert werden, aber noch in der Truppe. Musste nochmal zum ZA und zum Truppenarzt. Da ich aber direkt gesagt hatte wenn alles verheilt ist bewerbe ich mich neu hat die Truppenärztin mir geraten die Atteste direkt der Bewerbung beizufügen. Und von ihr hatte ich ein T2 bekommen

ulli76

Ah- und danach nicht mehr gemustert worden?
Eigentlich hättest du T4 geschrieben werden müssen, aber machen manche Truppenärzte im Rahmen der Entlassung nicht immer.
Also solltest du mit so ner Vorgeschichte zur Einstellungsuntersuchung bei mir aufschlagen, würde ich dich mit großer Wahrscheinlichkeit zum Facharzt schicken wenn du nicht nen aktuellen Facharztbefund von nem Bundeswehrorthopäden oder -unfallchirurgen mitbringen würdest.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Stabsuffz93

Die Atteste bzw Bescheide habe ich ja mit der Bewerbung in das Karrierecenter mitgegeben. Eben um Fragen zu vermeiden. Kommen zwar nicht von einem BW Facharzt aber ich denke ein ziviler Facharzt kennt sich da auch aus.

KlausP

ZitatAls ich Entlassen wurde musste ich nochmal gemustert werden, aber noch in der Truppe.

Nö, dasar keine Musterung sondern die Entlassungsuntersuchung. Dass der TrA Sie da T2 geschrieben hat, wundert mich allerdings, da er ja Ihre "Gebrechen" gekannt haben müsste.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

Okey dann eben Entlassungsuntersuchung. Ja gewundert hat es mich auch, habe allerdings nicht weiter drauf reagiert da ich damit sehr zufrieden war.

ulli76

Achso- der zivile Kollege kann nur einen Befund erstellen, aber keine Aussage zur Tauglichkeit machen.
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Stabsuffz93

Aber wenn der zivile FA in die Befunde schreibt das alles ordentlich verheilt ist sollten die BW ärzte doch eigentlich keine Fragen mehr stellen oder?

ulli76

Es gibt Verletzungen, die so schwerwiegend sind, dass diese zumindest zu einer Einschränkung der Tauglichkeit führen, egal, ob das gut verheilt ist.
Die zivilen Orthopäden/Unfallchirurgen denken da teilweise in anderen Kategorien als ihre militärischen Kollegen.

Eine Luxation eines großen Gelenkes (Schulter oder Kniescheibe) kann gut verheilt sein, aber trotzdem Probleme mit der Tauglichkeit machen.
Eine Knie-OP kann gut verlaufen, hinterher alles gut verheilt und der Soldat trotzdem untauglich sein.
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InstUffzSEAKlima

Heute gibt es außerdem genug taugliche Bewerber, unter denen man sich die genau passenden hinsichtlich Qualifikation und Vorgeschichte aussuchen kann, daher wird man auch den Aufwand für gebietsärztliche Untersuchungen und Gutachten im Rahmen halten und Bewerber. Die Vorschriften lassen keinen Ermessensspielraum, das hat seine Gründe. Denn was nützt es, mit viel Aufwand und Gutzureden die Tauglichkeit im notwendigen Umfang zu bekommen und bei Belastung regelmäßig aus gesundheitlichen Gründen auszufallen.

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