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Kasernenpflichtig

Begonnen von Stinchen77, 06. Juli 2013, 23:44:59

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Dustin87

Danke für eure zwei Antworten. :)

Wenn man beispielsweise bereits SaZ 12 und bereits in der Stammeinheit ist, aus dem Elternhaus auszieht und sich eine eigene Wohnung zulegt, die 90 km vom Standort entfernt liegt. Kann man sich diese anerkennen lassen sodass man Trennungsgeldberechtigter wird?

Finde im Forum leider nur Beiträge, in denen Wohnungen vor kommen die bereits vor Dienstantritt bestand hatten. Weil dann hat man ja als Ü1 25 wenigstens noch die Möglichkeit den Anspruch einer Stube geltend zu machen.. :)

KlausP

ZitatWenn man beispielsweise bereits SaZ 12 und bereits in der Stammeinheit ist, aus dem Elternhaus auszieht und sich eine eigene Wohnung zulegt, die 90 km vom Standort entfernt liegt. Kann man sich diese anerkennen lassen sodass man Trennungsgeldberechtigter wird?

Nein, TG-berechtigt wird man damit nicht. Die Wohnung kann als berücksichtigungsfähig anerkannt werden, so dass man TG-berechtigt wird, wenn man z.B. auf einen Lehrgang kommandiert wird. Aber im täglichen Dienst wird das nix. Und auch die UKV wird in diesem Fall wohl nicht zugesagt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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