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Kasernenpflichtig

Begonnen von Stinchen77, 06. Juli 2013, 23:44:59

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Stinchen77

Hallo,
Nach meinen letzten Wissensstand ist man bis 25 Jahren Kasernenpflichtig(richtig ?!)
Kann man das irgendwie umgehen ?
Ich wollte gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Ist das irgendwie möglich ?

Mir wurde auch gesagt,dass es den Bund eigentlich egal ist wo man schläft. Hauptsache man ist zum Dienstantritt wieder pünktlich da. Heißt,dass man ja also doch in der eigenen Wohnung schlafen könnte,solange wie die Wohnung auf jemand anders angemeldet ist.

Ich bedanke mich schon für eure Antworten !

Lidius

Im Prinzip ist es komplett egal wo du schläfst. Ja, es gibt die Pflicht als unter 25-Jähriger in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Aber wo du nach Dienst schläfst ist dir überlassen. Du kannst auch einen Antrag auf Befreiung vom wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen, mir ist in meiner Dienstzeit kein Fall bekannt geworden, wo so ein Antrag abgelehnt wurde (Wohnung in Kasernenähe vorrausgesetzt).

Ausnahmen bilden einige Lehrgänge, unter anderem die Grundausbildung. In der Regel überall da, wo es nen Zapfenstreich gibt.

Stinchen77

Super,das war genau die Antwort die ich gesucht habe !
Vielen dank !

Aber eine Frage hätte ich da nochmal:
Wird man kontrolliert wann man ausgeht und wann man wieder kommt ?
Weil Sie ja sagten,dass ,,es im Prinzip egal ist wo man schläft"

Lidius

Nein, kontrollieren tut das niemand.

Aber es ist natürlich alles einfacher, wenn man offiziell befreit ist. Das ist auch der Weg den man gehen sollte.

Firli

Naja Sie können ja mal in der AGA probieren ob es auffällt wenn Sie beim Zapfenstreich nicht im Bett liegen :D 


SanFw/RettAss

itschie

Kontrollieren tut niemand etwas in der Stammeinheit, in der AGA würde ich solche experimente einfach lassen. Der Antrag muss nicht zwingend genehmigt werden, aber Grundsätzlich können Sie nach Dienstende bis Dienstanfang tun und lassen, was die Gesetzeslage her gibt. Sie sollten aber zu Dienstbeginn auch Dienstfähig sein, heißt feiern in Maßen in der Woche ;-)

BSG1966


apollo98

Ja, spätestens mit dem Nachtalarm. (Dieser ist bei uns leider aufgrund des hohen Alkoholspiegels der Ausbilder immer ausgefallen)
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Stinchen77

Vielen Dank !
Alle meine Fragen wurden beantwortet. Vielen dank :)

Andi

Na ja, "beantwortet" wurden deine Fragen. Richtig beantwortet aber nicht.
Richtig ist: Bis 25 bist du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Das bedeutet nur, dass du in der Kaserne ein Bett, Spint, Stuhl und Tisch in einer Stube hast. Das bedeutet nicht, dass du auch in der Kaserne schlafen musst. Als Mannschafter musst du nur bis zum Frühstück bzw. bis zum Beginn des Tagesdienstplans wieder in der Kaserne sein. Wo du schläfst ist grundsätzlich völlig egal. Also kannst du das selbstverständlich auch zu hause tun.
Als FWDL ist die Unterkunft für dich kostenlos, als SaZ werden dir dafür etwas unter 100€ jeden Monat von den Brottobezügen einbehalten.
Wenn du von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit bist hast du nur noch einen Spint für deine Ausrüstung in der Kaserne - und ob das so porickelnd ist muss jeder für sich selbst entscheiden.
Also: Als FWDL ist ein Antrag auf Befreiung Nonsens, als SaZ ebenfalls, weil die knapp 100€ bis 25 sowieso einbehalten werden.

In der Grundausbildung - und das ist grundsätzlich der einzige Zeitraum in dem das so ist - musst du in Nächten an deren Folgetag Dienst int auch in der Kaserne schlafen und zum Zapfensteich da sein. Und das wird selbstverständlich effektiv kontrolliert.

Gruß Andi
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BlacKyMV

Zitat von: Andi am 08. Juli 2013, 10:09:11

Also: Als FWDL ist ein Antrag auf Befreiung Nonsens, als SaZ ebenfalls, weil die knapp 100€ bis 25 sowieso einbehalten werden.


Das stimmt so nicht. Wenn du vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit bist, wird dir auch der Pauschalbetrag für die Stube nicht mehr abgezogen.
Vorausgesetzt das GeZi schafft es die Ausfertigung für die WBV ordentlich zu verschicken xD

Andi

Zitat von: BlacKyMV am 09. Juli 2013, 19:22:12
Das stimmt so nicht. Wenn du vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit bist, wird dir auch der Pauschalbetrag für die Stube nicht mehr abgezogen.
Vorausgesetzt das GeZi schafft es die Ausfertigung für die WBV ordentlich zu verschicken xD

Kannst du bitte aufs Schreiben verzichten, wenn du keine Ahnung hast? Es ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt, dass SaZ bis 25 den Betrag für die Unterkunft zu zahlen haben. Das ist an keine Bedingungen, wie die Nutzung der Unterkunft gebunden!
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Lidius

Da würde mich jetzt aber schon interesieren wo genau das steht. Mir sind nämlich auch mehrere Fälle bekannt, bei denen nach der Befreiung nichts mehr abgezogen wurde...

Andi

In §39 BBesG. Und das BMVg hat dazu festgelegt, dass die genannte Verpflichtung pauschal bis 25 besteht, egal ob irgendein Kommandeur die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aufhebt oder nicht.

Gruß Andi
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Lidius

Zitat von: Andi am 09. Juli 2013, 20:47:10
In §39 BBesG. Und das BMVg hat dazu festgelegt, dass die genannte Verpflichtung pauschal bis 25 besteht, egal ob irgendein Kommandeur die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aufhebt oder nicht.

Gruß Andi

Danke. Dann muss damals bei denen, wo der Betrag nicht abgezogen wurde ja irgendwas falsch gelaufen sein.

Ich hab übrigens gerade mal nachgeschaut, damals als ich noch Kasernenpflichtig war (2007), lag der Betrag bei knapp 93 Euro, heute sinds 105 Euro.

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