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Vermögenswirksame Leistungen

Begonnen von Questionnaire, 30. September 2011, 12:20:49

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JohnnyRico

Zitat von: KlausP am 24. September 2016, 14:32:55
Ich glaube nicht, dass Sie Antwort bekommen, seit 2012 war schon nicht mehr eingeloggt.
Ich fürchte das ist meine Schuld, weil ich einen so alten Thread wieder "herausgekramt" habe :D Und nicht jeder achtet ja erst mal auf die Daten der Posts.  8)

Kann mir vielleicht einer sagen, ob ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der VL beim Dienstherrn auch irgendwo frei verfügbar im Netz ist und es diesen zum DL gibt? Könnte ich mir schon vorstellen, meine Googlesuche war aber nicht so erfolgreich -_-

[Offtopic]
@Turbodödel: Bei dem ganzen Overkill an Infos im Internet zu Riester ist mEn eine gute Anlaufstelle das sog. wertpapier-fourm. Einfach mal googlen. Hier gibt es sog. "Stickys". Das sind Beiträge die User verfasst haben, die sich wirklich damit auskennen und gleichzeitig erklären, als auch in der Einschätzung helfen, ob man das braucht oder nicht. Gleichzeitig kann man nachfragen, wenn dann noch Sachen offen sein sollte, oder man tatsächlich einen speziellen eigenen "Fall" hat.
Nur soviel zu Riester an dieser Stelle von meiner Seite (das deckt sich denke ich vom Inhalt her mit dem Beitrag von "Kurbelwelle", ich hoffe ich tue nur ein bisschen mehr Substanz dazu ;) ) : Wenn Du ein solches "Produkt", d. h. einen Riester-Vertrag (also eine Rentenversicherung) abschließt, dann sind die derzeitigen, mit diesem Produkt verbundenen Garantiezinsen lächerlich niedrig... eigentlich meist so dass Du bei +- 0 rauskommst, wenn man diese mit den "Verwaltungskosten" eines solches Produktes gegenrechnet. Warum ist das so? Nun, im Wesentlichen sind Riester-Rentenversicherungen und auch Kaptiallebensversicherungen nichts anderes als ein Sparvertrag in Staatsanleihen und die werfen im Moment durch die Zinspolitik der EZB immer und immer weniger an Zinsen ab (ganz grob vereinfacht gesagt). Jetzt kann man sagen "gut, die Zinsen steigen ja bestimmt auch irgendwann wieder, dann geht es auch mit dem Riestervertrag ganz schön steil Bergauf" - gutes Verkaufsargument für den Versicherungsmakler ... ich wäre da eher skeptisch. Gerade bei einem Vertrag/Produkt mit einer i. d. R. so langen Laufzeit sollte die Renditeerwartung (also das, was man später NETTO rausbekommt) deutlich höher sein 8)
Und aufgepasst: Bei Riester wird dir nix geschenkt. Du bekommst eine staatliche Zulage, ja. Aber zu dem Preis, dass die Dir später mal ausgezahlte Rente dann auch auf jeden Fall versteuert wird. Tolle Idee vom Staat, was? 8) Also nichts überstürzen
Peace out
[/Offtopic]

CIRK

Zitat von: JohnnyRico am 25. September 2016, 08:54:33... Kann mir vielleicht einer sagen, ob ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der VL beim Dienstherrn auch irgendwo frei verfügbar im Netz ist und es diesen zum DL gibt? ...
Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.

Papierberg

Zitat von: CIRK am 25. September 2016, 09:07:49
Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.

Genauso ist es.

JohnnyRico

Also kein zusätzliches Formular seitens der Bundeswehr nötig - eher ungewöhnlich, aber okay. :D

Vielen Dank für die Klarstellung.

JR

JohnnyRico

Zitat
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen
Hallo,

eine Recherche beim BVA brachte folgendes ans Licht:

Die Arbeitgeberzulage, also das was der Dienstherr bezahlt beträgt
6,65 EUR
Allerdings nur wenn auch mind. ein Arbeitnehmerbeitrag von mind.
13,00 EUR entrichtet wird.

Also ohne eigene Sparleistung (vom Netto) geht's leider nicht.
--
Außerdem ist das Ganze rückwirkend leider auch nur für 3 Monate möglich und nicht für das gesamte laufende Kalenderjahr - das hatte ich auch (woanders) anders gelesen, bzw. war von etwas anderem ausgegangen.

So zumindest die Aussage vom BVA, zumindest mündlich - und wie das so ist mit mündlichen Aussagen, wenn da jemand meint das lex specialis zu kennen, und eine Fundstelle benennen zu können - immer her damit  :) ;) :D

JR

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