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Dienstbeginn und Untersuchung

Begonnen von Heuert13, 06. Dezember 2013, 10:12:19

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KlausP

Ich erklär ihr das lieber nicht. Dann bin ich wieder der Spielverderber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


miT

Wiki
ZitatEin Reservist ist ein ehemaliger Soldat oder auch Ungedienter, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. Er ist Teil der Reserve.
Kameradschaftliche Grüße!


BSG1966

Wir helfen gern.

Im Übrigen kann der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung theoretisch auch was finden, was der Musterungsarzt übersehen hat.

ulli76

Wenn du mit T6 vom KC eingestellt wurdest, wird genau die Krankheit kein Problem bei der Einstellungsuntersuchung sein. Es sei denn, sie hat sich verschlechtert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Heuert13

Vielen Dank...das beruhigt mich sehr. Und wenn ich irgendjemanden gekränkt habe dann tuts mir leid. Man lernt ja bekanntlich immer dazu :)

Heuert13

Hey ulli ich hab da mal noch ne Frage. Kennst dich ja gut aus mit dem Thema :) Wenn die Akte aus dem KC zum Dienstantrittsort geschickt wird schaut sich die ja ganz sicher dort jemand an, oder? Wenn die nun schon sehen das jemand mit T6 FWD machen will...wieso bekommen diese nicht gleich eine Absage? :-\ Ich mein um ehrlich zu sein sind die Chancen doch viel schlechter durch die Einstellungsuntersuchung zu kommen als mit T1 oder T2.  :-[

KlausP

ZitatWenn die nun schon sehen das jemand mit T6 FWD machen will...wieso bekommen diese nicht gleich eine Absage?

Meine Güte! Ganz einfach, weil man mit T6 mit einem Haufen Einschränkungen für einige Tätigkeiten immer noch wehrdienstfähig ist. Was ist daran so schwer zu verstehen? Sie sind mit T 6 eingestellt worden, fertig ist die Laube.Und der die Einstellungsuntersuchung verantwortende Truppenarzt kann nicht so einfach kraft seiner Wassersuppe den Tauglichkeitsgrad ändern. Er kann das nur begutachten, seinen begründeten Antrag auf Tauglichkeitsgradänderung dem für die Entscheidung zuständigen LSO zuleiten und abwarten, ob dem stattgegeben wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Hab ich doch schon geschrieben: Du wurdest mit einer bestimmten Erkrankung T6 gemustert und damit eingestellt. Wenn sich die Krankheit nicht verschlechtert hat, wird der Truppenarzt daran nichts ändern. Warum sollte er auch?
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Heuert13

Ich wollte einfach nochmal kurz klarstellen warum ich so sehr nachfrage bei diesem Thema... :-[
Hab mit einem Kontakt der nun seine AGA dort beendet wo ich meinen Dienst in 5 Tage antrete.
Er hat nun berichtet das einer aus seiner truppe auch mit t6 anschließend ausgemustert wurde! Das hat mich sehr verunsichert! :-\
Sorry das ich vielen damit auf den Nerv gehe aber es geht um nen großen Traum!
Also nochmal danke an alle die mir geantwortet haben! :)

ulli76

Kann ja sein, dass sich das Krankheitsbild des Kameraden bis zum Dienstantritt verschlechtert hat. Oder dass sich während der Grundausbildung herausgestellt hat, dass derjenige der militärischen Belastung doch nicht gewachsen ist.
Oder er hatte ein ganz anderes Problem.

Es ist vorgesehen, dass Bewerber unter bestimmten Umständen als T6 eingestellt werden können.
Wenn das alles im KC geprüft wurde, gibt es keinen Grund, warum der Truppenarzt im Rahmen der Einstellungsuntersuchung daran rühren sollte. Macht nur Arbeit und der Truppenarzt würde dafür ein´s auf den Deckel bekommen.
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Heuert13

Danke nochmal.......trotz das man hier manchmal fatzige Antworten bekommt :Dmuss ich zugeben das man hier viel Hilfe bekommt und gut vorbereitet den Dienst antreten kann :)
Danke ulli ;Dund natürlich auch den anderen

KlausP

ZitatEr hat nun berichtet das einer aus seiner truppe auch mit t6 anschließend ausgemustert wurde!

Ja, und ich habe selber schon etlichen Rekruten die Entlassungsverfügung wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades auf T 4 oder T 5 ausgehändigt, die mit T2 eingestellt worden waren. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, die nie 1 : 1 übertragbar ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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