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Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten

Begonnen von pati092, 27. August 2014, 18:09:08

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mailman

Zitat von: Flexscan am 29. August 2014, 07:12:35
Zitat von: mailman am 28. August 2014, 18:27:27
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.

Er wird zwangsläufig damit hausieren müssen.
Für die Dienstzeit der Bundeswehr, die er im Lebenslauf angeben muss, wird jeder Personalchef ein Dienstzeugnis anfordern, in dem dann die fristlose Entlassung dokumentiert ist.
Falls der Bewerber dann noch eingeladen werden sollte, wird sicher genau hinterfragt werden, warum die Dienstzeit so ad hok endete.

Selbst wenn er kein Dienstzeugnis haben will aus welchem Grund auch immer wird immer noch die Frage nach der krummen Dienstzeit von 2Jahren 3 Monaten im Raume stehen.
Das da nich was koscher drann ist sollte jedem Personalchef klar sein.

Das kann man nicht so pauschal sehen. Nicht jeder Personalchef hat "gedient" und selbst wenn heißt das nicht das man Ahnung hat..
Wenn da nicht gerade ein Zwölfender sitzt wird da mit ziemlicher Sicherheit gar nicht nachgefragt. Und wer macht sich schon die Mühe den § vom SG nachzulesen?
Und in großen Firmen wird eh vorselektiert.

Und angeben "muss" man gar nix es sei den man bewirbt sich beim Staat oder im öffentlich Dienst oder auf Sicherheitsrelavante Stellen.

Einfach wird es sicher nicht aber das es der direkte Weg in H4 ist stimmt auch nicht.