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Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten

Begonnen von pati092, 27. August 2014, 18:09:08

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Flexscan

Zitat von: F_K am 28. August 2014, 10:21:37
Lügen haben kurze Beine - auch wenn es manchmal 2 Jahre dauert, bis es "raus kommt".

Und dann jammern wenns rauskommt.
Da kann man unschwer prognostizieren das da höchstwahrscheinlich Harz4 vorprogrammiert sein wird.
Vorbestraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr. Da leckt sich jeder zivile Arbeitgeber die Finger nach...
Aber soweit denkt die heutige Jugend anscheinend nicht.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Die Frage mit dem Rückzahlen hab ich mir auch gestellt.
Sonst wäre es ja für etwaige Kandidaten eine billige Alternative, wenn man keinen Bock mehr hat.
MkG Flex
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miguhamburg1

Kameraden, ich warne vor Vorverurteilungen und Davongaloppieren der eigenen Assoziationen. Wir alle sind weder der zuständige DV, noch die Entlassungsdienststelle.

Der Fragensteller hat mehrere konkrete Fragen gestellt, die ihm von KlausP mit der gebotenen Sachlichkeit und -kompetenz beantwortet wurden.

Alles Weitere sollten wir schlicht zurückstellen.

StOPfr

Wie wahr!

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schlammtreiber

Wir sind sogar explizit unmoralisch und von schlechtem Leumund  ;D
Semper Communis
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Tommie

Du kennst das 12. Gebot, schlammi ;) ?

Du sollst nicht von Dir auf andere schließen ;D !

Und jetzt nimm Deine Medizin und setz Dich wieder in die Ecke, ja ;) !

mailman

ZitatVorbestraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr. Da leckt sich jeder zivile Arbeitgeber die Finger nach...

Wie immer, ist das alles eine Sache dessen, wie man sich verkauft. Und ich denke mir immer das Bewerbungsgeschäft immer nur nach dem persönlichen Eindruck geht, sonst hätten ja die ganzen Abbrecher, usw. nie eine Ausbildung.
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.

DonFluppo

@ mailman Da haben sie recht. Zumindest bei kleinen Firmen. Wenn Sie jedoch zu größeren Unternehmen wollen müssen Sie ein Führungszeugnis vorzeigen. Ist zumindest bei uns im  Konzern so. Die bekomme ich dann immer zu gesendet von unserer Personal Abteilung. Dies führt unweigerlich zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, sollte es negativ ausfallen. Die Frage ist überhaupt ob der gute Mann vorher eine Ausbildung gemacht hat. Habe ich auch schon öfter gehört, dass Soldaten nach DZE wieder auf den Arbeitsmarkt kommen aber vor ihrer DZ keine Ausbildung gemacht haben und somit nicht vermittelbar sind. Davon gibt es dann aber sehr viele als Hilfsarbeiter.
44er Fregattenfahrer

KlausP

ZitatDie Frage ist überhaupt ob der gute Mann vorher eine Ausbildung gemacht hat. Habe ich auch schon öfter gehört, dass Soldaten nach DZE wieder auf den Arbeitsmarkt kommen aber vor ihrer DZ keine Ausbildung gemacht haben und somit nicht vermittelbar sind. Davon gibt es dann aber sehr viele als Hilfsarbeiter.

Wem sagen Sie das! Aber wir sind hier regelmäßig die Doofen, wenn wir argumentieren, erst eine Ausbildung abzuschließen und sich dann zu bewerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DonFluppo

Ich verbitte mir hier Irgendeinen von Ihnen, der hier mehr als hilfreich ist, als doof zu bezeichnen. Das schlimme an der ganzen Sache ist ja das die Jugendlichen im Ausbildungsalter da mit einer sehr naiven Einstellung ran gehen. Die kommen dann zu mir , wenn sie zugelassen werden durch meinen Bereichsleiter und mir, in die Vorstellungsgespräche um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Jetzt muss man sich aber mal vor Augen halten das natürlch die mehrheit der Bewerber deutlich jünger ist. Wenn man aber fragt:,, warum sind Sie erst zur Bundeswehr gegangen und haben vorher keinen verwertbaren Beruf erlernt um bei der Bw eventuell in den Fachdienst zu kommen?´´ Bekommt man die besten Antworten. Die große mehrheit druckst dann rum und kommt dann damit raus das man ja vor hatte BS zu werden im Truppendienst .............. (als Manschafter)............ Schlecht ist wenn man sie drauf anspricht das ,dass doch als Manschafter nicht möglich sei und man die Antwort bekommt. Natürlich ist das möglich oder waren Sie jemals beim Bund........ Das ist genau so passiert in einem Gespräch. Was meinen Sie wie das im Anschluss verlaufen ist.
44er Fregattenfahrer

DonFluppo

Da ist ein Satz verschwunden. Hinter : Da gehen die Jugendlichen sehr Naiv ran`` müsste noch stehen ,, Die Bewerber der Bw nach DZE ohne Ausbildung´´
44er Fregattenfahrer

KlausP

Ja, sowas kann ich mir lebhaft vorstellen, wenn ich mir hier die diversen Threads noch mal vor mein geistiges Auge führe ...  ::) ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

#26
Zitat von: mailman am 28. August 2014, 18:27:27
Und wenn man nicht gerade  wieder zum Staat will, dann wird man mit der Entlassung auch nicht hausieren und Vorstrafen muss man bei den meisten AG nicht angeben, es sei den es wird ne Selbstauskunft Führugnszeugnis usw. gefordert.

Er wird zwangsläufig damit hausieren müssen.
Für die Dienstzeit der Bundeswehr, die er im Lebenslauf angeben muss, wird jeder Personalchef ein Dienstzeugnis anfordern, in dem dann die fristlose Entlassung dokumentiert ist.
Falls der Bewerber dann noch eingeladen werden sollte, wird sicher genau hinterfragt werden, warum die Dienstzeit so ad hok endete.

Selbst wenn er kein Dienstzeugnis haben will aus welchem Grund auch immer wird immer noch die Frage nach der krummen Dienstzeit von 2Jahren 3 Monaten im Raume stehen.
Das da nich was koscher drann ist sollte jedem Personalchef klar sein.
MkG Flex
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Rollo83

Im Dienstzeigniss steht eine Entlassung drin?
Dienstzeugnisse müssen doch immer positiv für den Soldaten geschrieben werden, ich kann mir nicht vorstellen das dort eine fristlose Enrlassung drin steht. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren.

Flex, du und ich und viele Andere hier würden bei 2 Jahren und 3 Monaten dumm gucken was da los war aber ich glaube 80% der Personalchefs wissen mit dieser krummen Zahl nicht all zu viel anzufangen.

F_K

@ Rollo83:

Dienstzeugnisse (und Arbeitszeugnisse) sollen freundlich und positiv geschrieben sein - Falschangaben führen allerdings ggf. sogar zu einer Schadensersatzpflicht des Zeugnisherstellers.

Insoweit gehe ich davon aus, dass der Satz "Dienstgrad Name beendet sein Dienstverhältnis nach Ablauf der Verpflichtungszeit ..." vielleicht so formuliert wird, wie "Das Dienstverhältnis des Dienstgrad Name wurde aufgrund von §55(5) SG zum X.Y. beendet".

Das "freundliche" an der Formulierung ist dann, dass die arglistige Täuschung nicht explizit erwähnt wird.

turbotyp

Also zum Thema Lebenslauf/Bewerbungen habe ich festgestellt, dass es die Personaler so ziemlich überhaupt nicht interessiert was ich, wie lange beim Bund veranstaltet habe.
Das höchste der Gefühle waren Fragen wie z.b.: "So lange waren sie bei der BW? Sie armer..." oder "Sie saßen in einem Büro? Ich dachte Sie waren Soldat?".
Nach meinem (subjektiven) Empfinden glauben viele Personaler dass es bei der BW nur einen Dienstposten gibt: Den im Wald herumrödelden Schreihals. 

Allerdings: Wie man die BFD Zeit genutzt hat, ist für den Personaler natürlich von erheblichem Interesse!