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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zum Urlausanspruch bei einer Reservistendienstleistung

Begonnen von belladonna, 20. Januar 2014, 14:37:56

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wolverine

Urlaub ist so ein Kommunisten- und Gewerkschaftsding >:( Wochenende übrigens auch; da kriegt man ne Menge weg weil einen kaum einer stört!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Opa_Hagen

Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 16:14:49
Och Jungs,


.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".





Der SAP Lg ist erst NACH der RDL im April, im mom bin ich auf 3 monatiger RDL in der MatGrp, also im Lager, Tankstelle, MunBunker etc. Und das ist definitiv keine GeZi Tätigkeit oder sonstwie heizungsnah. Die wärmste Stelle ist im Lager mit ca. 8°C. Nein, das ist kein mimimi, sondern nur Reaktion auf das von Dir hingeworfene Taschentuch.

ltsamy

der Betrag hat sich ab 2013 fast verdoppelt:

§ 2 Höhe des Anspruchs
(1) Vom vierten bis sechsten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 11,30 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 20,70 Euro.
(2) Ab dem siebten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 16 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 29,20 Euro.

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