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Rufbereitschaft

Begonnen von Afwjan, 27. März 2015, 15:29:09

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justice005

ZitatDiese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.

Exakt so ist es. Es stehen ja auch erhebliche finanzielle Ansprüche im Raum, da sollte man sich also mal richtig erkundigen und eben notfalls die Sache im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens überprüfen lassen.

Mich würde aber trotzdem interessieren, was jetzt genau befohlen wurde: Es wurde gesagt: Rufbereitschaft 6 Stunden.

Rufbereitschaft bedeutet, dass man immer erreichbar sein muss. Das heißt, die Freizeit ist erheblich eingeschränkt. Kein Schwimmbad, keine Kellerdisko, in der man keinen Empfang hat, und auch nichts sonst, wo man das Handy nicht hört. Genau deshalb wird es ja auch nach der von mir genannten Gesetzeslage ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt entweder in Freizeit oder - wenn es zuviel Freizeit wäre - in Geld.

Die 6 Stunden bedeuten, dass man innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein muss. Das wiederum bedeutet, dass man sich nicht allzuweit von der Einheit entfernen kann. Ein Urlaub fällt also aus.

Wenn ihr also den Befehl habt, IMMER erreichbar zu sein und ihr innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein müsst, dann wird ALLES mit Ausnahme von 10 Stunden pro Monat zu 1/8 ausgeglichen. Die 67 Stunden sind also Unsinn.

Wenn ihr einen anderen Befehl habt, dann müsstest du den genauer beschreiben, damit man dazu etwas sagen kann.




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