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suche: ZDv Sanität Befreiung von Märschen

Begonnen von riklef, 17. August 2015, 14:10:26

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wolverine

Sie wissen aber schon welche Hürde da zu überwinden ist? Nur, dass es eine Vorschrift gäbe, reicht da nicht. Da hätte die Ärztin zunächst die Lungenentzündung klar und eindeutig diagnostizieren müssen und Sie dann im Wissen, dass Ihnen daraus ein Gesundheitsschaden erwächst, vorschriftswidrig in den Dienst schicken müssen. Also der Straftatbestand der Körperverletzung (fahrlässige KV reicht da ja nicht).
Ich kenne jetzt natürlich die konkrete Situation nicht aber das zu beweisen halte ich fast für ausgeschlossen. Und es wäre eigentlich Sache Ihres Anwaltes, Ihnen hier ehrlich die Erfolgsaussichten zu erklären.
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ulli76

Ich halte keinen Truppenarzt für so dämlich, einen Soldaten mit der Diagnose "Lungenentzündung" in´s Gelände zu lassen.
Irgendwas fehlt an der Geschichte.
Oder hattest du eine Lungenentzündung, die der Truppenarzt als ausgeheilt bewertet hat?

Und nein, es gibt keine Vorschrift in der steht, mit welcher Erkrankung man welche Befreiung bekommen muss.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

riklef

In meiner G-Akte steht "Pneumonie". Und wäre die Ärztin nicht krank geworden, hätte ich sogar (noch mit Antibiotika im Blut) ins Biwak gemusst. Nur weil ich zu einem anderen Arzt musste, der mich sofort krank schrieb, konnte das noch verhindert werden... Naja ich werde mal das Gerichtsverfahren abwarten.

Und bezüglich der KV:
Doch die fahrlässige reicht. Laut diesem neuen Urteil (dort war es ein Kamerad der einem anderen inden Kopf geschossen hatte), reicht es wenn die Dienstvorschrift vorsätzlich missachtet wurde. Die Tat an sich kann dabei fahrlässig passiert sein.

Tommie

Ihr "fundiertes juristisches Halbwissen" ist schon beeindruckend ;D ! Und auch Ihr Anwalt scheint nicht gerade das hellste Licht an unserem Christbaum zu sein ;) ! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Prozess und seinen Sie nicht enttäuscht, wenn das alles nicht so klappt, wie Sie es sich vorstellen! Wenn das genauso wirr ablief, wie Sie es hier schildern, wird das eher nichts werden ...

wolverine

Zitat von: riklef am 19. August 2015, 11:31:30
(dort war es ein Kamerad der einem anderen inden Kopf geschossen hatte),
Ich vermute einmal, dass dies nicht so wirklich vergleichbar ist. Aber ich bin da nicht involviert. Viel Erfolg und evtl. berichten Sie dann noch den Ausgang des Verfahrens.
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ulli76

#20
Da fehlt doch noch irgendeine Info:

Also wann wurde die Pneumonie diagnostiziert? Und wann bist du mit auf die Übung gefahren? Wann bist du denn zum 2. Arzt? Das ist alles ziemlich verworren.

Mal noch ne andere Frage: Mit ner Lungenentzündung ist man normalerweise so richtig krank. Was haben denn deine Vorgesetzten dazu gesagt? Hast du denen gesagt, was du hast (muss man als Soldat nicht, hilft aber bisweilen weiter)?
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