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Wie lange gilt ein "strenger Verweis"?

Begonnen von neuuling, 23. September 2015, 14:12:26

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justice005

Nunja, natürlich macht sich eine Disziplinarmaßnahme nicht gut, aber letztendlich ist ein strenger Verweis ja auch nicht sooooo schlimm. Es sollte einen zumindest nicht davon abhalten, sich für eine Weiterverpflichtung zu bewerben. Und dann wartet man es am besten mal ab. Ein k.o. - Kriterium ist es jedenfalls nicht.


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Naja, darauf wollte ich ja raus mit meiner Frage. Es kommt doch wohl auf den Grund bzw. den Inhalt des Verweises an. Basiert dieser auf einer eher unkritischen aber längerfristigen Fehlleistung eines Soldaten, dann sieht das wohl hinsichtlich charakterlicher Nichteignung schlimmer aus als ein einmaliger, wenn auch im Vergleich schwerwiegenderer "Ausrutscher". Sehe ich jedenfalls so.

Immgrisch86

Okay jetzt werde ich so langsam echt neugierig was angestellt wurde. Weil je nach dem was da passiert ist, würde ich schon bei einmaligen "Ausrutscher" sagen das der Soldat nicht geeignet ist.

Säbelrassler

Also grundsätzlich kann man einen strengen Verweis nicht mehr soooo auf die leichte Schulter nehmen - bei Lapalien hätte der DV bzw. WDA die Möglichkeit, entweder eine missbilligende Äußerung auszusprechen -die den Riesenvorteil hat, nicht im D-Buch aufzutauchen- oder aber den Verweis als mildeste Form der Disziplinarmaßnahme.
Beim strengen Verweis hingegen ist ja schon eine Stufe "aufgesattelt" worden - und der wird regelmäßig dann ausgesprochen, wenn die Schwere des Dienstvergehens einen einfachen Verweis als nicht mehr ausreichend erscheinen lässt. Das kann entweder bei wiederholtem Fehlverhalten geschehen, oder aber bei einer entsprechend gravierenden Einzeltat.
Insofern gehe ich mal davon aus, dass sich der TE durchaus jetzt keinen kleinen Schnitzer geleistet hat...

Kartesh

Ein strenger Verweis wird doch auch vor der Truppe bekannt gegeben, dass könnte auch ein Grund sein.

F_K

Zitatstrenger Verweis wird doch auch vor der Truppe bekannt gegeben

Nein - vor den Soldaten der Einheit, die den gleichen bzw. einen höheren Dienstgrad haben (je nach Dienstgrad ein erheblicher Unterschied von der Anzahl der Soldaten).

@ Säbelrassler:

Es war aber eben auch kein gerichtliches Disziplinarverfahren bzw. ein Strafverfahren, insoweit ist die Frage, wie man "kleinen Schnitzer" definiert.

Wir können hier beliebig spekulieren - es bleibt dabei: Antrag stellen und sehen, was im Einzelfall entschieden wird.

F_K

Zitat(3) Eine einfache Disziplinarmaßnahme steht der Beförderung eines im Übrigen bewährten Soldaten nicht entgegen.

.. und von den einfachen gibt es "Fünf", und da ist der strenge Verweis bei "Zwei" zu sehen ...

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