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Wiedereinsteller ohne GA Urlaub beantragen ab wann geht das?

Begonnen von Robby B., 07. Juni 2016, 08:49:17

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Andyxmas

@Robby (blöder Anzeige fehler deswegen Doppelpost):

War auch in keinster Weise als Vorwurf gemeint. Sondern nur rein aus Erfahrung das dieses schriftlich NICHT zur GA eingeplant leider nicht immer das Wert ist was auf dem Papier steht und ich dir nur die eventuelle "Enttäuschung" nehmen wollte.

Als kleiner Rat du warst ja nun schonmal beim Bund > Tag des Dienstantrittes > ab zum Spieß und erklär ihm die Situation. Entweder bekommst Urlaub oder nicht aber ich denke mal ein persönliches Gespräch mit dem Spieß hilft da mit Sicherheit ungemein.

HerrZog

Zitat von: Andyxmas am 07. Juni 2016, 13:31:58
Negativ ich war auf AGA 5Monate ;)
Frankenberg / Eder 7./932 > 3 Monate AGA + 2Monate ElokaSGA aber eben nicht so STRIKT getrennt nach AGA und SGA deswegen die 5Monate insgesamt ;)
Wir waren ja auch gemischt GWDL/FWDL/SAZ.

Und danach auf FAL an SchStratAukl Flensburg.

Bei mir gabs FA/UA Teil 1 und 3 in der Form noch garnicht! Siehe es "war einmal" 2004 ;)

Achso gut, ich dachte du wärest erst vor kurzem wieder als Wiedereinsteller rein. Aber sind ja dann auch schon nen paar Tage her bei dir :D
Dienstjahr: 10

Andyxmas

Ja dass das länger her ist ändert aber bis auf wie von dir richtig angesprochene FA/UA leider nicht viel.
Das wird jedenfalls hier immer noch vor Ort entschieden ob der Soldat GA nochmal macht / Teile davon / garnichts egal was im Einberufungsbescheid steht.
Deswegen war ja von mir nur der dezente Hinweis das dieses schriftliche nicht wirklich was wert ist.
Es gab sogar schon REKRUTEN die nicht Wiedereinsteller waren die komischerweise direkt zur Stammeinheit einberufen wurden sind. Die dann eben intern doch zur GA-Einheit befohlen wurden.
Fehler passieren halt.

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