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Wiedereinstellung trotz Vorstrafe möglich?

Begonnen von Beckz81, 19. Juli 2016, 20:36:38

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KlausP

Da hab ich noch 'ne Frage:

Was muss ich mir unter einem "3/4-Studium" vorstellen? Studium angebrochen - wäre meine persönliche Deutung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beckz81

Es ist mir durchaus bewusst, dass ich möglicherweise "abfahren" werde, ansonsten hätte ich keine Frage in diesem Forum gestellt. Ihr Ton lässt dennoch zu wünschen übrig.

Glück ab  ;)


Tommie

Jepp, interpretiere ich auch so ;) ! Kurzfassung: Vorbestrafter Bürokaufmann mit abgebrochenem Studium und weiter nichts wirklich verwertbares in der Hand, will aber unbedingt zurück zur Bundeswehr! Ich bleibe bei meiner "5er-Wette" :D !

Mein Ton ist durchaus angemessen! Die Tatsache, dass Sie das, was ich Ihnen wiederholt gesagt bzw. geschrieben habe, macht mich weder aggressiv noch unfreundlich!

Beckz81

Ja, ich bin im Erasmusjahr verunglückt, lange krank, und danach pleite = Abbruch.

Tommie

Das tut mir leid für Sie! Und es ist auch nachvollziehbar, dass einem nach längerer Krankheit einmal das Geld fürs Weiterstudieren ausgehen kann.

Ach ja, mit dem "nichts wirklich Verwertbaren" meinte ich, dass die Tatsache, dass Sie sich zum Immobilienökonom weitergebildet haben, für die Bundeswehr verwertbar ist, im Sinne einer Einstellung mit höherem Dienstgrad!

F_K

Fürs Protokoll:

Eine KV bedingt eine Verletzung  (einfach gesprochen) - Schubsen ist der Klassiker, was eben keine KV ist.
Ein Faustschlag ins Gesicht wird wohl Folgen haben und regelmässig eine KV sein (ausser der TE schlägt wie ein "Mädchen ").

Das wird in den nächsten Jahren nichts werden - und das ist gut so.

BulleMölders

Und die Diskussion können wir hier, glaube ich, beenden.
Denn es ist wohl alles relevante gesagt.